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Amt

Ausländerbehörde Weimar

Das Wichtigste in Kürze

Ausländerbehörde Weimar finden Sie in der Schwanseestraße 17, 99423 Weimar. Telefonisch erreichbar unter +49 3643 762222. Öffnungszeiten, Anfahrt und Zuständigkeit stehen darunter.

Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Ausländerbehörde-Ratgeber.

Was möchten Sie erledigen?

Öffnungszeiten

Heute geschlossen

Montaggeschlossen
Dienstag09:00-12:00 · 13:00-18:00
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00-12:00 · 13:00-15:00
Freitag09:00-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die Aushänge der Behörde.

Anschrift und Kontakt

Ausländerbehörde Weimar
Schwanseestraße 17
99423 Weimar

Lage und Anfahrt

© OpenStreetMap-Mitwirkende, Protomaps · Höhendaten: Copernicus GLO-30.

Wer ist hier zuständig?

Für Anliegen in Weimar ist das Ausländerbehörde Weimar zuständig. Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.

Häufige Fragen

Wo ist das Ausländerbehörde in Weimar?
Ausländerbehörde Weimar: Schwanseestraße 17, 99423 Weimar.
Wie sind die Öffnungszeiten des Ausländerbehörde Weimar?
Montag: geschlossen. Dienstag: 09:00-12:00, 13:00-18:00. Mittwoch: geschlossen. Donnerstag: 09:00-12:00, 13:00-15:00. Freitag: 09:00-12:00. Samstag: geschlossen. Sonntag: geschlossen.
Brauche ich einen Termin beim Ausländerbehörde Weimar?
Ein Termin ist oft sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Rufen Sie im Zweifel vorher an.
Welche Leistungen kann ich beim Ausländerbehörde Weimar erledigen?
Einen Überblick über Aufgaben, benötigte Unterlagen und Gebühren gibt der Ausländerbehörde-Ratgeber auf stadt.info.

Wann brauche ich die Ausländerbehörde?

Alle Behördengänge in der richtigen Reihenfolge: Lebenslagen-Übersicht.

Vor dem Besuch

  • Achtung: Montag und Mittwoch ist geschlossen - planen Sie Ihren Besuch an einem anderen Tag.
  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.

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Weitere Ämter in Weimar

Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Ausländerbehörde - im Ratgeber: Ausländerbehörde: Aufgaben und Leistungen →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).