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Führerscheinstelle – Wissenswertes über die Führerscheinstellen in Deutschland

Die Führerscheinstelle beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde ist eine wichtige Einrichtung des deutschen Verwaltungswesens. Wer als Fahrer/in eines Kraftfahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, benötigt eine entsprechende Erlaubnis. Dabei handelt es sich um den Führerschein, der auch als Fahrerlaubnis bezeichnet wird und als Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen dient.

All diejenigen, die einen Führerschein machen wollen, werden typischerweise in einer Fahrschule ihres Vertrauens vorstellig. Dort erhalten sie theoretischen und praktischen Unterricht, der sie optimal auf die Fahrprüfung vorbereitet. Ohne Bürokratie geht es allerdings nicht, weshalb die Führerscheinstelle die zuständige behördliche Stelle ist, wenn es um den Führerschein geht.

Das sind die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Führerscheinstellen

Die deutsche Bürokratie basiert auf umfassenden Gesetzen, die das Verwaltungswesen detailliert regeln. Die Führerscheinstellen bilden diesbezüglich keine Ausnahme. Es stellt sich daher die Frage nach den rechtlichen Grundlagen, auf deren Basis die Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland agieren. Einerseits ist hier die Straßenverkehrsordnung zu nennen, andererseits ist die Fahrerlaubnisverordnung maßgebend für die Arbeit der Fahrerlaubnisbehörden.

Das sind die Aufgaben der Führerscheinstelle

Dass die Führerscheinstellen für Angelegenheiten rund um die Fahrerlaubnis zuständig sind, ist selbsterklärend. All diejenigen, die es genauer wissen möchten, können sich anhand der folgenden Liste einen Eindruck von den Aufgaben der Führerscheinstelle verschaffen:

  • Führerscheinerwerb
  • Auflagen im Führerschein
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Ausstellung eines Ersatzführerscheins
  • Berufskraftfahrerqualifikation
  • Fahrerkarten
  • Fahrschulwechsel
  • MPU

Diese Online-Services bieten die Fahrerlaubnisbehörden

Die Digitalisierung der Verwaltung betrifft selbstverständlich auch die Führerscheinstellen. So findet man mittlerweile aussagekräftige Websites der Fahrerlaubnisbehörden. Diese informieren über die Öffnungszeiten sowie die Besucheradresse. Weiterhin werden die Zuständigkeiten ausführlich beleuchtet. Die virtuellen Führerscheinstellen erweisen sich somit als hilfreiche Informationsplattformen. Zusätzlich sind auch Online-Services auf dem Vormarsch. Die konkreten Angebote können zwar je nach Führerscheinstelle variieren, aber grundsätzlich gibt es die folgenden E-Services:

  • Online-Terminbuchung
  • Formular-Download

Checkliste: Diese Unterlagen sind bei der Führerscheinstelle vorzulegen

All diejenigen, die eine Führerscheinangelegenheit klären müssen, sind bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde richtig. Um die Angelegenheit abschließend klären zu können, benötigt man nicht nur einen Termin, sondern muss auch die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Je nach Sachverhalt kann es zwar Unterschiede geben, aber grundsätzlich sollte man die folgenden Dokumente unbedingt zum Termin bei der Führerscheinstelle mitbringen:

  • Personalausweis
  • Lichtbild
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • Sehtest

5 Tipps für Führerscheinanwärter/innen

Der Erwerb einer Fahrerlaubnis ist für die meisten Menschen ein wichtiger Meilenstein. So erlangen sie individuelle Mobilität und können aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Dass der Führerschein eine große Sache ist, liegt folglich auf der Hand. Damit auf dem Weg dahin nichts schief geht, gibt es nachfolgend fünf kurze Tipps für Führerscheinanwärter/innen:

  • Suchen Sie sich eine gute Fahrschule mit Fahrlehrern, zu denen Sie einen guten Draht haben!
  • Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für den Fahrschulbesuch und treten Sie erst zur Prüfung an, wenn Sie bereit sind!
  • Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Erste-Hilfe-Kurs und den Sehtest!
  • Üben Sie zusätzlich zu den Fahrstunden mit Fahrlehrer ausschließlich auf einem ausgewiesenen Verkehrsübungsplatz!
  • Beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Führerscheinantrags ein paar Wochen dauern kann!

4 Empfehlungen für den Umgang mit der Führerscheinstelle

Im Umgang mit der Führerscheinstelle sollten Bürgerinnen und Bürger an die erforderlichen Unterlagen denken. Zudem ist es wichtig, sicherzustellen, dass man bei der Fahrerlaubnisbehörde an der richtigen Adresse ist. Wenn e es beispielsweise um die Zulassung eines Kraftfahrzeugs geht, ist die Zulassungsstelle zuständig. Die folgenden Empfehlungen können im Umgang mit der Fahrerlaubnisbehörde helfen:

  • Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin und buchen Sie diesen möglichst vorab online!
  • Bereiten Sie den Antrag bereits vor und füllen Sie ihn sorgsam aus!
  • Befassen Sie sich mit dem Führerscheinrecht, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen!
  • Setzen Sie auf eine klare Kommunikation mit der Führerscheinstelle, um Unklarheiten umgehend aus der Welt zu schaffen!

