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Amt

Ausländerbehörde Rheinberg

Das Wichtigste in Kürze

Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes NRW finden Sie in der Rheinberger Straße 375, 47495 Rheinberg. Öffnungszeiten, Anfahrt und Zuständigkeit stehen darunter.

Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Ausländerbehörde-Ratgeber.

Was möchten Sie erledigen?

Anschrift und Kontakt

Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes NRW
Rheinberger Straße 375
47495 Rheinberg

  • Terminmeist telefonisch - im Zweifel vorher anrufen

Lage und Anfahrt

© OpenStreetMap-Mitwirkende, Protomaps · Höhendaten: Copernicus GLO-30.

Mit Bus und Bahn

  • Orsoy Krankenhaus Bus, etwa 99 m
  • Grundschule Orsoy Bus, etwa 285 m
  • Am Fullacker Bus, etwa 294 m
  • Orsoy Rathaus Bus, etwa 336 m

Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrplan beim Verkehrsverbund prüfen.

Wer ist hier zuständig?

Für Anliegen in Rheinberg ist das Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes NRW zuständig (Wesel). Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.

Häufige Fragen

Wo ist das Ausländerbehörde in Rheinberg?
Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes NRW: Rheinberger Straße 375, 47495 Rheinberg.
Brauche ich einen Termin beim Ausländerbehörde Rheinberg?
Ein Termin ist oft sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Rufen Sie im Zweifel vorher an.
Welche Leistungen kann ich beim Ausländerbehörde Rheinberg erledigen?
Einen Überblick über Aufgaben, benötigte Unterlagen und Gebühren gibt der Ausländerbehörde-Ratgeber auf stadt.info.

Wann brauche ich die Ausländerbehörde?

Alle Behördengänge in der richtigen Reihenfolge: Lebenslagen-Übersicht.

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.

Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Ausländerbehörde in der Umgebung

Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Ausländerbehörde - im Ratgeber: Ausländerbehörde: Aufgaben und Leistungen →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).