Zum Hauptinhalt springen

Kfz-Zulassungsstelle: Anmelden, Ummelden, Abmelden

Die Zulassungsstelle ist eine wichtige Institution des örtlichen Behördenwesens und kümmert sich um wichtige Zulassungen und Dokumente für den Straßenverkehr. Einerseits benötigen Kraftfahrzeugführer/innen eine gültige Fahrerlaubnis, andererseits muss für das betreffende Kfz eine Zulassung vorliegen. In all diesen Fällen ist die Zulassungsstelle als Teil des Straßenverkehrsamtes zuständig.

Die Zulassungsbehörden obliegen der Verwaltung der Kreise, Gemeinden, Gemeindeverbände und Landratsämter. Bundesweit gibt es mehr als 700 Zulassungsstellen, so dass die Bürgerinnen und Bürger stets einen für ihren Wohnort zuständigen Ansprechpartner haben. All diejenigen, die sich zunächst einen Überblick verschaffen möchten, um die zuständige Zulassungsstelle ausfindig zu machen, können auf eine Liste des Kraftfahrt-Bundesamtes zurückgreifen.

Aufgaben der Zulassungsstelle

Die örtlichen Zulassungsstellen sind Einrichtungen der Zulassungsbehörden, die wiederum gemäß § 1 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern zuständig sind. Demnach ist die Zulassungsbehörde die zuständige Behörde für die Zulassung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden sollen.

Das Aufgabenspektrum der Zulassungsstellen beschränkt sich allerdings nicht nur auf die Zulassung von Fahrzeugen, sondern ist deutlich weiter gefasst. Nachfolgend findet sich eine Übersicht über die typischen Aufgaben, die Anlass für einen Termin bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde geben:

  • Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern
  • Ummeldung von Kraftfahrzeugen
  • Abmeldung von Kraftfahrzeugen
  • Ausstellung von Betriebserlaubnissen
  • Ausstellung von Fahrerlaubnissen

Sämtliche Dokumente, die in Zusammenhang mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr von Belang sind, fallen in das Aufgabengebiet der Zulassungsbehörden. Wissenswert ist darüber hinaus, dass die Zulassungsstellen als Bestandteile des Straßenverkehrsamtes daherkommen. Dass es dort ausschließlich um die Kfz-Zulassung geht, ist angesichts der vielfältigen Aufgaben ein Irrglaube.

Rechtliche Grundlagen der Kfz-Zulassung

Die Arbeit der Zulassungsstellen unterliegt verschiedenen gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich sind dabei vor allem:

  • die Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Auch Bürgerinnen und Bürger können einen Blick in diese Vorschriften werfen, um sich einen Überblick über ihre Rechte und Pflichten rund um die Kfz-Zulassung zu verschaffen.

Dies ist der Box-Titel

In Zusammenhang mit der Zulassung, Ummeldung oder Abmeldung von Kraftfahrzeugen sind die örtlichen Zulassungsbehörden die richtigen Anlaufstellen. Wer sich bestmöglich auf den Behördengang vorbereiten und die Zulassung schnell regeln möchte, sollte die folgenden fünf Tipps beherzigen:

  • Vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Termin bei der Zulassungsbehörde!
  • Nutzen Sie die digitalen Angebote der örtlichen Zulassungsstelle!
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Termin bei der Zulassungsstelle mit!
  • Schließen Sie eine Kfz-Versicherung ab und bringen Sie die eVB-Nummer als Nachweis des Versicherungsschutzes mit!
  • Reservieren Sie im Vorfeld ein Wunschkennzeichen!

Wann muss man die Zulassungsstelle aufsuchen?

Wer ein zulassungspflichtiges Fahrzeug in Betrieb nehmen möchte, benötigt dazu eine behördliche Erlaubnis. Dies bedarf des Hoheitsaktes eines Zulassungsverfahrens durch die Zulassungsstelle. Zudem wird die Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr nur auf Antrag gewährt. Der Fahrzeughalter muss demnach die Zulassungsstelle aufsuchen. Mittlerweile hat der digitale Wandel auch die deutschen Behörden erreicht, so dass die Zulassung teilweise online beantragt werden kann. Ein Besuch in der örtlichen Zulassungsstelle ist dann hinfällig.

