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Amt

Bürgeramt Rheda-Wiedenbrück

Das Wichtigste in Kürze

Bürgerbüro finden Sie in der Stadtverwaltung, Rathauspl. 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Telefonisch erreichbar unter +49 5242 963231. Öffnungszeiten, Anfahrt und Zuständigkeit stehen darunter.

Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Bürgeramt-Ratgeber.

Was möchten Sie erledigen?

Öffnungszeiten

Heute geschlossen

Montag08:00-12:00 · 14:00-17:00
Dienstag08:00-12:00 · 14:00-17:00
Mittwoch08:00-12:00
Donnerstag08:00-12:00 · 14:00-18:00
Freitag08:00-12:00
Samstag09:00-12:00
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die Aushänge der Behörde.

Anschrift und Kontakt

Bürgerbüro
Stadtverwaltung, Rathauspl. 13
33378 Rheda-Wiedenbrück

Lage und Anfahrt

© OpenStreetMap-Mitwirkende, Protomaps · Höhendaten: Copernicus GLO-30.

Wer ist hier zuständig?

Für Anliegen in Rheda-Wiedenbrück ist das Bürgerbüro zuständig (Gütersloh). Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.

Häufige Fragen

Wo ist das Bürgeramt in Rheda-Wiedenbrück?
Bürgerbüro: Stadtverwaltung, Rathauspl. 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück.
Wie sind die Öffnungszeiten des Bürgeramt Rheda-Wiedenbrück?
Montag: 08:00-12:00, 14:00-17:00. Dienstag: 08:00-12:00, 14:00-17:00. Mittwoch: 08:00-12:00. Donnerstag: 08:00-12:00, 14:00-18:00. Freitag: 08:00-12:00. Samstag: 09:00-12:00. Sonntag: geschlossen.
Brauche ich einen Termin beim Bürgeramt Rheda-Wiedenbrück?
Ein Termin ist oft sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Rufen Sie im Zweifel vorher an.
Welche Leistungen kann ich beim Bürgeramt Rheda-Wiedenbrück erledigen?
Einen Überblick über Aufgaben, benötigte Unterlagen und Gebühren gibt der Bürgeramt-Ratgeber auf stadt.info.

Wann brauche ich das Bürgeramt?

Alle Behördengänge in der richtigen Reihenfolge: Lebenslagen-Übersicht.

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Die Wohnungsgeberbestätigung stellt der Vermieter aus - ohne sie ist keine Anmeldung möglich.
  • Für ein neues Ausweisdokument brauchen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

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Weitere Ämter in Rheda-Wiedenbrück

Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Bürgeramt - im Ratgeber: Bürgeramt: Aufgaben und Leistungen →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).