Zum Hauptinhalt springen

Standesamt – Behörde für Eheschließungen und mehr

Wenn es um behördliche Angelegenheiten in Zusammenhang mit dem Personenstandsgesetz geht, ist das Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland die zuständige Stelle. Dort wird ein Personenstandsregister geführt, während zugleich Personenstandsurkunden ausgestellt werden. Die Organisation der Standesämter erfolgt auf kommunaler Ebene, so dass sich die Zuständigkeit eines Standesamtes aus dem Wohnort des betreffenden Bürgers ergibt. In Ausnahmefällen, die sich nicht mit dem Zuständigkeitsschema vereinbaren lassen, liegt die Zuständigkeit beim Standesamt I in Berlin.

Die Frage, wo das zuständige Standesamt zu finden ist, ist mindestens ebenso wichtig wie die konkreten Aufgaben der Standesämter. Bürgerinnen und Bürger tun gut daran, sich mit der Struktur der Verwaltung zu befassen und unter anderem dem Standesamt auf den Zahn zu fühlen. So lassen sich entsprechende Angelegenheiten unproblematisch regeln.

Aufgaben des Standesamtes

Das Standesamt wird typischerweise mit standesamtlichen Hochzeiten verbunden und gilt als der Ort, an dem die Eheschließung offiziell gemacht wird. Während beispielsweise eine kirchliche Trauung vor allem Symbolcharakter hat und für Romantik sorgt, kann die standesamtliche Hochzeit mitunter als trockener behördlicher Vorgang erscheinen. Damit dies nicht geschieht und ein feierliches Ambiente entsteht, kann eine gewisse Anzahl an Gästen zugegen sein. Zudem führt die Standesbeamtin beziehungsweise der Standesbeamte feierlich durch die Eheschließung.

Bürgerinnen und Bürger dürfen die Tätigkeiten der Standesämter aber nicht nur auf die amtliche Eheschließung reduzieren. Standesbeamte haben noch weitaus mehr Aufgaben. Nachfolgend gibt es einen Überblick über die typischen Aufgaben der Standesämter:

  • Geburten
    In Zusammenhang mit Geburten nehmen die Standesämter zunächst Eintragungen im Geburtenregister vor. Darüber hinaus stellen sie Geburtsurkunden aus.
  • Eheschließungen
    Ein Standesbeamter nimmt die feierliche Trauung vor, in deren Rahmen sich die Eheleute das Eheversprechen geben. Dabei erfolgt auch die Ausstellung der Heiratsurkunde, die die Eheschließung als offizielles Dokument beurkundet.
  • Todesfälle
    Das Standesamt nimmt die Anzeige eines Todesfalls entgegen und stellt auf Antrag die Sterbeurkunde aus.

Die Aufgaben der Standesämter drehen sich folglich um die verschiedenen Personenstandsdaten und betreffende Dokumente mit offiziellem Charakter. Dementsprechend werden längst nicht nur Heiratswillige beim örtlichen Standesamt vorstellig, sondern unter anderem auch Personen, die die Geburt eines Kindes oder den Tod eines Menschen melden möchten. Standesbeamte begleiten die Bürgerinnen und Bürger somit durch verschiedene Lebenslagen und müssen nicht nur behördlich korrekt, sondern auch menschlich agieren.

Diese fünf Tipps sollten Sie unbedingt beachten

Im Umgang mit dem Standesamt sollten Bürgerinnen und Bürger einiges bedenken. Die folgenden fünf Tipps sollen dabei behilflich sein und als Leitfaden dienen, so dass der anstehende Termin beim Standesamt zum gewünschten Erfolg führt.

  • Wenden Sie sich zeitnah an das Standesamt und beachten Sie die geltenden Fristen bei Geburten und Sterbefällen!
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit!
  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Standesamt!
  • Stellen Sie zeitnah einen Antrag auf die standesamtliche Urkunde über die Geburt eines Kindes, die Eheschließung oder den Tod eines Menschen!
  • Neben dem Original der betreffenden Urkunde sollten sie stets auch mindestens eine beglaubigte Abschrift erbitten, um das Dokument, falls gefordert, an anderer Stelle einreichen zu können.

