Kennzeichen ASD: Aschendorf-Hümmling in Papenburg-Aschendorf (auslaufend)
DASD
ASD stammt aus dem früheren Verwaltungsbezirk Aschendorf-Hümmling in Papenburg-Aschendorf. Das Kürzel ist aufgehoben und wird nicht mehr neu vergeben. Fahrzeuge, die es tragen, dürfen es bis zur Außerbetriebsetzung behalten. Zuständig ist heute die Zulassungsbehörde des Landkreises Emsland.
Zulassungsstellen im Landkreis Emsland
- Kfz-Zulassungsstelle Meppen
Ordeniederung 1, 49716 Meppen - Kfz-Zulassungsstelle Aschendorf (Nebenstelle)
Grosse Str. 32, 26871 Aschendorf - Kfz-Zulassungsstelle Lingen (Nebenstelle)
Am Wall Süd 21, 49808 Lingen
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Emsland
Orte im heutigen Kreis
Lingen (Ems), Papenburg, Meppen, Haren (Ems), Haselünne, Geeste, Emsbüren, Werlte, Twist, Spelle, Salzbergen, Sögel - alle Gemeinden des Landkreises Emsland
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Bekomme ich ASD noch als neues Kennzeichen?Nein. ASD ist aufgehoben. Ein Fahrzeug, das ASD trägt, darf das Kennzeichen aber bis zur Außerbetriebsetzung behalten (§ 9 Abs. 3 FZV). Danach wird es nicht neu vergeben.Antwort
Nein. ASD ist aufgehoben. Ein Fahrzeug, das ASD trägt, darf das Kennzeichen aber bis zur Außerbetriebsetzung behalten (§ 9 Abs. 3 FZV). Danach wird es nicht neu vergeben.
- Muss ich ASD abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).