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Amt

Ausländerbehörde Neu-Ulm

Das Wichtigste in Kürze

Ausländeramt finden Sie in der Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm. Öffnungszeiten, Anfahrt und Zuständigkeit stehen darunter.

Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Ausländerbehörde-Ratgeber.

Was möchten Sie erledigen?

Öffnungszeiten

Jetzt geöffnet, bis 17:00 Uhr

Montag08:00-17:00
Dienstag08:00-17:00
Mittwoch08:00-17:00
Donnerstag08:00-17:00
Freitag08:00-17:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die Aushänge der Behörde.

Anschrift und Kontakt

Ausländeramt
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm

  • Terminmeist telefonisch - im Zweifel vorher anrufen

Lage und Anfahrt

© OpenStreetMap-Mitwirkende, Protomaps · Höhendaten: Copernicus GLO-30.

Wer ist hier zuständig?

Für Anliegen in Neu-Ulm ist das Ausländeramt zuständig (Neu-Ulm). Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.

Häufige Fragen

Wo ist das Ausländerbehörde in Neu-Ulm?
Ausländeramt: Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm.
Wie sind die Öffnungszeiten des Ausländerbehörde Neu-Ulm?
Montag: 08:00-17:00. Dienstag: 08:00-17:00. Mittwoch: 08:00-17:00. Donnerstag: 08:00-17:00. Freitag: 08:00-17:00. Samstag: geschlossen. Sonntag: geschlossen.
Brauche ich einen Termin beim Ausländerbehörde Neu-Ulm?
Ein Termin ist oft sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Rufen Sie im Zweifel vorher an.
Welche Leistungen kann ich beim Ausländerbehörde Neu-Ulm erledigen?
Einen Überblick über Aufgaben, benötigte Unterlagen und Gebühren gibt der Ausländerbehörde-Ratgeber auf stadt.info.

Wann brauche ich die Ausländerbehörde?

Alle Behördengänge in der richtigen Reihenfolge: Lebenslagen-Übersicht.

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.

Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Ausländerbehörde in der Umgebung

Weitere Ämter in Neu-Ulm

Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Ausländerbehörde - im Ratgeber: Ausländerbehörde: Aufgaben und Leistungen →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).