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Amt

Ausländerbehörde Eisenhüttenstadt

Das Wichtigste in Kürze

Zentrale Ausländerbehörde finden Sie in der Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt. Telefonisch erreichbar unter +49 3364 4270. Öffnungszeiten, Anfahrt und Zuständigkeit stehen darunter.

Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Ausländerbehörde-Ratgeber.

Was möchten Sie erledigen?

Öffnungszeiten

Zu den Öffnungszeiten liegt uns keine verlässliche Angabe vor - bitte auf der offiziellen Seite der Behörde prüfen.

Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die Aushänge der Behörde.

Anschrift und Kontakt

Zentrale Ausländerbehörde
Poststraße 72
15890 Eisenhüttenstadt

Lage und Anfahrt

© OpenStreetMap-Mitwirkende, Protomaps · Höhendaten: Copernicus GLO-30.

Mit Bus und Bahn

  • Eisenhüttenstadt, Städtisches Alten- und Pflegeheim Bus, etwa 317 m
  • Eisenhüttenstadt, Poststraße Bus, etwa 372 m
  • Eisenhüttenstadt, Schwimmhalle Bus, etwa 545 m

Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrplan beim Verkehrsverbund prüfen.

Wer ist hier zuständig?

Für Anliegen in Eisenhüttenstadt ist das Zentrale Ausländerbehörde zuständig (Oder-Spree). Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.

Häufige Fragen

Wo ist das Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt?
Zentrale Ausländerbehörde: Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt.
Brauche ich einen Termin beim Ausländerbehörde Eisenhüttenstadt?
Ein Termin ist oft sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Rufen Sie im Zweifel vorher an.
Welche Leistungen kann ich beim Ausländerbehörde Eisenhüttenstadt erledigen?
Einen Überblick über Aufgaben, benötigte Unterlagen und Gebühren gibt der Ausländerbehörde-Ratgeber auf stadt.info.

Wann brauche ich die Ausländerbehörde?

Alle Behördengänge in der richtigen Reihenfolge: Lebenslagen-Übersicht.

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.

Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Ausländerbehörde in der Umgebung

Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Ausländerbehörde - im Ratgeber: Ausländerbehörde: Aufgaben und Leistungen →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).