Warum haben Standesämter eine besondere Funktion innerhalb der öffentlichen Verwaltung in Deutschland?

Die Standesämter haben innerhalb der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Funktion, weil es nur ihnen erlaubt ist, die folgenden Vorgänge zu bearbeiten:

  • Geburten
  • Eheschließungen
  • Todesfälle

Diese strikte Abgrenzung ist dem Umstand geschuldet, dass es sich um Behördengänge von höchster gesellschaftlicher Relevanz handelt. Darüber hinaus drohen hier Missbräuche mit weitreichenden Konsequenzen. Daher übernehmen ausschließlich Standesbeamte die betreffende Sachbearbeitung und schaffen so ein hohes Maß an Sicherheit und Kontrolle.

Wo findet man das zuständige Standesamt?

Die Suche nach dem zuständigen Standesamt ist keineswegs kompliziert oder langwierig. In den meisten Fällen ist das Rathaus der Stadt beziehungsweise Gemeinde die richtige Adresse. Dort findet man auch das Standesamt. Die Zuständigkeit des Standesamtes ergibt sich dabei stets aus dem Wohnort der betreffenden Person. Das Standesamt, in dessen Einzugsgebiet sich der Wohnort befindet, ist zuständig.

Wer kann eine Urkunde beim Standesamt beantragen?

Standesamtliche Urkunden können nur von bestimmten Personen beantragt werden. Hier kommt es auf den jeweiligen Sachverhalt an. Der nachfolgende Überblick soll hier für Klarheit sorgen und Bürger/innen bei der Vorbereitung auf den Besuch beim Standesamt unterstützen.

  • Geburtsurkunde
    Nach § 18 Personenstandsgesetz müssen die Eltern oder anderweitig sorgeberechtigten Personen die Geburt eines Kindes beim Standesamt anzeigen und im Zuge dessen die Geburtsurkunde beantragen.
  • Heiratsurkunde
    Im Vorfeld der Eheschließung findet ein Vorgespräch beim Standesamt statt. Im Zuge dessen geht es nicht nur um die Terminvergabe für die standesamtliche Hochzeit, sondern auch um die Beantragung der Heiratsurkunde. Die beiden angehenden Ehepartner können diese beantragen, so dass der Standesbeamte diese dann nach der Trauung aushändigen kann.
  • Sterbeurkunde
    Nach dem Tod eines Menschen können dessen Angehörige und Vertrauenspersonen eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen. Der Antrag kann zudem von einem Bevollmächtigten oder dem Bestatter gestellt werden.

Hinweis aus der Redaktion

Im Umgang mit dem Standesamt müssen einige Dinge bedacht werden. Bürgerinnen und Bürger sollten sich dessen bewusst sein und unter anderem den folgenden Hinweis aus unserer Redaktion beherzigen.

Bewahren Sie standesamtliche Urkunden gut auf!

Urkunden, die vom Standesamt ausgestellt werden, sind ein Leben lang von Belang und müssen daher gut aufbewahrt werden. Das Familienstammbuch ist der richtige Ort für die Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden. Die standesamtlichen Urkunden belegen den jeweiligen behördlichen Vorgang und gelten lebenslang als wichtige Nachweise.

Standesamt: Leistungen, Unterlagen und Gebühren

Diese Anliegen erledigen Sie beim Standesamt. Was Sie mitbringen müssen, was es kostet und wie lange es dauert, steht bei jeder Leistung. Adresse und Öffnungszeiten Ihres Amtes finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.

Geburtsurkunde beantragen

Die Geburtsurkunde weist Geburtsdatum, Geburtsort und die Abstammung einer Person nach. Sie wird zum Beispiel für Elterngeld, Kindergeld, die Taufe oder spätere Anmeldungen benötigt. Zuständig ist immer das Standesamt des Geburtsorts - für vor Ort geborene Personen also das dortige Standesamt.

