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Gewerbeamt – Wissenswertes über die Arbeit der Gewerbeämter in Deutschland

Die berufliche Selbständigkeit ist der Traum vieler Menschen. So können sie ihr eigener Chef werden und sich selbst verwirklichen. Dass eine solche Unternehmensgründung mit einigen Herausforderungen einhergeht und auch mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden ist, darf allerdings nicht verkannt werden. Einer der ersten Wege führt daher zum Gewerbeamt.

Die Gewerbeämter sind in Deutschland wichtige Institutionen für die Wirtschaft, denn sie sind die zentrale Anlaufstelle für Gewerbetreibende innerhalb der kommunalen Verwaltung. Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagen möchte oder bereits gewagt hat, sollte sich mit den bürokratischen Hürden auseinandersetzen. Im Folgenden erfahren Interessierte Wissenswertes über die Arbeit der Gewerbeämter in Deutschland und haben so einen Leitfaden inklusive Tipps und Checkliste.

Diese Aufgaben haben die Gewerbeämter

Gewerbetreibende und Gründer/innen kommen unweigerlich mit dem örtlichen Gewerbeamt in Kontakt. Das ist dem Umstand geschuldet, dass die Gewerbeämter innerhalb der kommunalen Verwaltungen in Deutschland die Stellen sind, denen sämtliche Gewerbeangelegenheiten obliegen. Daraus ergeben sich die folgenden Aufgabenbereiche der Gewerbeämter:

  • Gewerbeanmeldungen
  • Gewerbeummeldungen
  • Gewerbeabmeldungen
  • Meldungen an die Gewerbeaufsicht
  • Mitteilungen an das Finanzamt
  • Eintragungen in das Gewerberegister
  • Erhebung der Gewerbesteuer
  • Erteilung von Gewerbeerlaubnissen

Das gilt es bei der Gewerbesteuer zu beachten

Für die Städte und Gemeinden in Deutschland ist die Gewerbesteuer eine überaus wichtige Einnahmequelle. Örtliche Unternehmen beziehungsweise Selbständige müssen grundsätzlich Gewerbesteuer zahlen. Wer einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht und daher nicht als Gewerbetreibender gilt, ist davon ausgenommen. Ansonsten ist die Gewerbesteuer eine unumgängliche Steuer, sofern der Gewinn den jeweiligen Freibetrag überschreitet. Die Höhe der Gewerbesteuer kann variieren und hängt von der jeweiligen Kommune ab. Der Standort des Gewerbes ist somit ein entscheidender Faktor für die Höhe der Gewerbesteuer.

Hier finden Sie das zuständige Gewerbeamt

Dass es sich bei den Gewerbeämtern um Einrichtungen der kommunalen Verwaltung handelt, ist kein großes Geheimnis. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Standort des Gewerbes. Grundsätzlich sind Gewerbetreibende im örtlichen Rathaus an der richtigen Adresse und finden dort auch das zuständige Gewerbeamt. Die betreffenden Angelegenheiten lassen sich allerdings nicht im Bürgerbüro erledigen, weshalb man die Öffnungszeiten und die exakte Adresse des Gewerbeamtes erfragen sollte. In vielen Fällen stehen heute auch Online-Services zur Verfügung, sodass sich einige Dinge digital erledigen lassen.

</p> <h2>Checkliste: Diese Unterlagen sind für die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich</h2> <p>

All diejenigen, die sich selbständig machen und gewerblich tätig werden möchten, müssen sich umgehend um die Gewerbeanmeldung kümmern. Für die Mitarbeitenden des Gewerbeamts ist dies absolute Routine, für Existenzgründer/innen ist dieser Schritt jedoch mit einiger Aufregung verbunden. Daher schadet es nicht, vorab für Klarheit zu sorgen und stets den Überblick zu behalten. Die folgende Checkliste kann dazu beitragen und fasst die Unterlagen zusammen, die für eine Gewerbeanmeldung notwendig sind:

  • Personalausweis
  • ausgefülltes Formular für die Gewerbeanmeldung
  • gegebenenfalls Auszug aus dem aktuellen Handelsregister
  • gegebenenfalls notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
  • etwaige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts

5 Tipps für die die Beantragung einer Gewerbeerlaubnis

Gründer/innen müssen grundsätzlich keine besonderen Voraussetzungen für die Anmeldung eines Gewerbes erfüllen. Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel. Trotz bestehender Gewerbefreiheit dürfen einige Gewerbe nur mit Gewerbeerlaubnis ausgeübt werden. Dies gilt unter anderem in Zusammenhang mit dem Ausschank von Alkohol oder dem Bewachungsgewerbe. Noch viele weitere Tätigkeiten gehen mit einer erforderlichen Gewerbeerlaubnis einher. Nachfolgend finden sich passend dazu fünf Tipps, damit die Existenzgründung nicht an der Gewerbeerlaubnis scheitert:

  • Erkundigen Sie sich, ob Ihre geplante Tätigkeit einem erlaubnispflichtigen Gewerbe zugeordnet wird!
  • Kümmern Sie sich vorab um alle erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes!
  • Wenden Sie sich bei Fragen direkt an das für Sie zuständige Gewerbeamt!
  • Stellen Sie sicher, dass Sie die fachlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllen!
  • Suchen Sie sich gegebenenfalls Unterstützung bei einem Rechtsanwalt beziehungsweise einer Rechtsanwältin!

4 Empfehlungen für Existenzgründer/innen

Obwohl viele Menschen von einem eigenen Unternehmen träumen, wagen nur wenige Menschen den Schritt in die Selbständigkeit. Sie scheuen das unternehmerische Risiko oder zweifeln an ihren Fähigkeiten. Dank der allgemeinen Gewerbefreiheit in Deutschland steht es grundsätzlich allen Menschen offen, sich selbständig zu machen. Nachfolgend gibt es vier Empfehlungen aus unserer Redaktion speziell für Existenzgründer/innen:

  • Lassen Sie sich Zeit und überstürzen Sie die Existenzgründung nicht!
  • Nehmen Sie die Beratung bei einem Steuerberater beziehungsweise einer Steuerberaterin in Anspruch!
  • Besuchen Sie ein Existenzgründerseminar!
  • Recherchieren Sie nach Hilfen und Förderungen für Existenzgründer/innen!

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