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Anzeigen aufgeben: Kleinanzeigen, Gesuche und Branchenbuch

Das Wichtigste in Kürze

Für fast jedes Anliegen gibt es einen passenden Weg: Online-Kleinanzeigen für Gebrauchtes, Immobilienportale und Lokalzeitung für Wohnungen, die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit für Stellen. Bei Wohnungs- und Stellenanzeigen gelten Pflichtangaben. Eigene Einträge auf stadt.info - im Branchenbuch, etwa für Vereine, und für Veranstaltungen - sind in Vorbereitung.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
Kostenprivate Online-Kleinanzeigen oft kostenlos, Zeitungsanzeigen kostenpflichtig
PflichtangabenEnergieausweis bei Immobilien, Impressum bei geschäftlichen Anzeigen im Internet
Sicherheitbar bei Übergabe oder über den Bezahldienst des Portals - keine Vorkasse an Unbekannte
Auf stadt.infoEinträge im Branchenbuch (etwa Vereine) und Veranstaltungen in Vorbereitung

Worum es geht

Altes und Gebrauchtes muss nicht entsorgt werden - es kann andere Menschen erfreuen und bringt Ihnen Geld. Ob Sie Möbel verkaufen, eine Wohnung suchen, eine Stelle besetzen oder Ihr Geschäft bekannt machen wollen: Entscheidend ist, dass Ihre Anzeige die richtigen Leute in Ihrer Umgebung erreicht.

Regionale Anzeigen haben einen Vorteil: Abholung, Besichtigung und Übergabe sind einfach, und Käufer und Verkäufer können sich persönlich treffen. Das schafft Vertrauen und spart Versandkosten.

Bald auf stadt.info: eigene Anzeigen

Eigene Anzeigen auf stadt.info - in Vorbereitung

Für ausgewählte Bereiche können Sie bald selbst Einträge auf stadt.info veröffentlichen:

  • im Branchenbuch - zum Beispiel für Vereine aus Ihrer Stadt
  • im Bereich Veranstaltungen - für Feste, Konzerte, Märkte und Treffen vor Ort

Bis es so weit ist, zeigt diese Seite, wo Ihre Anzeige heute am besten hinpasst - und worauf Sie dabei achten sollten.

Welcher Weg für welche Anzeige

Fünf Anliegen mit passendem Weg und Pflicht: Gebrauchtes verkaufen über Online-Kleinanzeigen und Aushang, Gewährleistung privat ausschließbar außer bei Arglist; Wohnung vermieten oder verkaufen über Immobilienportal und Lokalzeitung, Pflichtangaben aus dem Energieausweis; Auto verkaufen über ein Fahrzeugportal, danach Halterwechsel bei der Zulassungsstelle; Stelle besetzen über die Jobbörse der Bundesagentur und Lokalzeitung, ohne Benachteiligung nach AGG; Firma bekannt machen über Branchenbuch und Lokalzeitung, mit Impressum.
Eigene Übersicht von stadt.info, Stand Oktober 2026.

Wohnung oder Haus: Pflichtangaben in der Anzeige

Wer eine Wohnung oder ein Haus in einem kommerziellen Medium anbietet - Zeitung oder Internetportal - und bereits einen Energieausweis hat, muss dessen wichtigste Werte in die Anzeige schreiben (§ 87 Gebäudemodernisierungsgesetz, früher Gebäudeenergiegesetz). Die Pflicht trifft Verkäufer, Vermieter oder Makler, je nachdem, wer die Anzeige verantwortet.

Art des Ausweises

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Energiewert

Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh je m² und Jahr

Heizung

wesentlicher Energieträger, zum Beispiel Gas oder Fernwärme

Bei Wohngebäuden

Baujahr und Energieeffizienzklasse

Bei der Auswahl der Mieter ist eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft immer unzulässig (§ 19 Abs. 2 AGG). Wer insgesamt mehr als 50 Wohnungen vermietet, darf auch nicht wegen Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligen (§ 19 Abs. 1 und 5 AGG).

Rund um Wohnung und Haus helfen diese Seiten weiter: Wohnberechtigungsschein, Grundbuchauszug, Grunderwerbsteuer und nach dem Einzug Ummelden.

Stellenanzeigen: fair formulieren

Eine Stelle darf nicht so ausgeschrieben werden, dass Bewerberinnen und Bewerber wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität ausgeschlossen werden (§ 11 AGG). Deshalb stehen in Anzeigen Zusätze wie „(m/w/d)“, und Altersgrenzen wie „bis 35 Jahre“ sind zu vermeiden.

Kostenlos und bundesweit sichtbar ist die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Mehr zur Stellensuche finden Sie unter Jobs und Karriere.

Auto verkaufen: nach der Anzeige zur Zulassungsstelle

Halten Sie den Verkauf in einem schriftlichen Kaufvertrag fest, mit Datum und Uhrzeit der Übergabe. Danach meldet der Käufer das Fahrzeug auf sich um, oder Sie melden es vorher ab. Wie das geht, steht auf den Seiten Auto anmelden und Halterwechsel und Auto abmelden.

Firmen und Branchenbuch

Wer gewerblich inseriert, muss im Internet ein Impressum mit Name, Anschrift und Kontaktweg angeben (§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz). Wer gerade erst gründet, findet die ersten Schritte unter Gewerbe anmelden.

Firmeneinträge im Branchenbuch von stadt.info sind in Vorbereitung - dort finden Sie bis dahin, wie Sie Unternehmen in Ihrer Region finden.

Checkliste: Das gehört in eine gute Kleinanzeige

Damit der Verkauf gelingt und möglichst ohne Ärger abläuft:

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Besondere Fälle

Wie schütze ich mich vor Betrug?
Unrealistisch günstige Angebote sind ein Warnzeichen. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen, prüfen Sie Profil und Bewertungen, und geben Sie keine Kartendaten heraus, nur weil eine Nachricht oder ein angeblicher Mitarbeiter des Portals das verlangt. Größere Summen nie ohne Absicherung überweisen. Wurden Sie betrogen, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Was ist bei Fundsachen?
Gefundenes darf nicht über Kleinanzeigen verkauft werden. Fundsachen gehören zum Fundbüro.

Worauf es ankommt

  • Beschreibung kurz und in Stichpunkten - Interessenten überfliegen Anzeigen.
  • Ein aussagekräftiger Titel sorgt dafür, dass die Anzeige gefunden wird.
  • Der Zeitpunkt zählt: Am Abend und am Wochenende lesen die meisten.
  • Mehr Reichweite: dieselbe Anzeige auf mehreren Portalen oder im Bekanntenkreis teilen.
  • Ergänzend wirken Aushänge am schwarzen Brett und Anzeigen in Lokalzeitung oder Gemeindeblatt.

Häufige Fragen

Quellen

Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen die genannten Vorschriften. Alle Angaben ohne Gewähr.

Etwas stimmt nicht? Falsche Öffnungszeit, veraltete Angabe, ein Amt oder Wertstoffhof, den es so nicht mehr gibt: Sagen Sie uns Bescheid, wir sehen nach.