Die Zulassungsbehörde ist allerdings nicht nur für die Zulassung von Fahrzeugen zuständig. Auch wenn es darum geht, Fahrzeuge abzumelden oder umzumelden, steht ein Termin bei der Zulassungsbehörde an. Zusammenfassend lässt sich folglich feststellen, dass es für Angelegenheiten rund um die Kfz-Zulassung notwendig ist, die Zulassungsstelle aufzusuchen.

Worauf muss man bei der Zulassung eines Fahrzeugs achten?

Da es sich bei der Zulassung um die behördliche Erlaubnis für die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs handelt, ist diese ein absolutes Muss. Wer ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr benutzen möchte, muss dieses somit im Vorfeld zulassen und zu diesem Zweck die Zulassungsstelle aufsuchen. Der Halter muss einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Durch die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens erfolgt die Zulassung des Kfz.

Bürgerinnen und Bürger, die die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle ihrer Kommune ersuchen, sollten die folgenden Unterlagen bereithalten:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • elektronische Versicherungsbestätigung

Zudem sollte man wissen, dass zwischen einer Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs und der Wiederzulassung unterschieden wird. Wissenswert ist zudem, dass eine Fahrzeugzulassung auf Minderjährige in der Regel nicht möglich ist. In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel einer Schwerbehinderung des Minderjährigen oder der Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis, kann ein zulassungspflichtiges Fahrzeug auch auf Minderjährige angemeldet werden.

Welche Fahrzeuge sind zulassungspflichtig?

In der Bundesrepublik Deutschland besteht grundsätzlich eine Zulassungspflicht für Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Ohne eine solche Erlaubnis ist die Inbetriebnahme eines solchen Kraftfahrzeugs nicht erlaubt. Es gibt allerdings auch Ausnahmen von dieser Regel, denn nicht jedes Fahrzeug ist zulassungspflichtig. So ist es wichtig zu wissen, dass die Zulassungspflicht für die folgenden Fahrzeuge nicht greift:

  • motorisierte Krankenfahrstühle
  • elektronische Krankenfahrstühle
  • Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Stapler
  • Leichtkrafträder
  • Kleinkrafträder mit zwei oder drei Rädern
  • einachsige Zugmaschinen in der Forst- und Landwirtschaft

Wer sich auf ein zulassungsfreies Fahrzeug beschränkt, muss die Zulassungsstelle nicht aufsuchen und kann sich diesen Behördengang getrost sparen.

Hinweis aus der Redaktion

Viele Menschen meiden Behördengänge weitgehend und sehen darin nur bürokratischen Aufwand ohne großen Nutzen. Der Weg zur Zulassungsstelle bleibt jedoch niemandem erspart, sofern ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden soll. Im Folgenden gibt es einen kurzen Hinweis aus unserer Redaktion, der für eine reibungslose Zulassung sorgen soll.

Bringen Sie ausreichend Zeit für Ihren Termin bei der Zulassungsstelle mit!

Die Zulassungsstellen in Deutschland erleben regelmäßig einen großen Andrang, wodurch sich für die Bürgerinnen und Bürger teils erhebliche Wartezeiten ergeben können. Es ist daher wichtig, genug Zeit mitzubringen. Gegebenenfalls kann vorab ein fester Termin vereinbart werden, um langes Warten zu vermeiden.

Empfehlungen zur Vorbereitung auf Ihren Termin

Ein Termin bei der Zulassungsstelle lässt sich mit etwas Vorbereitung deutlich entspannter erledigen. Die folgenden Empfehlungen helfen dabei, unnötige Wartezeiten und Komplikationen zu vermeiden:

  • Reservieren Sie vorab ein Wunschkennzeichen und beschaffen Sie das Kennzeichen nach Möglichkeit schon im Vorfeld!
  • Buchen Sie einen festen Termin, um lange Wartezeiten zu vermeiden, und erscheinen Sie pünktlich!
  • Nutzen Sie gegebenenfalls den Zulassungsservice Ihres Autohändlers!
  • Können Sie selbst nicht erscheinen, lässt sich auch eine Vertrauensperson mit der Zulassung bevollmächtigen!

