Zum Hauptinhalt springen
Amt

Jobcenter Vollmersweiler

Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Vollmersweiler ist Jobcenter Landkreis Germersheim - in der Waldstraße 13, 76726 Germersheim. Telefonisch erreichbar unter +49 7274 70110. Öffnungszeiten, Anfahrt und Zuständigkeit stehen darunter.

Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Jobcenter-Ratgeber.

Was möchten Sie erledigen?

Öffnungszeiten

Heute geschlossen

Montag08:00-12:00
Dienstag08:00-12:00
Mittwoch08:00-12:00
Donnerstag08:00-12:00
Freitag08:00-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die Aushänge der Behörde.

Anschrift und Kontakt

Jobcenter Landkreis Germersheim
Waldstraße 13
76726 Germersheim

Lage und Anfahrt

© OpenStreetMap-Mitwirkende, Protomaps · Höhendaten: Copernicus GLO-30.

Mit Bus und Bahn

  • Germersheim, AOK Bus, etwa 304 m
  • Germersheim, Krankenhaus Bus, etwa 362 m
  • US-Depot Bus, etwa 479 m
  • Germersheim, Römerweg Bus, etwa 525 m

Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrplan beim Verkehrsverbund prüfen.

Wer ist hier zuständig?

Für Anliegen in Vollmersweiler ist das Jobcenter Landkreis Germersheim zuständig (Germersheim). Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.

Häufige Fragen

Wo ist das Jobcenter in Vollmersweiler?
Zuständig für Vollmersweiler ist Jobcenter Landkreis Germersheim: Waldstraße 13, 76726 Germersheim.
Wie sind die Öffnungszeiten des Jobcenter Vollmersweiler?
Montag: 08:00-12:00. Dienstag: 08:00-12:00. Mittwoch: 08:00-12:00. Donnerstag: 08:00-12:00. Freitag: 08:00-12:00. Samstag: geschlossen. Sonntag: geschlossen.
Brauche ich einen Termin beim Jobcenter Vollmersweiler?
Ein Termin ist oft sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Rufen Sie im Zweifel vorher an.
Welche Leistungen kann ich beim Jobcenter Vollmersweiler erledigen?
Einen Überblick über Aufgaben, benötigte Unterlagen und Gebühren gibt der Jobcenter-Ratgeber auf stadt.info.

Wann brauche ich das Jobcenter?

Alle Behördengänge in der richtigen Reihenfolge: Lebenslagen-Übersicht.

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Bringen Sie Ausweis, Kontoverbindung und Nachweise zu Einkommen und Miete mit.

Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Jobcenter in der Umgebung

Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Jobcenter - im Ratgeber: Jobcenter: Aufgaben und Leistungen →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).