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Kooperationsplan: Inhalt, Ablauf und Pflichten

Das Wichtigste in Kürze

Im Kooperationsplan halten Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter die wesentlichen Schritte zur Eingliederung in Arbeit fest (§ 15 SGB II). Das erste Gespräch findet grundsätzlich persönlich im Jobcenter statt; der Plan wird mindestens alle sechs Monate gemeinsam fortgeschrieben.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigJobcenter
GebührGebührenfrei.
DauerDer Kooperationsplan wird in einem oder mehreren Gesprächen erstellt; es gibt keine feste Bearbeitungszeit.
Fristspätestens alle sechs Monate gemeinsam zu aktualisieren.
Rechtsgrundlage§§ 15, 15a SGB II

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über das Jobcenter. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Der Kooperationsplan hat die frühere Eingliederungsvereinbarung abgelöst. Grundlage ist zunächst die Potenzialanalyse: Die Agentur für Arbeit stellt gemeinsam mit Ihnen fest, welche persönlichen Merkmale, beruflichen Fähigkeiten und Umstände für Ihre Eingliederung wichtig sind (§ 15 Abs. 1 SGB II). Darauf aufbauend entsteht der Kooperationsplan.

Vom Erstgespräch zum fortgeschriebenen Plan

Vier Schritte: Zunächst die Potenzialanalyse, bei der persönliche Merkmale und berufliche Fähigkeiten festgestellt werden. Danach das erste Gespräch, das grundsätzlich persönlich im Jobcenter stattfindet. Daraus entsteht gemeinsam der Kooperationsplan mit Eingliederungsziel, den erforderlichen Eigenbemühungen und den vorgesehenen Leistungen. Der Plan wird Ihnen in Textform ausgehändigt und spätestens alle sechs Monate gemeinsam fortgeschrieben. Wird ein Gesprächstermin ohne wichtigen Grund versäumt oder kommt kein Plan zustande, kann die Agentur für Arbeit die nötigen Schritte durch einen schriftlichen Verwaltungsakt verbindlich festlegen.
Schematische Darstellung nach §§ 15, 15a SGB II, keine Berechnung des Einzelfalls.

Was im Kooperationsplan steht

Der Plan enthält insbesondere das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte dorthin, namentlich

Zielberuf

In welche Ausbildungen, Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche Sie vermittelt werden sollen.

Eigenbemühungen

Welche Eigenbemühungen Sie mindestens unternehmen und wie Sie diese nachweisen.

Leistungen zur Eingliederung

Welche Förderungen - etwa Weiterbildung oder Coaching - für Sie in Betracht kommen.

Sprach- und Integrationskurse

Ob die Teilnahme an einem Integrationskurs oder einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung vorgesehen ist.

Besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sollen dabei angemessen berücksichtigt werden.

Persönliches Erstgespräch und Fortschreibung

Das erste Gespräch zur Potenzialanalyse und zum Kooperationsplan findet persönlich im Jobcenter statt; eine Ausnahme ist nur in begründeten Einzelfällen vorgesehen (§ 15 Abs. 4 SGB II). Sie erhalten den Plan anschließend in Textform. Spätestens alle sechs Monate wird er gemeinsam aktualisiert und an Ihre aktuelle Situation angepasst.

Wenn ein Termin versäumt wird oder kein Plan zustande kommt

Nehmen Sie eine Einladung zum Gespräch ohne wichtigen Grund nicht wahr, kann die Agentur für Arbeit die erforderlichen Eigenbemühungen, die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit oder die Teilnahme an einer Maßnahme durch einen schriftlichen Verwaltungsakt verbindlich festlegen - ebenso, wenn ein Kooperationsplan nicht zustande kommt oder sich nicht fortschreiben lässt (§ 15a SGB II). Ein bereits bestehender Kooperationsplan ist dabei zu berücksichtigen.

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Besondere Fälle

Kann ich dem Inhalt des Kooperationsplans widersprechen?
Der Plan wird partnerschaftlich erarbeitet - Einwände sollten Sie im Gespräch einbringen. Kommt keine Einigung zustande, kann die Agentur für Arbeit einzelne Schritte durch Verwaltungsakt festlegen.
Was, wenn sich meine Situation zwischen den Terminen ändert?
Melden Sie Änderungen wie gewohnt unverzüglich - siehe Veränderungsmitteilung. Der Kooperationsplan wird dann bei der nächsten Fortschreibung angepasst.

Worauf es ankommt

  • Der Kooperationsplan ersetzt die frühere Eingliederungsvereinbarung - inhaltlich sind sich beide ähnlich, das Verfahren bei Nichteinigung ist neu geregelt.
  • Bringen Sie zum Erstgespräch möglichst vollständige Unterlagen mit, das beschleunigt die Potenzialanalyse.
  • Die Gespräche finden in der Regel persönlich oder telefonisch statt; Unterlagen lassen sich über jobcenter.digital bereitstellen.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen §§ 15, 15a SGB II (Potenzialanalyse, Inhalt und Fortschreibung des Kooperationsplans, Verpflichtung durch Verwaltungsakt). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.