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Pflegeberatung

Das Wichtigste in Kürze

Wer Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, hat Anspruch auf individuelle Pflegeberatung - kostenlos, unabhängig und mit einem persönlichen Versorgungsplan (§ 7a SGB XI). Die Beratung übernimmt die Pflegekasse selbst oder, wo vorhanden, der Pflegestützpunkt.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigPflegeberaterin oder Pflegeberater der Pflegekasse oder des Pflegestützpunkts
Gebührkostenlos
Rechtsgrundlage§ 7a SGB XI

Zuständige Stelle

Zuständig: Pflegeberaterin oder Pflegeberater der Pflegekasse oder des Pflegestützpunkts.

Worum es geht

Anspruchsberechtigte sollen unverzüglich nach dem ersten Leistungsantrag eine zuständige Pflegeberaterin oder Beratungsstelle benannt bekommen (§ 7a Absatz 1 SGB XI). Die Pflegeberatung erfasst den Hilfebedarf systematisch, erstellt einen individuellen Versorgungsplan und begleitet dessen Umsetzung.

Der Versorgungsplan listet die im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen sowie gesundheitsfördernde, rehabilitative und pflegerische Hilfen auf und wird bei Bedarf an eine veränderte Situation angepasst.

So begleitet die Pflegeberatung

Vier Schritte der Pflegeberatung: den Bedarf erfassen, einen Versorgungsplan erstellen, die Umsetzung begleiten und den Plan anpassen, wenn sich der Bedarf ändert.
Eigene Darstellung nach § 7a SGB XI.

Was die Pflegeberatung umfasst

  • systematische Erfassung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans mit den erforderlichen Sozialleistungen und Hilfen
  • Unterstützung bei der Beantragung und Genehmigung der im Plan vorgesehenen Maßnahmen
  • Überwachung und Anpassung des Versorgungsplans bei verändertem Bedarf
  • Information über Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger

Was Sie zum Beratungstermin mitbringen

Damit die Pflegeberatung gleich einen vollständigen Versorgungsplan erstellen kann:

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So läuft es ab

  1. Beratung anfragen

    Bei Ihrer Pflegekasse oder, wo vorhanden, beim Pflegestützpunkt - meist nach dem ersten Leistungsantrag.

  2. Bedarf erfassen

    Die Pflegeberatung bezieht das Ergebnis der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ein.

  3. Versorgungsplan erstellen

    Mit den im Einzelfall passenden Sozialleistungen und medizinischen, rehabilitativen und pflegerischen Hilfen.

  4. Umsetzung begleiten

    Die Pflegeberatung wirkt auf die erforderlichen Genehmigungen hin und überwacht die Durchführung.

  5. Plan anpassen

    Ändert sich die Bedarfslage, wird der Versorgungsplan entsprechend fortgeschrieben.

Besondere Fälle

Komplexe Fallgestaltungen
Bei besonders komplexen Fällen wertet die Pflegeberatung den Hilfeprozess gesondert aus und dokumentiert ihn (§ 7a Absatz 1 Satz 4 Nummer 5 SGB XI).
Entlastung für Angehörige
Die Pflegeberatung informiert gezielt über Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger, etwa Verhinderungspflege oder Tagespflege (§ 7a Absatz 1 Satz 4 Nummer 6 SGB XI).

Worauf es ankommt

  • Pflegeberatung ist für Pflegebedürftige kostenlos - lassen Sie sich die Beratungsstelle gleich beim ersten Leistungsantrag nennen.
  • Der Versorgungsplan ist kein starres Dokument - er wird angepasst, wenn sich die Situation ändert.
  • Wo es keinen Pflegestützpunkt gibt, übernimmt die Pflegeberatung Ihrer eigenen Pflegekasse dieselbe Aufgabe.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen § 7a SGB XI. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.