Benötigte Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person
  • Angaben zur betroffenen Person: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Geburtsort
  • Bei Beantragung durch Dritte: schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie der berechtigten Person
Gebühren
Je nach Bundesland unterschiedlich; verbindlich ist die Gebührenordnung des jeweiligen Landes beziehungsweise die Auskunft des Standesamts Ihrer Stadt. Häufig ist die erste Urkunde teurer als weitere Exemplare, die im selben Vorgang ausgestellt werden.
Bearbeitungszeit
Bei persönlicher Vorsprache meist sofort; bei schriftlicher oder Online-Bestellung in der Regel einige Werktage zuzüglich Postweg.
Online / Termin
Viele Standesämter bieten die Bestellung online oder per Post an. Ob das vor Ort möglich ist, steht auf der offiziellen Seite der Stadt.

Sterbeurkunde beantragen

Die Sterbeurkunde ist der amtliche Nachweis über den Tod einer Person und wird für Bestattung, Nachlass, Renten- und Versicherungsangelegenheiten gebraucht. Ausgestellt wird sie vom Standesamt des Sterbeorts. Angehörige benötigen häufig gleich mehrere Exemplare für die verschiedenen Stellen.

Benötigte Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person
  • Angaben zur verstorbenen Person und zum Sterbedatum
  • Nachweis des berechtigten Interesses (zum Beispiel Verwandtschaft) bei nicht unmittelbar Angehörigen
Gebühren
Je nach Bundesland unterschiedlich; verbindlich ist die Gebührenordnung des jeweiligen Landes beziehungsweise das Standesamt vor Ort. Weitere gleichzeitig ausgestellte Exemplare sind meist günstiger als die erste Urkunde.
Bearbeitungszeit
Nach Beurkundung des Sterbefalls meist sofort oder innerhalb weniger Werktage; die Erstbeurkundung erfolgt in der Regel über das Bestattungsunternehmen.
Online / Termin
Zusätzliche Exemplare lassen sich bei vielen Ämtern online oder per Post nachbestellen. Verfügbarkeit und Ablauf finden Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Eheschließung anmelden

Vor der Trauung müssen beide Partner die Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden (früher Aufgebot genannt). Zuständig ist das Standesamt am Wohnort eines der Partner - wohnt einer vor Ort, kann die Anmeldung dort erfolgen, geheiratet werden darf anschließend bundesweit. Die Anmeldung ist rund sechs Monate gültig.

Benötigte Unterlagen
  • Gültige Ausweisdokumente beider Partner
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe von Familienstand und Wohnsitz
  • Bei früheren Ehen: Nachweis über deren Auflösung (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Partners)
  • Bei gemeinsamen Kindern: deren Geburtsurkunden
  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: zusätzliche Nachweise, oft ein Ehefähigkeitszeugnis
Gebühren
Für Anmeldung und Eheschließung fallen Gebühren an, die je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich sind; Zuschläge können etwa für Trauungen außerhalb der Amtsräume oder an Samstagen anfallen. Verbindlich ist das Standesamt vor Ort.
Bearbeitungszeit
Die Prüfung der Unterlagen dauert meist einige Tage bis Wochen; Trauungstermine richten sich nach der Auslastung des Standesamts.
Online / Termin
Die Terminvereinbarung ist häufig online möglich; die Anmeldung selbst erfordert in der Regel das persönliche Erscheinen beider Partner. Details nennt die Seite Ihrer Stadt.

Beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsregister

Neben Urkunden stellt das Standesamt auf Wunsch beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe- oder Sterberegister aus. Diese enthalten mehr Details als eine einfache Urkunde und werden zum Beispiel für Behördenverfahren oder die Anmeldung einer Eheschließung benötigt. Zuständig ist das Standesamt, das das jeweilige Register führt.