Führerscheinstelle: Leistungen, Unterlagen und Gebühren

Diese Anliegen erledigen Sie beim Führerscheinstelle. Was Sie mitbringen müssen, was es kostet und wie lange es dauert, steht bei jeder Leistung. Adresse und Öffnungszeiten Ihres Amtes finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.

Pflichtumtausch alter Führerscheine

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Bei Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr des Inhabers, bei Kartenführerscheinen nach dem Ausstellungsjahr im Feld 4a der Karte (Anlage 8e FeV, Stand September 2026). Nach Geburtsjahr abgelaufen sind die Fristen für 1953 bis 1958 (19. Juli 2022), 1959 bis 1964 (19. Januar 2023), 1965 bis 1970 (19. Januar 2024) und ab 1971 (19. Januar 2025); wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Bei Kartenführerscheinen ist die Frist für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 am 19. Januar 2026 abgelaufen, als nächstes folgen 2002 bis 2004 am 19. Januar 2027, danach 2005 bis 2007 (2028), 2008 (2029), 2009 (2030), 2010 (2031), 2011 (2032) und 2012 bis 18. Januar 2013 (2033). Der Umtausch ist ein reiner Dokumententausch: keine neue Prüfung, keine ärztliche Untersuchung, alle eingetragenen Klassen bleiben erhalten.

Benötigte Unterlagen
  • alter Führerschein im Original
  • Personalausweis oder Reisepass, bei Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm
  • bei einem Führerschein aus einem anderen Zuständigkeitsbereich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, die viele Führerscheinstellen selbst anfordern
Gebühren
Bundeseinheitlich 26,50 Euro: 25,50 Euro nach Nummer 202.5 der GebOSt für die Umstellung und 1,00 Euro nach Nummer 126.2 der GebOSt für die Erfassung im Zentralen Fahrerlaubnisregister. Lässt man den neuen Kartenführerschein direkt von der Bundesdruckerei zuschicken, kommen 6,50 Euro hinzu. Ob dieser Direktversand angeboten wird, ist je nach Behörde unterschiedlich.
Bearbeitungszeit
Die Karte wird bei der Bundesdruckerei hergestellt, zwischen Antrag und Abholung liegen in der Regel mehrere Wochen. Behörden empfehlen deshalb, den Antrag einige Monate vor Fristablauf zu stellen, weil sich die Termine gegen Jahresende regelmäßig stauen. Die genaue Bearbeitungszeit ist je nach Behörde unterschiedlich.
Online / Termin
Einige Bundesländer und Kommunen bieten den Umtausch inzwischen als Online-Antrag an, andere ausschließlich mit Termin vor Ort. Auch wo online beantragt wird, ist meist ein persönlicher Weg zur Identitätsfeststellung oder zur Abholung nötig. Erkundigen Sie sich vorab beim Online-Portal Ihrer Führerscheinstelle.

Fahrerlaubnis erstmals beantragen

Vor der ersten Fahrstunde muss der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle am Wohnsitz gestellt werden, in der Praxis oft über die Fahrschule. Die Behörde prüft Alter, Wohnsitz und Zuverlässigkeit, fragt das Fahreignungsregister ab und erteilt anschließend den Prüfauftrag an die Technische Prüfstelle. Erst danach dürfen Theorie- und praktische Prüfung abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfstelle den Führerschein aus oder die Behörde stellt ihn aus. Wer die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren im begleiteten Fahren erwerben will, beantragt sie zusammen mit der Eintragung der Begleitpersonen.

Benötigte Unterlagen
  • ausgefüllter Antrag, meist über die Fahrschule
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Stelle, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre (§ 12 FeV)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV)
  • bei den Klassen C und D zusätzlich die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Gebühren
5,10 Euro für die Prüfung des Antrags (Nummer 201 GebOSt) und 35,70 Euro für die Erteilung einschließlich Ausfertigung des Führerscheins (Nummer 202.1 GebOSt). Fahrschule, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und die Gebühren der Technischen Prüfstelle sind nicht in der GebOSt geregelt und je nach Anbieter unterschiedlich.
Bearbeitungszeit
Bis der Prüfauftrag vorliegt, vergehen üblicherweise mehrere Wochen, weil Registerabfragen und gegebenenfalls Rückfragen an andere Behörden nötig sind. Die konkrete Bearbeitungszeit ist je nach Behörde unterschiedlich; die Fahrschule kann meist eine realistische Einschätzung geben.
Online / Termin
Der Erstantrag läuft überwiegend über die Fahrschule oder persönlich mit Termin. Reine Online-Anträge gibt es bisher nur vereinzelt, weil Identität und Originalunterlagen geprüft werden müssen.