Zulassungsstelle: Leistungen, Unterlagen und Gebühren

Diese Anliegen erledigen Sie beim Zulassungsstelle. Was Sie mitbringen müssen, was es kostet und wie lange es dauert, steht bei jeder Leistung. Adresse und Öffnungszeiten Ihres Amtes finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.

Fahrzeug anmelden (Neuzulassung)

Wer ein fabrikneues oder ein bisher nicht zugelassenes Fahrzeug erstmals auf sich zulassen möchte, meldet es bei der Zulassungsstelle vor Ort an. Sie erhalten dabei das Kennzeichen, die Zulassungsbescheinigung Teil I und die amtlichen Stempel für die Schilder. Ohne gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist keine Anmeldung möglich.

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Datenbestätigung des Herstellers (CoC-Papier) bei Neufahrzeugen
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU/TÜV) bei Gebrauchtfahrzeugen
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweis des Halters
Gebühren
Die Kfz-Gebühren sind bundesweit einheitlich über die GebOSt geregelt, nicht kommunal festgelegt. Für eine Neuzulassung fällt je nach Vorgang meist eine Gebühr im niedrigen zweistelligen Eurobereich an; die Schilder selbst kaufen Sie zusätzlich bei einem Schilderprägedienst. Verbindlich ist die aktuelle Auskunft der Behörde.
Bearbeitungszeit
In der Regel wird die Anmeldung sofort am Schalter erledigt (etwa 15 bis 30 Minuten), wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Online / Termin
Über den bundesweiten Dienst i-Kfz lässt sich eine Neuzulassung inzwischen vollständig online abwickeln. Für den Weg zum Schalter ist meist ein Termin nötig - buchbar über die offizielle Seite Ihrer Stadt.

Fahrzeug umschreiben (Halterwechsel / Fahrzeugkauf)

Beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs muss der Halter gewechselt werden. Kommt das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk, spricht man von einer Umschreibung. Als Käufer sollten Sie das Fahrzeug zeitnah auf sich zulassen, als Verkäufer den Verkauf der Zulassungsstelle melden. Das bisherige Kennzeichen kann dank bundesweiter Kennzeichenmitnahme oft behalten werden.

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass des neuen Halters
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  • bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bei abweichendem Voreigentümer: Kaufvertrag als Nachweis
Gebühren
Bundeseinheitlich über die GebOSt geregelt. Die Umschreibung liegt je nach Vorgang üblicherweise im niedrigen zweistelligen Eurobereich; kommt ein neues Kennzeichen oder ein Wunschkennzeichen hinzu, erhöht sich der Betrag entsprechend. Maßgeblich ist die Behörde vor Ort.
Bearbeitungszeit
Meist sofortige Bearbeitung am Schalter, sofern die Unterlagen vollständig sind.
Online / Termin
Auch der Halterwechsel ist über i-Kfz online möglich. Für den Behördengang bitte vorab einen Termin über die offizielle Seite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises buchen.

Ummeldung bei Umzug / Adressänderung

Ziehen Sie um, muss die neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Bei einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks reicht meist eine Adressänderung, das Kennzeichen bleibt. Ziehen Sie in einen anderen Bezirk, ist eine Ummeldung nötig; das bisherige Kennzeichen dürfen Sie in der Regel mitnehmen.

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass mit neuer Anschrift bzw. Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei Kennzeichenwechsel zusätzlich die alten Kennzeichen und Teil II
  • bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis des Halters
Gebühren
Bundeseinheitlich nach GebOSt. Eine reine Adressänderung ist günstig (einstelliger bis niedriger zweistelliger Eurobereich), ein Kennzeichenwechsel kostet mehr. Verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
Bearbeitungszeit
In der Regel sofort am Schalter erledigt.
Online / Termin
Die Adressänderung nach Umzug lässt sich über i-Kfz online durchführen. Für den Schaltertermin nutzen Sie die Terminvergabe auf der offiziellen Seite Ihrer Stadt.

Fahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)

Wird ein Fahrzeug verkauft, verschrottet oder längere Zeit nicht genutzt, sollten Sie es außer Betrieb setzen - umgangssprachlich abmelden. Mit der Abmeldung endet die Kfz-Steuerpflicht und die Versicherung kann ruhend gestellt werden. Die Kennzeichen werden dabei entwertet.

Benötigte Unterlagen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • beide Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Verschrottung: Verwertungsnachweis
Gebühren
Bundeseinheitlich nach GebOSt. Die Abmeldung gehört zu den günstigsten Vorgängen und liegt meist im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Eurobereich. Online ist sie in der Regel noch günstiger. Maßgeblich ist die Behörde.
Bearbeitungszeit
Sofortige Bearbeitung am Schalter.
Online / Termin
Die Außerbetriebsetzung ist über i-Kfz vollständig online möglich, wenn das Fahrzeug ab 2015 zugelassen wurde und die Papiere die nötigen Sicherheitscodes tragen. Für den Schalter ist ein Termin sinnvoll.

Wunschkennzeichen reservieren

Sie können sich Ihr Kennzeichen aus dem freien Bestand aussuchen und vorab reservieren - etwa mit Ihren Initialen oder einem Geburtsdatum. Die Reservierung gilt eine begrenzte Zeit und wird bei der Zulassung eingelöst. Ob Ihre Wunschkombination vor Ort noch frei ist, prüfen Sie im Online-Reservierungsportal Ihres Zulassungsbezirks.

Benötigte Unterlagen
  • gewünschte Buchstaben-Zahlen-Kombination
  • Reservierungsnachweis (Ausdruck oder Vorgangsnummer aus dem Onlineportal)
  • die üblichen Unterlagen für die anschließende An- oder Ummeldung
Gebühren
Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen ist bundeseinheitlich über die GebOSt festgelegt und beträgt für die Zuteilung rund 10 Euro, für eine vorherige Reservierung kommen wenige Euro hinzu. Diese Kosten sind nicht kommunal unterschiedlich; hinzu kommen der Prägepreis für die Schilder und die Gebühr für die Zulassung selbst.
Bearbeitungszeit
Die Reservierung erfolgt online sofort; die Zuteilung geschieht bei der Zulassung am Schalter.
Online / Termin
Reservierung fast überall online möglich. Über i-Kfz kann das Wunschkennzeichen direkt mit der Zulassung verbunden werden. Den Link zum Reservierungsportal finden Sie auf der offiziellen Seite Ihrer Stadt.

Ersatz für verlorene Papiere oder Kennzeichen

Sind Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt, stellt die Zulassungsstelle Ersatzdokumente aus. Auch für verlorene oder gestohlene Kennzeichen erhalten Sie Ersatz - bei Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei nötig.

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • vorhandene Fahrzeugpapiere (Teil I und/oder Teil II, soweit noch da)
  • bei Diebstahl: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Verlust von Teil II ggf. eidesstattliche Versicherung
  • vorhandene Kennzeichen bei beschädigten Schildern
Gebühren
Bundeseinheitlich nach GebOSt. Die Kosten hängen vom Dokument ab; der Ersatz von Teil II ist wegen der zusätzlichen Prüfungen teurer als der von Teil I. Verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
Bearbeitungszeit
Meist sofort; bei Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II kann eine Wartezeit oder Rückfrage entstehen.
Online / Termin
Der Ersatz von Papieren erfordert in der Regel weiterhin einen Behördengang. Bitte vorab einen Termin über die offizielle Seite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises buchen.

Abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen

Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug darf erst wieder am Verkehr teilnehmen, wenn es erneut zugelassen wurde. Das betrifft zum Beispiel ein lange stillgelegtes Auto oder ein saisonal genutztes Fahrzeug. Solange das alte Kennzeichen noch reserviert ist, kann es häufig weiterverwendet werden.

