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Amt

Bauamt Grabow

Das Wichtigste in Kürze

Für das Bauamt in Grabow liegen uns keine gesicherten Kontaktdaten vor - Adresse und Öffnungszeiten stehen auf der offiziellen Seite der Gemeinde Grabow. Die nächstgelegenen Stellen finden Sie weiter unten.

Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Bauamt-Ratgeber.

Anliegen und Zuständigkeit

Was möchten Sie erledigen?

Feiertage: wann geschlossen ist

  • Freitag, 25. Dezember 2026 - 1. Weihnachtsfeiertag
  • Freitag, 1. Januar 2027 - Neujahr

Gesetzliche Feiertage in Mecklenburg-Vorpommern an Werktagen in den nächsten zehn Wochen - an diesen Tagen ist das Bauamt in der Regel geschlossen. Quelle: OpenHolidays (ODbL).

Gut zu wissen: Bauamt

  • Über Bauanträge entscheidet die Bauaufsicht (untere Bauaufsichtsbehörde) - je nach Land und Größe der Gemeinde bei der Stadt oder beim Kreis: Bauantrag.
  • Vor dem Antrag lohnen eine Bauberatung oder eine Bauvoranfrage; feste Ansprechpartner richten sich meist nach Stadtteil oder Baugebiet.

Wer ist hier zuständig?

Zuständig für Anliegen in Grabow: das Bauamt Grabow (Landkreis Ludwigslust-Parchim). Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.

Grabow ist Sitz des Verbunds Grabow. Das Bauamt ist deshalb auch für 12 weitere Gemeinden zuständig:

Häufige Fragen

Öffnungszeiten

Ist das Bauamt Grabow am 25. Dezember 2026 geöffnet?
In der Regel nicht: Freitag, 25. Dezember 2026 ist in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlicher Feiertag (1. Weihnachtsfeiertag).

Kontakt und Termin

Brauche ich einen Termin beim Bauamt Grabow?
Ein Termin ist oft sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Rufen Sie im Zweifel vorher an.

Zuständigkeit

Für welche Gemeinden ist das Bauamt Grabow zuständig?
Neben Grabow für Balow, Brunow, Dambeck, Eldena, Gorlosen, Karstädt, Kremmin, Milow, Möllenbeck, Muchow, Prislich, Zierzow.
Gut vorbereitet

Wann brauche ich das Bauamt?

Alle Behördengänge in der richtigen Reihenfolge: Lebenslagen-Übersicht.

Vor dem Besuch

  • Unterlagen im Original und einen gültigen Ausweis mitbringen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Bauanträge werden über bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser eingereicht.

Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Bauamt - im Ratgeber: Bauamt: Aufgaben und Leistungen →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).