Führerschein verloren, gestohlen oder beschädigt

Ist der Führerschein abhandengekommen oder zerstört, muss der Verlust unverzüglich angezeigt und ein Ersatzdokument beantragt werden (§ 25 FeV). Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen, verloren ist nur der Nachweis. Die Behörde prüft über Registerabfragen, welche Klassen eingetragen sind, und lässt eine neue Karte herstellen. Bei Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige sinnvoll, viele Führerscheinstellen verlangen sie oder eine schriftliche Verlusterklärung. Taucht der alte Führerschein wieder auf, muss er abgegeben werden.

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm
  • schriftliche Verlusterklärung, je nach Behörde eine Versicherung an Eides statt oder eine polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Beschädigung das alte Dokument
  • bei einem Führerschein aus einem anderen Zuständigkeitsbereich die Karteikartenabschrift
Gebühren
Für den Ersatzführerschein sieht Nummer 202.4 der GebOSt einen Rahmen von 20,40 bis 38,30 Euro vor; wo genau die Gebühr innerhalb dieses Rahmens liegt, setzt die Behörde nach Aufwand fest und ist deshalb je nach Behörde unterschiedlich. Wird zugleich ein alter Führerschein umgestellt, gilt die Umtauschgebühr.
Bearbeitungszeit
Die Herstellung der Karte dauert in der Regel mehrere Wochen. Wer in der Zwischenzeit fahren muss, kann bei vielen Behörden eine vorläufige Bescheinigung über die Fahrerlaubnis erhalten; ob und in welcher Form das möglich ist, ist je nach Behörde unterschiedlich.
Online / Termin
Mehrere Kommunen ermöglichen den Antrag auf ein Ersatzdokument online, häufig mit dem elektronischen Personalausweis. Der Umfang des Angebots ist je nach Behörde unterschiedlich.

Internationalen Führerschein ausstellen lassen

Der Internationale Führerschein ist eine mehrsprachige Übersetzung des deutschen Führerscheins und gilt ausschließlich zusammen mit dem nationalen Dokument; seine Nummer wird eingetragen. Ausgestellt wird er nach zwei Mustern: Das Muster nach Anlage 8d der FeV, das auf dem Wiener Übereinkommen von 1968 beruht, gilt drei Jahre, das Muster nach Anlage 8c auf Grundlage des Genfer Abkommens von 1949 ein Jahr. Länger als der nationale Führerschein darf er nie gelten. Welches Muster für Ihr Reiseland gilt, hängt davon ab, welchem Abkommen der Staat beigetreten ist. Behörden setzen in der Regel einen Kartenführerschein voraus, wer noch ein Papierdokument hat, sollte es vorher umtauschen.

Benötigte Unterlagen
  • gültiger Kartenführerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm
  • Angabe des Reiselandes, damit das passende Muster ausgestellt wird
Gebühren
Nummer 207 der GebOSt sieht für Erteilung oder Ersatzausstellung eines Internationalen Führerscheins 11,20 bis 15,30 Euro vor. Den genauen Betrag innerhalb dieses Rahmens legt die Behörde fest.
Bearbeitungszeit
Der Internationale Führerschein wird vor Ort ausgefüllt und in vielen Fällen sofort im Termin ausgehändigt. Bei Bearbeitung auf dem Postweg dauert es einige Tage; die Handhabung ist je nach Behörde unterschiedlich.
Online / Termin
Einige Führerscheinstellen nehmen den Antrag schriftlich oder über ein Online-Formular entgegen und versenden das Dokument. Verbreiteter ist die Ausstellung im persönlichen Termin.

Ausländische Fahrerlaubnis umschreiben

Fahrerlaubnisse aus EU- und EWR-Staaten gelten in Deutschland grundsätzlich weiter, ein Umtausch ist meist freiwillig und wird vor allem bei befristeten Klassen oder abgelaufenen Dokumenten nötig. Wer eine Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb der EU und des EWR besitzt, darf damit nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes sechs Monate fahren; auf Antrag kann die Behörde um bis zu sechs Monate verlängern, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Aufenthalt nicht länger als zwölf Monate dauert (§ 29 FeV). Danach ist die Umschreibung erforderlich. Anlage 11 der FeV regelt, aus welchen Staaten ohne Prüfung, mit theoretischer oder mit theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben wird. Die Führerscheinstelle prüft außerdem die Echtheit des Dokuments, dafür ist häufig eine Übersetzung nötig.