Benötigte Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zum gesuchten Eintrag (Name, Datum, Art des Ereignisses)
  • Bei Anträgen durch Dritte: Nachweis des rechtlichen Interesses und gegebenenfalls Vollmacht
Gebühren
Je nach Bundesland unterschiedlich; verbindlich ist die Gebührenordnung des jeweiligen Landes beziehungsweise das Standesamt vor Ort.
Bearbeitungszeit
Bei persönlicher Vorsprache meist sofort, sonst wenige Werktage zuzüglich Postweg.
Online / Termin
Online- oder Postbestellung ist bei vielen Ämtern möglich. Ob Ihrer Stadt das anbietet, steht auf der offiziellen Seite der Stadt.

Namenserklärung und Namensführung

Beim Standesamt regeln Sie Namensfragen des Personenstandsrechts: die Bestimmung eines Ehenamens, die Wiederannahme des Geburtsnamens nach einer Scheidung oder die Namensführung von Kindern. Diese Erklärungen nimmt das Standesamt entgegen und leitet sie an das zuständige Register weiter. Wichtig: Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Vor- oder Familiennamens aus wichtigem Grund läuft dagegen über die Namensänderungsbehörde (meist Ordnungs- oder Bürgeramt), nicht über das Standesamt.

Benötigte Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts- beziehungsweise Eheurkunde, je nach Anlass
  • Bei Scheidung: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Bei Kindern: Geburtsurkunde des Kindes
Gebühren
Je nach Bundesland und Fall unterschiedlich; verbindlich ist das Standesamt vor Ort.
Bearbeitungszeit
Nach vollständiger Erklärung meist wenige Tage bis Wochen.
Online / Termin
In der Regel ist ein persönlicher Termin nötig, da die Erklärung unterschrieben werden muss. Terminvergabe und Zuständigkeit klärt die Seite Ihrer Stadt.

Ehefähigkeitszeugnis

Wer im Ausland heiraten möchte, benötigt oft ein Ehefähigkeitszeugnis. Es bestätigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht. Ausgestellt wird es vom Standesamt des Wohnorts - bei Wohnsitz vor Ort also dort.

Benötigte Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand
  • Angaben zur künftigen Ehepartnerin oder zum Ehepartner
  • Bei Vorehen: Nachweis über deren Auflösung
Gebühren
Je nach Bundesland unterschiedlich; verbindlich ist das Standesamt vor Ort.
Bearbeitungszeit
Nach Prüfung meist einige Tage bis Wochen; das Zeugnis ist ab Ausstellung sechs Monate gültig.
Online / Termin
Die Beantragung erfordert meist einen persönlichen Termin. Ablauf und Terminvergabe finden Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Kirchenaustritt erklären (landesabhängig)

Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft muss persönlich und in amtlicher Form erklärt werden. Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Bundesland ab: In einigen Ländern nimmt das Standesamt vor Ort die Erklärung entgegen, in anderen ist das örtliche Amtsgericht zuständig. Nach dem Austritt endet die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf der gesetzlichen Frist.

Benötigte Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Verheirateten teils die Eheurkunde
  • Angabe der Religionsgemeinschaft, aus der der Austritt erfolgt
Gebühren
Je nach Bundesland unterschiedlich: In einigen Ländern (etwa Berlin und Brandenburg) ist der Austritt gebührenfrei, in anderen wird eine Gebühr erhoben. Verbindlich ist die zuständige Stelle vor Ort.
Bearbeitungszeit
Die Erklärung wird sofort aufgenommen; eine Bescheinigung erhalten Sie in der Regel direkt oder kurz darauf.
Online / Termin
Der Austritt setzt fast überall das persönliche Erscheinen voraus. Ob vor Ort das Standesamt oder das Amtsgericht zuständig ist, klären Sie über die offizielle Seite der Stadt.

