Pflegeberatung
Wer Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, hat Anspruch auf individuelle Pflegeberatung - kostenlos, unabhängig und mit einem persönlichen Versorgungsplan (§ 7a SGB XI). Die Beratung übernimmt die Pflegekasse selbst oder, wo vorhanden, der Pflegestützpunkt.
| Zuständig | Pflegeberaterin oder Pflegeberater der Pflegekasse oder des Pflegestützpunkts |
|---|---|
| Gebühr | kostenlos |
| Rechtsgrundlage | § 7a SGB XI |
Zuständige Stelle
Zuständig: Pflegeberaterin oder Pflegeberater der Pflegekasse oder des Pflegestützpunkts.
Worum es geht
Anspruchsberechtigte sollen unverzüglich nach dem ersten Leistungsantrag eine zuständige Pflegeberaterin oder Beratungsstelle benannt bekommen (§ 7a Absatz 1 SGB XI). Die Pflegeberatung erfasst den Hilfebedarf systematisch, erstellt einen individuellen Versorgungsplan und begleitet dessen Umsetzung.
Der Versorgungsplan listet die im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen sowie gesundheitsfördernde, rehabilitative und pflegerische Hilfen auf und wird bei Bedarf an eine veränderte Situation angepasst.
So begleitet die Pflegeberatung
Was die Pflegeberatung umfasst
- systematische Erfassung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Erstellung eines individuellen Versorgungsplans mit den erforderlichen Sozialleistungen und Hilfen
- Unterstützung bei der Beantragung und Genehmigung der im Plan vorgesehenen Maßnahmen
- Überwachung und Anpassung des Versorgungsplans bei verändertem Bedarf
- Information über Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger
Was Sie zum Beratungstermin mitbringen
Damit die Pflegeberatung gleich einen vollständigen Versorgungsplan erstellen kann:
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
So läuft es ab
Beratung anfragen
Bei Ihrer Pflegekasse oder, wo vorhanden, beim Pflegestützpunkt - meist nach dem ersten Leistungsantrag.
Bedarf erfassen
Die Pflegeberatung bezieht das Ergebnis der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ein.
Versorgungsplan erstellen
Mit den im Einzelfall passenden Sozialleistungen und medizinischen, rehabilitativen und pflegerischen Hilfen.
Umsetzung begleiten
Die Pflegeberatung wirkt auf die erforderlichen Genehmigungen hin und überwacht die Durchführung.
Plan anpassen
Ändert sich die Bedarfslage, wird der Versorgungsplan entsprechend fortgeschrieben.
Besondere Fälle
- Komplexe Fallgestaltungen
- Bei besonders komplexen Fällen wertet die Pflegeberatung den Hilfeprozess gesondert aus und dokumentiert ihn (§ 7a Absatz 1 Satz 4 Nummer 5 SGB XI).
- Entlastung für Angehörige
- Die Pflegeberatung informiert gezielt über Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger, etwa Verhinderungspflege oder Tagespflege (§ 7a Absatz 1 Satz 4 Nummer 6 SGB XI).
Worauf es ankommt
- Pflegeberatung ist für Pflegebedürftige kostenlos - lassen Sie sich die Beratungsstelle gleich beim ersten Leistungsantrag nennen.
- Der Versorgungsplan ist kein starres Dokument - er wird angepasst, wenn sich die Situation ändert.
- Wo es keinen Pflegestützpunkt gibt, übernimmt die Pflegeberatung Ihrer eigenen Pflegekasse dieselbe Aufgabe.
Häufige Fragen
- Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten (§ 7a Absatz 1 SGB XI).Antwort
Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten (§ 7a Absatz 1 SGB XI).
- Was kostet die Pflegeberatung?Nichts - sie ist für Anspruchsberechtigte kostenlos.Antwort
Nichts - sie ist für Anspruchsberechtigte kostenlos.
- Was ist ein Versorgungsplan?Eine individuelle Zusammenstellung der im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, rehabilitativen und pflegerischen Hilfen (§ 7a Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 SGB XI).Antwort
Eine individuelle Zusammenstellung der im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, rehabilitativen und pflegerischen Hilfen (§ 7a Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 SGB XI).
- Wo bekomme ich Pflegeberatung?Bei Ihrer Pflegekasse oder, wo vorhanden, beim Pflegestützpunkt.Antwort
Bei Ihrer Pflegekasse oder, wo vorhanden, beim Pflegestützpunkt.
- Begleitet die Pflegeberatung auch die Umsetzung?Ja, sie wirkt auf die nötigen Genehmigungen hin und überwacht die Durchführung des Versorgungsplans.Antwort
Ja, sie wirkt auf die nötigen Genehmigungen hin und überwacht die Durchführung des Versorgungsplans.
- Hilft die Pflegeberatung auch Angehörigen?Ja, sie informiert gezielt über Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige.Antwort
Ja, sie informiert gezielt über Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige.
Rechtsgrundlagen
Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen § 7a SGB XI. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.