Anzeigen aufgeben: Kleinanzeigen, Gesuche und Branchenbuch
Für fast jedes Anliegen gibt es einen passenden Weg: Online-Kleinanzeigen für Gebrauchtes, Immobilienportale und Lokalzeitung für Wohnungen, die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit für Stellen. Bei Wohnungs- und Stellenanzeigen gelten Pflichtangaben. Eigene Einträge auf stadt.info - im Branchenbuch, etwa für Vereine, und für Veranstaltungen - sind in Vorbereitung.
| Kosten | private Online-Kleinanzeigen oft kostenlos, Zeitungsanzeigen kostenpflichtig |
|---|---|
| Pflichtangaben | Energieausweis bei Immobilien, Impressum bei geschäftlichen Anzeigen im Internet |
| Sicherheit | bar bei Übergabe oder über den Bezahldienst des Portals - keine Vorkasse an Unbekannte |
| Auf stadt.info | Einträge im Branchenbuch (etwa Vereine) und Veranstaltungen in Vorbereitung |
Worum es geht
Altes und Gebrauchtes muss nicht entsorgt werden - es kann andere Menschen erfreuen und bringt Ihnen Geld. Ob Sie Möbel verkaufen, eine Wohnung suchen, eine Stelle besetzen oder Ihr Geschäft bekannt machen wollen: Entscheidend ist, dass Ihre Anzeige die richtigen Leute in Ihrer Umgebung erreicht.
Regionale Anzeigen haben einen Vorteil: Abholung, Besichtigung und Übergabe sind einfach, und Käufer und Verkäufer können sich persönlich treffen. Das schafft Vertrauen und spart Versandkosten.
Bald auf stadt.info: eigene Anzeigen
Eigene Anzeigen auf stadt.info - in Vorbereitung
Für ausgewählte Bereiche können Sie bald selbst Einträge auf stadt.info veröffentlichen:
- im Branchenbuch - zum Beispiel für Vereine aus Ihrer Stadt
- im Bereich Veranstaltungen - für Feste, Konzerte, Märkte und Treffen vor Ort
Bis es so weit ist, zeigt diese Seite, wo Ihre Anzeige heute am besten hinpasst - und worauf Sie dabei achten sollten.
Welcher Weg für welche Anzeige
Wohnung oder Haus: Pflichtangaben in der Anzeige
Wer eine Wohnung oder ein Haus in einem kommerziellen Medium anbietet - Zeitung oder Internetportal - und bereits einen Energieausweis hat, muss dessen wichtigste Werte in die Anzeige schreiben (§ 87 Gebäudemodernisierungsgesetz, früher Gebäudeenergiegesetz). Die Pflicht trifft Verkäufer, Vermieter oder Makler, je nachdem, wer die Anzeige verantwortet.
Art des Ausweises
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Energiewert
Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh je m² und Jahr
Heizung
wesentlicher Energieträger, zum Beispiel Gas oder Fernwärme
Bei Wohngebäuden
Baujahr und Energieeffizienzklasse
Bei der Auswahl der Mieter ist eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft immer unzulässig (§ 19 Abs. 2 AGG). Wer insgesamt mehr als 50 Wohnungen vermietet, darf auch nicht wegen Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligen (§ 19 Abs. 1 und 5 AGG).
Rund um Wohnung und Haus helfen diese Seiten weiter: Wohnberechtigungsschein, Grundbuchauszug, Grunderwerbsteuer und nach dem Einzug Ummelden.
Stellenanzeigen: fair formulieren
Eine Stelle darf nicht so ausgeschrieben werden, dass Bewerberinnen und Bewerber wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität ausgeschlossen werden (§ 11 AGG). Deshalb stehen in Anzeigen Zusätze wie „(m/w/d)“, und Altersgrenzen wie „bis 35 Jahre“ sind zu vermeiden.
Kostenlos und bundesweit sichtbar ist die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Mehr zur Stellensuche finden Sie unter Jobs und Karriere.
Auto verkaufen: nach der Anzeige zur Zulassungsstelle
Halten Sie den Verkauf in einem schriftlichen Kaufvertrag fest, mit Datum und Uhrzeit der Übergabe. Danach meldet der Käufer das Fahrzeug auf sich um, oder Sie melden es vorher ab. Wie das geht, steht auf den Seiten Auto anmelden und Halterwechsel und Auto abmelden.
Firmen und Branchenbuch
Wer gewerblich inseriert, muss im Internet ein Impressum mit Name, Anschrift und Kontaktweg angeben (§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz). Wer gerade erst gründet, findet die ersten Schritte unter Gewerbe anmelden.
Firmeneinträge im Branchenbuch von stadt.info sind in Vorbereitung - dort finden Sie bis dahin, wie Sie Unternehmen in Ihrer Region finden.
Checkliste: Das gehört in eine gute Kleinanzeige
Damit der Verkauf gelingt und möglichst ohne Ärger abläuft:
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Besondere Fälle
- Wie schütze ich mich vor Betrug?