Häufige Fragen zum Standesamt

Wie beantrage ich eine Geburtsurkunde vor Ort?
Zuständig ist das Standesamt des Geburtsorts. Sie können die Geburtsurkunde persönlich vor Ort, schriftlich per Post und bei vielen Ämtern auch online beantragen. Nötig sind ein gültiger Ausweis sowie Name, Geburtsdatum und Geburtsort der betroffenen Person; beantragen Sie für jemand anderen, brauchen Sie eine Vollmacht. Adresse und Online-Dienst finden Sie auf der offiziellen Seite Ihrer Stadt.
Welche Unterlagen brauche ich, um vor Ort zu heiraten?
Für die Anmeldung der Eheschließung benötigen beide Partner einen gültigen Ausweis, eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister und eine erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand. Bei früheren Ehen kommt der Nachweis über deren Auflösung hinzu, bei gemeinsamen Kindern deren Geburtsurkunden. Wer eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, muss oft zusätzliche Nachweise vorlegen. Welche Unterlagen im Einzelfall gebraucht werden, klärt das Standesamt vor Ort vorab.
Was kostet eine Urkunde beim Standesamt vor Ort?
Die Gebühren für Personenstandsurkunden sind nicht bundeseinheitlich, sondern in den Gebührenordnungen der Bundesländer geregelt und können sich zwischen den Kommunen unterscheiden. Häufig ist die erste Urkunde teurer, weitere im selben Vorgang ausgestellte Exemplare sind günstiger. Den genauen Betrag nennt Ihnen das Standesamt vor Ort.
Kann ich eine Geburts- oder Sterbeurkunde online bestellen?
Viele Standesämter bieten die Online-Bestellung von Urkunden an, oft auch per Post oder E-Mail. Die Urkunde wird Ihnen dann zugeschickt. Ob Ihrer Stadt einen Online-Dienst bereitstellt, steht auf der offiziellen Seite der Stadt.
Wie lange dauert es, bis ich meine Urkunde bekomme?
Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie eine Urkunde meist sofort. Bei schriftlicher oder Online-Bestellung dauert es in der Regel einige Werktage zuzüglich Postweg. Bei hoher Auslastung kann es etwas länger dauern.
Brauche ich einen Termin beim Standesamt vor Ort?
Für einfache Urkundenbestellungen ist oft kein Termin nötig, viele Ämter arbeiten aber ausschließlich mit Terminvergabe. Für die Anmeldung einer Eheschließung, Namenserklärungen oder einen Kirchenaustritt ist ein Termin fast immer erforderlich. Die Terminvergabe finden Sie auf der offiziellen Seite Ihrer Stadt.
Wer darf eine Personenstandsurkunde beantragen?
Urkunden erhalten die betroffene Person selbst sowie ihre Ehepartner, Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern, Kinder, Enkel). Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse nachweisen oder eine Vollmacht vorlegen. So sind die Daten im Personenstandsregister vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Wie melde ich eine Eheschließung an und wie lange ist die Anmeldung gültig?
Beide Partner melden die Eheschließung persönlich beim Standesamt am Wohnort eines der beiden an. Nach der Prüfung der Unterlagen können Sie einen Trauungstermin vereinbaren und bundesweit heiraten. Die Anmeldung ist etwa sechs Monate gültig; heiraten Sie in diesem Zeitraum nicht, muss sie erneuert werden.
Kann ich beim Standesamt vor Ort aus der Kirche austreten?
Das hängt vom Bundesland ab: In einigen Ländern nimmt das Standesamt die Austrittserklärung entgegen, in anderen das örtliche Amtsgericht. Der Austritt muss persönlich mit gültigem Ausweis erklärt werden. Welche Stelle vor Ort zuständig ist und ob eine Gebühr anfällt, erfahren Sie auf der offiziellen Seite der Stadt.
Wo bekomme ich eine Sterbeurkunde nach einem Todesfall?
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeorts aus. Die erste Beurkundung übernimmt meist das beauftragte Bestattungsunternehmen; zusätzliche Exemplare können Sie als Angehöriger direkt beim Standesamt oder online nachbestellen. Für Nachlass, Rente und Versicherungen sind oft mehrere Exemplare sinnvoll.

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden. Bundeseinheitliche Gebühren Stand Februar 2026 (Quellen: BMI/Personalausweisportal, Bundesamt für Justiz); örtliche Gebühren nennt Ihnen Ihre Kommune.

Sie fanden diesen Beitrag hilfreich?
4.7/53 ratings