Standesamt: Leistungen, Unterlagen und Gebühren
Diese Anliegen erledigen Sie beim Standesamt. Was Sie mitbringen müssen, was es kostet und wie lange es dauert, steht bei jeder Leistung. Adresse und Öffnungszeiten Ihres Amtes finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.
Geburtsurkunde beantragen
Die Geburtsurkunde weist Geburtsdatum, Geburtsort und die Abstammung einer Person nach. Sie wird zum Beispiel für Elterngeld, Kindergeld, die Taufe oder spätere Anmeldungen benötigt. Zuständig ist immer das Standesamt des Geburtsorts - für vor Ort geborene Personen also das dortige Standesamt.
Sterbeurkunde beantragen
Die Sterbeurkunde ist der amtliche Nachweis über den Tod einer Person und wird für Bestattung, Nachlass, Renten- und Versicherungsangelegenheiten gebraucht. Ausgestellt wird sie vom Standesamt des Sterbeorts. Angehörige benötigen häufig gleich mehrere Exemplare für die verschiedenen Stellen.
Eheschließung anmelden
Vor der Trauung müssen beide Partner die Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden (früher Aufgebot genannt). Zuständig ist das Standesamt am Wohnort eines der Partner - wohnt einer vor Ort, kann die Anmeldung dort erfolgen, geheiratet werden darf anschließend bundesweit. Die Anmeldung ist rund sechs Monate gültig.
Beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsregister
Neben Urkunden stellt das Standesamt auf Wunsch beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe- oder Sterberegister aus. Diese enthalten mehr Details als eine einfache Urkunde und werden zum Beispiel für Behördenverfahren oder die Anmeldung einer Eheschließung benötigt. Zuständig ist das Standesamt, das das jeweilige Register führt.
Namenserklärung und Namensführung
Beim Standesamt regeln Sie Namensfragen des Personenstandsrechts: die Bestimmung eines Ehenamens, die Wiederannahme des Geburtsnamens nach einer Scheidung oder die Namensführung von Kindern. Diese Erklärungen nimmt das Standesamt entgegen und leitet sie an das zuständige Register weiter. Wichtig: Eine öffentlich-rechtliche Änderung des Vor- oder Familiennamens aus wichtigem Grund läuft dagegen über die Namensänderungsbehörde (meist Ordnungs- oder Bürgeramt), nicht über das Standesamt.
Ehefähigkeitszeugnis
Wer im Ausland heiraten möchte, benötigt oft ein Ehefähigkeitszeugnis. Es bestätigt, dass der Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht. Ausgestellt wird es vom Standesamt des Wohnorts - bei Wohnsitz vor Ort also dort.
Kirchenaustritt erklären (landesabhängig)
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft muss persönlich und in amtlicher Form erklärt werden. Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Bundesland ab: In einigen Ländern nimmt das Standesamt vor Ort die Erklärung entgegen, in anderen ist das örtliche Amtsgericht zuständig. Nach dem Austritt endet die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf der gesetzlichen Frist.
Häufige Fragen zum Standesamt
- Wie beantrage ich eine Geburtsurkunde vor Ort?
- Zuständig ist das Standesamt des Geburtsorts. Sie können die Geburtsurkunde persönlich vor Ort, schriftlich per Post und bei vielen Ämtern auch online beantragen. Nötig sind ein gültiger Ausweis sowie Name, Geburtsdatum und Geburtsort der betroffenen Person; beantragen Sie für jemand anderen, brauchen Sie eine Vollmacht. Adresse und Online-Dienst finden Sie auf der offiziellen Seite Ihrer Stadt.
- Welche Unterlagen brauche ich, um vor Ort zu heiraten?
- Für die Anmeldung der Eheschließung benötigen beide Partner einen gültigen Ausweis, eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister und eine erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand. Bei früheren Ehen kommt der Nachweis über deren Auflösung hinzu, bei gemeinsamen Kindern deren Geburtsurkunden. Wer eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, muss oft zusätzliche Nachweise vorlegen. Welche Unterlagen im Einzelfall gebraucht werden, klärt das Standesamt vor Ort vorab.
- Was kostet eine Urkunde beim Standesamt vor Ort?
- Die Gebühren für Personenstandsurkunden sind nicht bundeseinheitlich, sondern in den Gebührenordnungen der Bundesländer geregelt und können sich zwischen den Kommunen unterscheiden. Häufig ist die erste Urkunde teurer, weitere im selben Vorgang ausgestellte Exemplare sind günstiger. Den genauen Betrag nennt Ihnen das Standesamt vor Ort.
- Kann ich eine Geburts- oder Sterbeurkunde online bestellen?
- Viele Standesämter bieten die Online-Bestellung von Urkunden an, oft auch per Post oder E-Mail. Die Urkunde wird Ihnen dann zugeschickt. Ob Ihrer Stadt einen Online-Dienst bereitstellt, steht auf der offiziellen Seite der Stadt.
- Wie lange dauert es, bis ich meine Urkunde bekomme?
- Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie eine Urkunde meist sofort. Bei schriftlicher oder Online-Bestellung dauert es in der Regel einige Werktage zuzüglich Postweg. Bei hoher Auslastung kann es etwas länger dauern.
- Brauche ich einen Termin beim Standesamt vor Ort?
- Für einfache Urkundenbestellungen ist oft kein Termin nötig, viele Ämter arbeiten aber ausschließlich mit Terminvergabe. Für die Anmeldung einer Eheschließung, Namenserklärungen oder einen Kirchenaustritt ist ein Termin fast immer erforderlich. Die Terminvergabe finden Sie auf der offiziellen Seite Ihrer Stadt.
- Wer darf eine Personenstandsurkunde beantragen?
- Urkunden erhalten die betroffene Person selbst sowie ihre Ehepartner, Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern, Kinder, Enkel). Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse nachweisen oder eine Vollmacht vorlegen. So sind die Daten im Personenstandsregister vor unbefugtem Zugriff geschützt.
- Wie melde ich eine Eheschließung an und wie lange ist die Anmeldung gültig?
- Beide Partner melden die Eheschließung persönlich beim Standesamt am Wohnort eines der beiden an. Nach der Prüfung der Unterlagen können Sie einen Trauungstermin vereinbaren und bundesweit heiraten. Die Anmeldung ist etwa sechs Monate gültig; heiraten Sie in diesem Zeitraum nicht, muss sie erneuert werden.
- Kann ich beim Standesamt vor Ort aus der Kirche austreten?
- Das hängt vom Bundesland ab: In einigen Ländern nimmt das Standesamt die Austrittserklärung entgegen, in anderen das örtliche Amtsgericht. Der Austritt muss persönlich mit gültigem Ausweis erklärt werden. Welche Stelle vor Ort zuständig ist und ob eine Gebühr anfällt, erfahren Sie auf der offiziellen Seite der Stadt.
- Wo bekomme ich eine Sterbeurkunde nach einem Todesfall?
- Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt des Sterbeorts aus. Die erste Beurkundung übernimmt meist das beauftragte Bestattungsunternehmen; zusätzliche Exemplare können Sie als Angehöriger direkt beim Standesamt oder online nachbestellen. Für Nachlass, Rente und Versicherungen sind oft mehrere Exemplare sinnvoll.
Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden. Bundeseinheitliche Gebühren Stand Februar 2026 (Quellen: BMI/Personalausweisportal, Bundesamt für Justiz); örtliche Gebühren nennt Ihnen Ihre Kommune.
