Bauamt: Leistungen, Unterlagen und Gebühren
Diese Anliegen erledigen Sie beim Bauamt. Was Sie mitbringen müssen, was es kostet und wie lange es dauert, steht bei jeder Leistung. Adresse und Öffnungszeiten Ihres Amtes finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.
Bauantrag und Baugenehmigung
Wer vor Ort neu bauen, anbauen oder ein Gebäude wesentlich umbauen will, braucht in der Regel eine Baugenehmigung. Den Bauantrag reichen Sie mit Hilfe eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers (Architektin, Architekt oder Bauingenieur) beim Bauamt ein. Das Amt prüft, ob das Vorhaben mit Bebauungsplan, Landesbauordnung und Nachbarrecht vereinbar ist, und erteilt bei Erfolg den Genehmigungsbescheid.
Bauvoranfrage (Bauvorbescheid)
Mit einer Bauvoranfrage klären Sie vor dem eigentlichen Bauantrag verbindlich einzelne Fragen ab, zum Beispiel ob ein Grundstück vor Ort überhaupt bebaubar ist oder ob eine bestimmte Nutzung zulässig wäre. Das Bauamt erteilt darauf einen Bauvorbescheid, auf den Sie sich später berufen können. So vermeiden Sie teure Planungen für ein Vorhaben, das am Ende nicht genehmigungsfähig ist.
Nutzungsänderung
Wenn Sie Räume oder ein Gebäude anders nutzen wollen als bisher genehmigt - etwa Wohnraum in ein Büro, eine Praxis oder eine Ferienwohnung umwandeln - ist meist eine Nutzungsänderung beim Bauamt zu beantragen. Geprüft wird, ob die neue Nutzung baurechtlich zulässig ist und ob andere Anforderungen gelten, zum Beispiel an Brandschutz oder Stellplätze. Auch ohne bauliche Veränderung kann eine Genehmigung nötig sein.
Abbruch und Rückbau
Für den Abriss eines Gebäudes ist je nach Bundesland und Größe entweder eine Abbruchgenehmigung nötig oder es genügt eine Anzeige beim Bauamt. Kleinere Nebengebäude sind oft verfahrensfrei, größere oder denkmalgeschützte Gebäude brauchen dagegen fast immer eine Genehmigung. Das Bauamt vor Ort sagt Ihnen, welches Verfahren für Ihr Vorhaben gilt.
Bauabnahme (Rohbau- und Schlussabnahme)
Nach der Fertigstellung prüft das Bauamt bei bestimmten Vorhaben, ob wie genehmigt gebaut wurde und ob die Bauordnung eingehalten ist. Üblich sind eine Rohbauabnahme und eine Schlussabnahme; in vielen Bundesländern reicht heute jedoch eine Fertigstellungsanzeige oder Bescheinigungen von Sachverständigen aus. Das Bauamt vor Ort erklärt, welche Abnahmen für Ihren Bau vorgeschrieben sind.
Einsicht in den Bebauungsplan
Der Bebauungsplan legt fest, was auf einem Grundstück vor Ort gebaut werden darf - etwa Art und Maß der Nutzung, Bauweise, Geschosszahl und überbaubare Flächen. Vor dem Grundstückskauf oder der Planung lohnt sich ein Blick hinein, um zu wissen, was zulässig ist. Sie können den Bebauungsplan beim Bauamt einsehen; viele Städte stellen ihre Pläne zusätzlich online im Geoportal bereit.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass einzelne Wohnungen oder Gewerbeeinheiten baulich in sich abgeschlossen sind. Sie ist Voraussetzung, um ein Haus in einzelnes Wohnungseigentum aufzuteilen und die Einheiten getrennt im Grundbuch einzutragen (Teilungserklärung). Ausgestellt wird sie vor Ort in der Regel vom Bauamt bzw. der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Genehmigungsfreie (verfahrensfreie) Vorhaben
Nicht jedes Bauvorhaben braucht eine Genehmigung: Kleinere Vorhaben wie Gartenhäuser, Carports, Terrassenüberdachungen oder Gewächshäuser sind je nach Größe verfahrensfrei. Was ohne Genehmigung erlaubt ist, richtet sich nach der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes und hängt meist vom Rauminhalt, der Grundfläche oder der Höhe ab. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen die Vorgaben des Bebauungsplans, Abstandsflächen und das Nachbarrecht einhalten.
Häufige Fragen zum Bauamt
- Was ist eine Baugenehmigung und wann brauche ich sie?
- Eine Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben zu errichten, zu ändern oder anders zu nutzen. Sie ist in den meisten Fällen für Neubauten, größere An- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen nötig. Ob Ihr konkretes Vorhaben vor Ort genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei ist, richtet sich nach der Landesbauordnung; im Zweifel fragen Sie beim Bauamt nach.
