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Amt

Zulassungsstelle Hoyerswerda / Wojerecy

Das Wichtigste in Kürze

Kfz-Zulassungsstelle Hoyerswerda (Nebenstelle) finden Sie in der Schlossplatz 2, 02977 Hoyerswerda. Telefonisch erreichbar unter 03571-4741-36241. Öffnungszeiten, Anfahrt und Zuständigkeit stehen darunter.

Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Zulassungsstelle-Ratgeber.

Was möchten Sie erledigen?

Anschrift und Kontakt

Kfz-Zulassungsstelle Hoyerswerda (Nebenstelle)
Schlossplatz 2
02977 Hoyerswerda

Wer ist hier zuständig?

Für Anliegen in Hoyerswerda / Wojerecy ist das Kfz-Zulassungsstelle Hoyerswerda (Nebenstelle) zuständig (Bautzen). Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.

Häufige Fragen

Wo ist das Zulassungsstelle in Hoyerswerda / Wojerecy?
Kfz-Zulassungsstelle Hoyerswerda (Nebenstelle): Schlossplatz 2, 02977 Hoyerswerda.
Brauche ich einen Termin beim Zulassungsstelle Hoyerswerda / Wojerecy?
Ein Termin ist oft sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Rufen Sie im Zweifel vorher an.
Welche Leistungen kann ich beim Zulassungsstelle Hoyerswerda / Wojerecy erledigen?
Einen Überblick über Aufgaben, benötigte Unterlagen und Gebühren gibt der Zulassungsstelle-Ratgeber auf stadt.info.

Wann brauche ich die Zulassungsstelle?

Alle Behördengänge in der richtigen Reihenfolge: Lebenslagen-Übersicht.

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Bringen Sie eine gültige eVB-Nummer Ihrer Versicherung mit.
  • Ohne SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer ist keine Zulassung möglich.

Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Zulassungsstelle in der Umgebung

Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Zulassungsstelle - im Ratgeber: Zulassungsstelle: Aufgaben und Leistungen →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).