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • bisherige Kennzeichen, falls sie weiterverwendet werden
Gebühren
Bundeseinheitlich nach GebOSt und vergleichbar mit einer Anmeldung; der genaue Betrag richtet sich nach dem Vorgang. Maßgeblich ist die Behörde vor Ort.
Bearbeitungszeit
In der Regel sofort am Schalter erledigt.
Online / Termin
Die Wiederzulassung ist über i-Kfz online möglich. Für den Behördengang ist meist ein Termin erforderlich.

Häufige Fragen zum Zulassungsstelle

Was braucht man, um ein Auto vor Ort anzumelden?
Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Neufahrzeugen die Datenbestätigung des Herstellers, bei Gebrauchtwagen den Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Ohne gültige eVB-Nummer ist keine Anmeldung möglich.
Was kostet es, ein Auto anzumelden oder umzumelden?
Die Kfz-Gebühren sind bundesweit über die Gebührenordnung GebOSt geregelt und damit nicht von Stadt zu Stadt unterschiedlich. An- und Ummeldung liegen je nach Vorgang meist im niedrigen zweistelligen Eurobereich; die Prägung der Schilder und ein eventuelles Wunschkennzeichen kosten zusätzlich. Die verbindliche Höhe nennt Ihnen die Zulassungsstelle.
Muss ich mein Auto ummelden, wenn ich umziehe?
Ja. Nach einem Umzug muss die neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Bleiben Sie im selben Zulassungsbezirk, genügt meist eine Adressänderung und das Kennzeichen bleibt. Ziehen Sie in einen anderen Bezirk, ist eine Ummeldung nötig; das bisherige Kennzeichen dürfen Sie dank bundesweiter Kennzeichenmitnahme in der Regel behalten.
Kann ich mein Auto vor Ort online anmelden oder abmelden?
Ja. Über den bundesweiten Dienst i-Kfz lassen sich Neuzulassung, Ummeldung, Halterwechsel, Adressänderung, Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung online erledigen. Voraussetzung sind unter anderem die Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Kennzeichen sowie meist ein Ausweis mit Online-Ausweisfunktion. Den Zugang finden Sie auf der offiziellen Seite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen ist bundeseinheitlich über die GebOSt festgelegt: Für die Zuteilung fallen rund 10 Euro an, für eine vorherige Reservierung kommen wenige Euro hinzu. Dieser Betrag ist überall gleich. Hinzu kommen der Prägepreis für die Schilder und die Gebühr für die Zulassung selbst.
Brauche ich für die Zulassungsstelle vor Ort einen Termin?
In den meisten Zulassungsstellen ist ein vorab gebuchter Termin erforderlich oder zumindest empfehlenswert, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Terminvergabe und die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf der offiziellen Internetseite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Wie lange dauert die Anmeldung eines Fahrzeugs?
Sind alle Unterlagen vollständig, wird die Zulassung in der Regel sofort am Schalter erledigt - der Vorgang dauert meist nur etwa 15 bis 30 Minuten. Online über i-Kfz kann die Bearbeitung je nach Verfahren etwas länger dauern, die Bescheide und Kennzeichenplaketten kommen dann per Post.
Was ist eine eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?
Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung. Sie ist der Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, und ohne sie kann kein Fahrzeug zugelassen werden. Die Nummer erhalten Sie kostenlos von Ihrer Kfz-Versicherung, telefonisch oder online, meist innerhalb weniger Minuten.
Welche Unterlagen brauche ich, um mein Auto abzumelden?
Für die Außerbetriebsetzung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), beide Kennzeichen des Fahrzeugs und Ihren Personalausweis. Bei einer Verschrottung ist zusätzlich der Verwertungsnachweis vorzulegen. Die Kennzeichen werden bei der Abmeldung entwertet.
Kann ich mein Kennzeichen bei Umzug oder Halterwechsel behalten?
In der Regel ja. Seit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk und häufig auch bei einem Halterwechsel behalten. Das spart die Kosten für neue Schilder. Die Zulassungsstelle prüft im Einzelfall, ob die Mitnahme möglich ist.

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden. Bundeseinheitliche Gebühren Stand Februar 2026 (Quellen: BMI/Personalausweisportal, Bundesamt für Justiz); örtliche Gebühren nennt Ihnen Ihre Kommune.

Sie fanden diesen Beitrag hilfreich?
4.2/517 ratings