- Unrealistisch günstige Angebote sind ein Warnzeichen. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, prüfen Sie Profil und Bewertungen, und geben Sie keine Kartendaten heraus, nur weil eine Nachricht oder ein angeblicher Mitarbeiter des Portals das verlangt. Größere Summen nie ohne Absicherung überweisen. Wurden Sie betrogen, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Was ist bei Fundsachen?
- Gefundenes darf nicht über Kleinanzeigen verkauft werden. Fundsachen gehören zum Fundbüro.
Worauf es ankommt
- Beschreibung kurz und in Stichpunkten - Interessenten überfliegen Anzeigen.
- Ein aussagekräftiger Titel sorgt dafür, dass die Anzeige gefunden wird.
- Der Zeitpunkt zählt: Am Abend und am Wochenende lesen die meisten.
- Mehr Reichweite: dieselbe Anzeige auf mehreren Portalen oder im Bekanntenkreis teilen.
- Ergänzend wirken Aushänge am schwarzen Brett und Anzeigen in Lokalzeitung oder Gemeindeblatt.
Häufige Fragen
- Wie funktioniert die Bezahlung bei Kleinanzeigen?Bei regionalen Anzeigen ist Barzahlung bei Abholung am sichersten. Andere Wege sind erlaubt, wenn beide einverstanden sind. Viele Portale bieten einen eigenen Bezahldienst, bei dem das Geld bei Problemen einbehalten und zurücküberwiesen werden kann.Antwort
Bei regionalen Anzeigen ist Barzahlung bei Abholung am sichersten. Andere Wege sind erlaubt, wenn beide einverstanden sind. Viele Portale bieten einen eigenen Bezahldienst, bei dem das Geld bei Problemen einbehalten und zurücküberwiesen werden kann.
- Kann ich als Privatperson die Gewährleistung ausschließen?Ja, beim Privatverkauf ist das üblich, etwa mit dem Satz „Privatverkauf, keine Gewährleistung und Rücknahme“. Darauf berufen können Sie sich aber nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheit garantiert haben (§ 444 BGB).Antwort
Ja, beim Privatverkauf ist das üblich, etwa mit dem Satz „Privatverkauf, keine Gewährleistung und Rücknahme“. Darauf berufen können Sie sich aber nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheit garantiert haben (§ 444 BGB).
- Wie viele Bilder sind sinnvoll?Viele Portale erlauben mehrere kostenlose Bilder - nutzen Sie sie. Zeigen Sie die Sache aus verschiedenen Blickwinkeln bei gutem Licht und fotografieren Sie Details und Mängel einzeln.Antwort
Viele Portale erlauben mehrere kostenlose Bilder - nutzen Sie sie. Zeigen Sie die Sache aus verschiedenen Blickwinkeln bei gutem Licht und fotografieren Sie Details und Mängel einzeln.
- Was muss in eine Wohnungsanzeige?Liegt ein Energieausweis vor, müssen Art des Ausweises, Energiewert, wesentlicher Energieträger und bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse in die Anzeige (§ 87 Gebäudemodernisierungsgesetz).Antwort
Liegt ein Energieausweis vor, müssen Art des Ausweises, Energiewert, wesentlicher Energieträger und bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse in die Anzeige (§ 87 Gebäudemodernisierungsgesetz).
- Darf ich in einer Stellenanzeige ein Alter angeben?In der Regel nicht. Eine Ausschreibung darf niemanden wegen Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität ausschließen (§ 11 AGG). Üblich ist der Zusatz „(m/w/d)“.Antwort
In der Regel nicht. Eine Ausschreibung darf niemanden wegen Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität ausschließen (§ 11 AGG). Üblich ist der Zusatz „(m/w/d)“.
- Kann ich auf stadt.info eine Anzeige aufgeben?Noch nicht. Einträge im Branchenbuch - etwa für Vereine - und für Veranstaltungen sind in Vorbereitung. Bis dahin zeigt diese Seite, welche Wege es gibt.Antwort
Noch nicht. Einträge im Branchenbuch - etwa für Vereine - und für Veranstaltungen sind in Vorbereitung. Bis dahin zeigt diese Seite, welche Wege es gibt.
- Wie erhöhe ich die Aufmerksamkeit für meine Anzeige?Inserieren Sie auf mehreren Portalen, teilen Sie die Anzeige im Bekanntenkreis und hängen Sie bei regionalen Angeboten zusätzlich am schwarzen Brett aus. Ein guter Titel und gute Fotos wirken am stärksten.Antwort
Inserieren Sie auf mehreren Portalen, teilen Sie die Anzeige im Bekanntenkreis und hängen Sie bei regionalen Angeboten zusätzlich am schwarzen Brett aus. Ein guter Titel und gute Fotos wirken am stärksten.
Quellen
- § 87 GModG - Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige ↗
- § 11 AGG - Ausschreibung ↗
- § 19 AGG - Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot ↗
- § 444 BGB - Haftungsausschluss ↗
- § 5 DDG - Allgemeine Informationspflichten ↗
Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen die genannten Vorschriften. Alle Angaben ohne Gewähr.