Zulassungsstelle: Leistungen, Unterlagen und Gebühren
Diese Anliegen erledigen Sie beim Zulassungsstelle. Was Sie mitbringen müssen, was es kostet und wie lange es dauert, steht bei jeder Leistung. Adresse und Öffnungszeiten Ihres Amtes finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.
Fahrzeug anmelden (Neuzulassung)
Wer ein fabrikneues oder ein bisher nicht zugelassenes Fahrzeug erstmals auf sich zulassen möchte, meldet es bei der Zulassungsstelle vor Ort an. Sie erhalten dabei das Kennzeichen, die Zulassungsbescheinigung Teil I und die amtlichen Stempel für die Schilder. Ohne gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist keine Anmeldung möglich.
Fahrzeug umschreiben (Halterwechsel / Fahrzeugkauf)
Beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs muss der Halter gewechselt werden. Kommt das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk, spricht man von einer Umschreibung. Als Käufer sollten Sie das Fahrzeug zeitnah auf sich zulassen, als Verkäufer den Verkauf der Zulassungsstelle melden. Das bisherige Kennzeichen kann dank bundesweiter Kennzeichenmitnahme oft behalten werden.
Ummeldung bei Umzug / Adressänderung
Ziehen Sie um, muss die neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Bei einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks reicht meist eine Adressänderung, das Kennzeichen bleibt. Ziehen Sie in einen anderen Bezirk, ist eine Ummeldung nötig; das bisherige Kennzeichen dürfen Sie in der Regel mitnehmen.
Fahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)
Wird ein Fahrzeug verkauft, verschrottet oder längere Zeit nicht genutzt, sollten Sie es außer Betrieb setzen - umgangssprachlich abmelden. Mit der Abmeldung endet die Kfz-Steuerpflicht und die Versicherung kann ruhend gestellt werden. Die Kennzeichen werden dabei entwertet.
Wunschkennzeichen reservieren
Sie können sich Ihr Kennzeichen aus dem freien Bestand aussuchen und vorab reservieren - etwa mit Ihren Initialen oder einem Geburtsdatum. Die Reservierung gilt eine begrenzte Zeit und wird bei der Zulassung eingelöst. Ob Ihre Wunschkombination vor Ort noch frei ist, prüfen Sie im Online-Reservierungsportal Ihres Zulassungsbezirks.
Ersatz für verlorene Papiere oder Kennzeichen
Sind Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt, stellt die Zulassungsstelle Ersatzdokumente aus. Auch für verlorene oder gestohlene Kennzeichen erhalten Sie Ersatz - bei Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei nötig.
Abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug darf erst wieder am Verkehr teilnehmen, wenn es erneut zugelassen wurde. Das betrifft zum Beispiel ein lange stillgelegtes Auto oder ein saisonal genutztes Fahrzeug. Solange das alte Kennzeichen noch reserviert ist, kann es häufig weiterverwendet werden.
Häufige Fragen zum Zulassungsstelle
- Was braucht man, um ein Auto vor Ort anzumelden?
- Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei Neufahrzeugen die Datenbestätigung des Herstellers, bei Gebrauchtwagen den Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Ohne gültige eVB-Nummer ist keine Anmeldung möglich.
- Was kostet es, ein Auto anzumelden oder umzumelden?
- Die Kfz-Gebühren sind bundesweit über die Gebührenordnung GebOSt geregelt und damit nicht von Stadt zu Stadt unterschiedlich. An- und Ummeldung liegen je nach Vorgang meist im niedrigen zweistelligen Eurobereich; die Prägung der Schilder und ein eventuelles Wunschkennzeichen kosten zusätzlich. Die verbindliche Höhe nennt Ihnen die Zulassungsstelle.
- Muss ich mein Auto ummelden, wenn ich umziehe?
- Ja. Nach einem Umzug muss die neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Bleiben Sie im selben Zulassungsbezirk, genügt meist eine Adressänderung und das Kennzeichen bleibt. Ziehen Sie in einen anderen Bezirk, ist eine Ummeldung nötig; das bisherige Kennzeichen dürfen Sie dank bundesweiter Kennzeichenmitnahme in der Regel behalten.
- Kann ich mein Auto vor Ort online anmelden oder abmelden?
- Ja. Über den bundesweiten Dienst i-Kfz lassen sich Neuzulassung, Ummeldung, Halterwechsel, Adressänderung, Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung online erledigen. Voraussetzung sind unter anderem die Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und Kennzeichen sowie meist ein Ausweis mit Online-Ausweisfunktion. Den Zugang finden Sie auf der offiziellen Seite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
- Was kostet ein Wunschkennzeichen?
- Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen ist bundeseinheitlich über die GebOSt festgelegt: Für die Zuteilung fallen rund 10 Euro an, für eine vorherige Reservierung kommen wenige Euro hinzu. Dieser Betrag ist überall gleich. Hinzu kommen der Prägepreis für die Schilder und die Gebühr für die Zulassung selbst.
- Brauche ich für die Zulassungsstelle vor Ort einen Termin?
- In den meisten Zulassungsstellen ist ein vorab gebuchter Termin erforderlich oder zumindest empfehlenswert, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Terminvergabe und die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf der offiziellen Internetseite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
- Wie lange dauert die Anmeldung eines Fahrzeugs?
- Sind alle Unterlagen vollständig, wird die Zulassung in der Regel sofort am Schalter erledigt - der Vorgang dauert meist nur etwa 15 bis 30 Minuten. Online über i-Kfz kann die Bearbeitung je nach Verfahren etwas länger dauern, die Bescheide und Kennzeichenplaketten kommen dann per Post.
- Was ist eine eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?
- Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung. Sie ist der Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, und ohne sie kann kein Fahrzeug zugelassen werden. Die Nummer erhalten Sie kostenlos von Ihrer Kfz-Versicherung, telefonisch oder online, meist innerhalb weniger Minuten.
- Welche Unterlagen brauche ich, um mein Auto abzumelden?
- Für die Außerbetriebsetzung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), beide Kennzeichen des Fahrzeugs und Ihren Personalausweis. Bei einer Verschrottung ist zusätzlich der Verwertungsnachweis vorzulegen. Die Kennzeichen werden bei der Abmeldung entwertet.
- Kann ich mein Kennzeichen bei Umzug oder Halterwechsel behalten?
- In der Regel ja. Seit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk und häufig auch bei einem Halterwechsel behalten. Das spart die Kosten für neue Schilder. Die Zulassungsstelle prüft im Einzelfall, ob die Mitnahme möglich ist.
Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden. Bundeseinheitliche Gebühren Stand Februar 2026 (Quellen: BMI/Personalausweisportal, Bundesamt für Justiz); örtliche Gebühren nennt Ihnen Ihre Kommune.