- Wie beantrage ich einen Bauantrag vor Ort?
- Den Bauantrag stellen Sie über einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architektin, Architekt oder Bauingenieur), der die Pläne erstellt und einreicht. Eingereicht wird das ausgefüllte Bauantragsformular des Landes mit Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und den weiteren Nachweisen beim Bauamt. In vielen Bundesländern ist die Einreichung inzwischen auch digital über das Serviceportal möglich.
- Welche Unterlagen brauche ich für einen Bauantrag?
- In der Regel benötigen Sie das Bauantragsformular, einen amtlichen Lageplan bzw. Auszug aus der Liegenschaftskarte, Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), eine Baubeschreibung, Flächen- und Rauminhaltsberechnungen sowie Nachweise zu Statik, Wärme- und Schallschutz, Entwässerung und Stellplätzen. Je nach Vorhaben kommen weitere Unterlagen hinzu. Das Bauamt vor Ort nennt Ihnen die genaue Liste.
- Was kostet eine Baugenehmigung?
- Die Gebühr für eine Baugenehmigung ist nicht bundesweit einheitlich, sondern richtet sich nach der Landesbauordnung bzw. Gebührenordnung und wird meist als Promillesatz der Bausumme (Rohbaukosten) berechnet. Sie ist damit von Bundesland, Kommune und Größe des Vorhabens abhängig. Die verbindliche Höhe erfahren Sie beim Bauamt vor Ort.
- Wie lange dauert eine Baugenehmigung?
- Bei vollständigen Unterlagen dauert das Verfahren häufig etwa 4 bis 12 Wochen, bei größeren oder komplexen Vorhaben auch länger. Fehlende oder nachzureichende Unterlagen verzögern die Bearbeitung. Für einfache Vorhaben gibt es in einigen Bundesländern beschleunigte Genehmigungsverfahren.
- Wie viel qm darf man ohne Baugenehmigung bauen?
- Das lässt sich nicht pauschal sagen, weil es je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Verfahrensfreie Vorhaben wie Gartenhäuser oder Carports sind meist bis zu einem bestimmten Rauminhalt oder einer bestimmten Grundfläche erlaubt, die die jeweilige Landesbauordnung festlegt. Auch verfahrensfreie Bauten müssen Bebauungsplan, Abstandsflächen und Nachbarrecht einhalten - fragen Sie im Zweifel beim Bauamt nach.
- Brauche ich für Carport, Gartenhaus, Pool oder Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung?
- Ob solche Vorhaben genehmigungspflichtig sind, hängt von ihrer Größe und der Landesbauordnung ab. Kleinere Carports, Gartenhäuser, Gewächshäuser oder Terrassenüberdachungen sind vielerorts bis zu bestimmten Grenzen verfahrensfrei, größere Anlagen brauchen dagegen eine Genehmigung. Da die Grenzwerte je Bundesland variieren, klären Sie Ihr konkretes Vorhaben am besten vorab mit dem Bauamt vor Ort.
- Was ist der Unterschied zwischen Bauvoranfrage und Bauantrag?
- Mit einer Bauvoranfrage klären Sie vorab einzelne, entscheidende Fragen - etwa ob ein Grundstück bebaubar ist -, ohne schon einen vollständigen Bauantrag stellen zu müssen. Der daraus folgende Bauvorbescheid ist verbindlich und schafft Planungssicherheit. Der Bauantrag ist dann das vollständige Verfahren mit allen Bauvorlagen, an dessen Ende die eigentliche Baugenehmigung steht.
- Wie lange ist eine Baugenehmigung gültig?
- Eine Baugenehmigung ist in der Regel drei Jahre gültig, in manchen Bundesländern auch vier Jahre; danach muss mit dem Bau begonnen sein. Auf Antrag lässt sich die Geltungsdauer meist verlängern. Die genaue Frist regelt die jeweilige Landesbauordnung - Auskunft gibt das Bauamt vor Ort.
- Kann ich einen Bauantrag online stellen und brauche ich einen Termin?
- Immer mehr Bundesländer bieten den digitalen Bauantrag über ihr Serviceportal an, sodass Sie Unterlagen online einreichen können. Ob das vor Ort bereits möglich ist, steht auf der offiziellen Website der Stadt. Für Beratungsgespräche oder die persönliche Abgabe empfiehlt sich ein Termin beim Bauamt.
Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden. Bundeseinheitliche Gebühren Stand Februar 2026 (Quellen: BMI/Personalausweisportal, Bundesamt für Justiz); örtliche Gebühren nennt Ihnen Ihre Kommune.
