Kennzeichen APD: Landkreis Weimarer Land
DAPD
APD ist das Kfz-Kennzeichen des Landkreises Weimarer Land in Thüringen. Ausgegeben wird es von der Zulassungsstelle des Landkreises Weimarer Land.
Zulassungsstelle für APD
- Kfz-Zulassungsstelle Apolda
Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda
Öffnungszeiten, Termin und Anfahrt stehen auf der Seite der jeweiligen Stelle.
Weitere Kennzeichen im Landkreis Weimarer Land
Orte mit dem Kennzeichen APD
Apolda, Bad Sulza, Bad Berka, Am Ettersberg, Blankenhain, Grammetal, Ilmtal-Weinstraße, Kranichfeld, Mellingen, Magdala, Großschwabhausen, Klettbach - alle Gemeinden des Landkreises Weimarer Land
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Kennzeichen und auslaufende Kennzeichen in Deutschland (Quelle: Verkehrsblatt), Stand 16.04.2026. Alle Kfz-Kennzeichen von A bis Z
Häufige Fragen
- Wofür steht das Kennzeichen APD?APD ist das Kennzeichen des Landkreises Weimarer Land in Thüringen.Antwort
APD ist das Kennzeichen des Landkreises Weimarer Land in Thüringen.
- Kann ich APD wählen, wenn ich im Landkreis Weimarer Land wohne?Der Kreis führt mehrere Kürzel: APD, AP, WE. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.Antwort
Der Kreis führt mehrere Kürzel: APD, AP, WE. Welches Sie bekommen und ob Sie frei wählen können, regelt die Zulassungsstelle. Fragen Sie bei der Zulassung oder bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens danach.
- Wo bekomme ich ein Wunschkennzeichen mit APD?Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Weimarer Land. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.Antwort
Bei der Zulassungsstelle des Landkreises Weimarer Land. Die meisten Stellen bieten die Reservierung im Internet an. Wie das geht und was es kostet, steht unter Wunschkennzeichen reservieren.
- Muss ich APD abgeben, wenn ich wegziehe?Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).Antwort
Nein. Nach einem Umzug dürfen Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Sie müssen der Zulassungsstelle am neuen Wohnort den Umzug aber unverzüglich mitteilen (§ 15 Abs. 4 FZV).