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Ordnungsamt – Wissenswertes über die Ordnungsämter in Deutschland

Das Ordnungsamt gehört zu den wichtigsten Einrichtungen der kommunalen Verwaltung und ist typischerweise für den Bereich Sicherheit und Ordnung zuständig. Aus diesem Grund ist vielfach auch vom Amt für öffentliche Ordnung die Rede. Diesbezüglich arbeiten die Ordnungsämter eng mit der Polizei zusammen und sorgen gemeinsam für die Wahrung der öffentlichen Ordnung.

Die Polizei verfügt zwar über weitreichende Befugnisse, in vielen Belangen ist aber das örtliche Ordnungsamt zuständig. Bürgerinnen und Bürger sollten sich dessen bewusst sein und eingehend mit der Arbeit der Ordnungsämter auseinandersetzen. Hier auf Stadt.info können Sie sich einen ersten Eindruck von den Ordnungsämtern in Deutschland verschaffen und sich so besser im Behördendschungel zurechtfinden.

So sind die Ordnungsämter in Deutschland organisiert

Wenn es um den Aufbau der Ordnungsämter in Deutschland geht, ist zunächst festzustellen, dass diese der kommunalen Verwaltung angehören. Wissenswert ist außerdem, dass das Ordnungsamt einerseits als Behörde und andererseits als Vollzugsdienst agiert.

In der Funktion als kommunale Behörde widmet sich das Ordnungsamt der Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung. Gleichzeitig obliegt vielen Ordnungsämtern ebenfalls der Vollzugsdienst der Ordnungsbehörde. Je nach Bundesland und Gemeinde können die Befugnisse und Aufgaben sehr umfassend und unterschiedlich ausfallen. Vielfach kooperieren die Ordnungsämter eng mit der Polizei und arbeiten in zahlreichen Belangen Hand in Hand.

Die rechtlichen Grundlagen der Arbeit des Ordnungsamtes

Dass es hinsichtlich der Befugnisse und Aufgaben teils große Unterschiede gibt, wird schnell deutlich. Insbesondere die rechtlichen Grundlagen in den einzelnen Bundesländern können variieren, was zu mehr oder weniger erheblichen Differenzen führt. Grundsätzlich stellt sich aber stets die Frage nach den rechtlichen Grundlagen der Arbeit des Ordnungsamtes. Aufgrund der Unterschiede in den Ländern kann es zwar keine pauschale Antwort geben, aber in der Regel lassen sich die folgenden Gesetze nennen:

  • Ordnungsbehördengesetz
  • Polizeigesetz
  • Verwaltungsverfahrensgesetz

Die Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Ordnungsämter in Deutschland nehmen je nach Bundesland und Kommune unterschiedliche Aufgaben wahr. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist dies zunächst verwirrend. Grundsätzlich sollten sie sich stets an den Begebenheiten in ihrem Bundesland sowie ihrer Kommune orientieren. Auf diese Art und Weise bekommen sie ein Gefühl für die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes. All diejenigen, die sich zunächst einen ersten Eindruck verschaffen möchten, können sich an der folgenden Auflistung der typischen Aufgabenbereiche orientieren:

  • Lärmschutz
  • Marktwesen
  • Bestattungswesen
  • Waffenwesen
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Obdachlosenwesen
  • Tierschutz
  • Gewerbeamt
  • Verfolgung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten

</p> <h2>Checkliste: Diese Unterlagen sind dem Ordnungsamt vorzulegen</h2> <p>

Die jeweilige Situation sowie der Anlass des Kontakts zum Ordnungsamt sind ausschlaggebend dafür, ob und welche Unterlagen vorzulegen sind. Grundsätzlich wird das Ordnungsamt die betreffenden Dokumente anfordern. Nichtsdestotrotz schadet es nicht, wenn man gut vorbereitet ist. Die folgende Checkliste kann dabei eine Hilfe sein und nennt einige Unterlagen, die für das Ordnungsamt relevant sein können:

  • Personalausweis
  • etwaige Vollmachten
  • gegebenenfalls Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein
  • gegebenenfalls Führungszeugnis

5 Tipps bei Problemen mit dem Ordnungsamt

Angesichts der breit gefächerten Aufgaben und der teils weitreichenden Befugnisse des Ordnungsamtes ist Ärger mit der Behörde nie erfreulich. Wer aber falsch parkt oder zu laut feiert, bekommt es mitunter mit dem Ordnungsamt zu tun. Bei etwaigen Problemen sollten Bürgerinnen und Bürger stets die folgenden Tipps beherzigen:

  • Befassen Sie sich mit Ihren Rechten und Pflichten!
  • Zeigen Sie sich dem Ordnungsamt gegenüber kooperativ!
  • Ziehen Sie gegebenenfalls einen Rechtsanwalt beziehungsweise eine Rechtsanwältin hinzu!
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen, um Probleme mit dem Ordnungsamt zu vermeiden!
  • Legen Sie gegebenenfalls Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein!

4 Empfehlungen für den Umgang mit dem Ordnungsamt

Im Laufe eines Lebens kann man hin und wieder mit dem Ordnungsamt in Kontakt kommen. Einerseits hört man vom Ordnungsamt, wenn man sich vermeintlich falsch verhalten hat, andererseits kann man auch das Ordnungsamt kontaktieren, um es auf Missstände und Störungen aufmerksam zu machen. Zusätzlich erfordern bestimmte Situationen, wie zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung oder die Beantragung eines Waffenscheins, eine Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt. Dementsprechend sollten sich Bürgerinnen und Bürger stets um einen angemessenen Umgang mit dem Ordnungsamt bemühen. Passend dazu finden sich nachfolgend vier Empfehlungen aus unserer Redaktion:

  • Treten Sie dem Ordnungsamt gegenüber höflich, aber bestimmt auf!
  • Hinterfragen Sie stets die Zuständigkeit des örtlichen Ordnungsamtes!
  • Bevorzugen Sie eine schriftliche Kommunikation mit dem Ordnungsamt, um stets Belege zur Hand zu haben!
  • Informieren Sie sich über die Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten des örtlichen Ordnungsamtes!

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