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Amt

Jobcenter Übach-Palenberg

Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Übach-Palenberg ist Jobcenter Kreis Heinsberg - in der Schafhausener Str. 50, 52525 Heinsberg. Telefonisch erreichbar unter +49 2452 97620. Öffnungszeiten, Anfahrt und Zuständigkeit stehen darunter.

Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Jobcenter-Ratgeber.

Was möchten Sie erledigen?

Öffnungszeiten

Heute geschlossen

Montag08:00-12:30
Dienstag08:00-12:30
Mittwoch08:00-12:30
Donnerstag08:00-12:30 · 14:00-17:30
Freitag08:00-12:30
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die Aushänge der Behörde.

Anschrift und Kontakt

Jobcenter Kreis Heinsberg
Schafhausener Str. 50
52525 Heinsberg

Lage und Anfahrt

© OpenStreetMap-Mitwirkende, Protomaps · Höhendaten: Copernicus GLO-30.

Mit Bus und Bahn

  • Heinsberg Realschule Bus, etwa 175 m
  • Heinsberg Agentur für Arbeit Bus, etwa 204 m
  • Heinsberg Kreishaus (Bus) Bus, etwa 237 m
  • Heinsberg Kreishaus Bahn, etwa 387 m
  • Heinsberg Schafhausen Mehrzweckhalle Bus, etwa 509 m

Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrplan beim Verkehrsverbund prüfen.

Wer ist hier zuständig?

Für Anliegen in Übach-Palenberg ist das Jobcenter Kreis Heinsberg zuständig (Heinsberg). Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.

Häufige Fragen

Wo ist das Jobcenter in Übach-Palenberg?
Zuständig für Übach-Palenberg ist Jobcenter Kreis Heinsberg: Schafhausener Str. 50, 52525 Heinsberg.
Wie sind die Öffnungszeiten des Jobcenter Übach-Palenberg?
Montag: 08:00-12:30. Dienstag: 08:00-12:30. Mittwoch: 08:00-12:30. Donnerstag: 08:00-12:30, 14:00-17:30. Freitag: 08:00-12:30. Samstag: geschlossen. Sonntag: geschlossen.
Brauche ich einen Termin beim Jobcenter Übach-Palenberg?
Ein Termin ist oft sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Rufen Sie im Zweifel vorher an.
Welche Leistungen kann ich beim Jobcenter Übach-Palenberg erledigen?
Einen Überblick über Aufgaben, benötigte Unterlagen und Gebühren gibt der Jobcenter-Ratgeber auf stadt.info.

Wann brauche ich das Jobcenter?

Alle Behördengänge in der richtigen Reihenfolge: Lebenslagen-Übersicht.

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Bringen Sie Ausweis, Kontoverbindung und Nachweise zu Einkommen und Miete mit.

Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Jobcenter in der Umgebung

Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Jobcenter - im Ratgeber: Jobcenter: Aufgaben und Leistungen →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).