Kennzeichen ART: Kyffhäuserkreis
DART
ART ist das Kfz-Kennzeichen des Kyffhäuserkreises in Thüringen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Kyffhäuserkreises.
Zulassungsstellen für ART
- Kfz-Zulassungsstelle Sondershausen
Markt 8, 99706 Sondershausen - Kfz-Zulassungsstelle Artern (Nebenstelle)
Straße der Jugend 8, 06556 Artern
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Kyffhäuserkreis
Orte mit dem Kennzeichen ART
Sondershausen, Bad Frankenhausen/Kyffhäuser, Roßleben-Wiehe, Artern, An der Schmücke, Greußen, Kyffhäuserland, Ebeleben, Helbedündorf, Clingen, Oberheldrungen, Reinsdorf - alle Gemeinden des Kyffhäuserkreises
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen ART?ART ist das Kennzeichen des Kyffhäuserkreises in Thüringen.Antwort
ART ist das Kennzeichen des Kyffhäuserkreises in Thüringen.
- Kann ich ART wählen, wenn ich im Kyffhäuserkreis wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: ART, KYF, SDH. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: ART, KYF, SDH. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit ART?Bei der Zulassungsstelle des Kyffhäuserkreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Kyffhäuserkreises. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich ART abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).