Benötigte Unterlagen
  • ausländischer Führerschein im Original
  • Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer oder einen Automobilclub, sofern verlangt
  • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel mit Meldebescheinigung
  • biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm
  • Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis, wenn eine Prüfung abgelegt werden muss
  • Nachweis über den Beginn des Wohnsitzes in Deutschland
Gebühren
Wird keine Prüfung verlangt, kostet die Erteilung 28,10 Euro nach Nummer 202.2 der GebOSt, dazu 5,10 Euro für die Antragsprüfung nach Nummer 201. Ist eine Prüfung nötig, greift Nummer 202.1 mit 35,70 Euro. Übersetzung, Fahrschulstunden und Prüfungsgebühren kommen hinzu und sind je nach Anbieter unterschiedlich.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung zieht sich häufig über mehrere Wochen, weil die Echtheit des ausländischen Dokuments im Ausstellungsstaat bestätigt werden muss. Bei prüfungspflichtigen Umschreibungen kommt die Zeit für Prüfungstermine hinzu. Die Dauer ist je nach Behörde und Herkunftsstaat unterschiedlich.
Online / Termin
Die Umschreibung verlangt die Vorlage des Originaldokuments und läuft deshalb fast überall im persönlichen Termin. Einzelne Portale erlauben immerhin die Terminbuchung und das Hochladen von Unterlagen vorab.

Verlängerung der Klassen C und D sowie Fahrgastbeförderung

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt (§ 23 FeV) und muss danach verlängert werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV auf Erkrankungen, die die Eignung ausschließen können, sowie die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6. Bei den Bus-Klassen D, D1, DE und D1E kommt ein Test des Leistungsvermögens zu Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit hinzu, bei der Verlängerung ab dem vollendeten 50. Lebensjahr. Die Nachweise dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Wer die Verlängerung versäumt, darf die betreffenden Fahrzeuge nach Fristablauf nicht mehr führen, deshalb sollte der Antrag einige Monate vorher gestellt werden.

Benötigte Unterlagen
  • bisheriger Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV, bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr
  • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV
  • bei Bus-Klassen und bei der Fahrgastbeförderung zusätzlich das Gutachten über das Leistungsvermögen, soweit erforderlich
Gebühren
Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis kostet 35,70 Euro nach Nummer 202.1 der GebOSt, dazu 5,10 Euro Antragsprüfung nach Nummer 201. Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist mit 28,60 Euro nach Nummer 204 der GebOSt angesetzt. Die ärztlichen Untersuchungen und Leistungstests rechnen Ärzte und Begutachtungsstellen selbst ab, diese Beträge sind nicht bundeseinheitlich festgelegt.
Bearbeitungszeit
Liegen alle Nachweise vor, ist die Verlängerung eine reine Verwaltungsentscheidung, die Herstellung des neuen Kartenführerscheins dauert aber wieder mehrere Wochen. Planen Sie zusätzlich Zeit für die Untersuchungstermine ein. Die Bearbeitungszeit ist je nach Behörde unterschiedlich.
Online / Termin
Wegen der vorzulegenden ärztlichen Nachweise ist meist ein Termin vor Ort erforderlich. Einzelne Behörden nehmen den Antrag schriftlich an und fordern die Unterlagen per Post.

Fahreignung, MPU und Neuerteilung nach Entzug

Bestehen Zweifel an der Fahreignung, etwa nach Alkohol- oder Drogenfahrten, wiederholten Verkehrsverstößen, bei acht Punkten im Fahreignungsregister oder bei bestimmten Erkrankungen, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines Gutachtens an (§ 11 FeV). Das kann ein ärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten sein, umgangssprachlich MPU. Die Behörde legt die Fragestellung fest, die betroffene Person wählt die Begutachtungsstelle und trägt die Kosten. Wird das Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt, darf die Behörde auf die Nichteignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen. Nach einer Entziehung wird die Fahrerlaubnis nur auf Antrag neu erteilt, frühestens nach Ablauf einer gerichtlich festgesetzten Sperrfrist.

Benötigte Unterlagen
  • Antrag auf Neuerteilung mit Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm
  • das angeforderte ärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten
  • je nach Fall Abstinenznachweise, Teilnahmebescheinigungen an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung oder Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis
  • Einverständnis zur Akteneinsicht, wenn Sie die Unterlagen vor der Begutachtung einsehen wollen
Gebühren
Für die Anordnung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Entscheidung setzt Nummer 208 der GebOSt 12,80 bis 25,60 Euro an, für die Entziehung oder Versagung Nummer 206 mit 33,20 bis 256,00 Euro und für die Neuerteilung nach vorangegangener Entziehung Nummer 202.3 mit 35,70 bis 258,50 Euro. Die Kosten der Begutachtung selbst richten sich nach der Fragestellung und sind je nach Begutachtungsstelle unterschiedlich, hier nennt die GebOSt keinen Betrag.
Bearbeitungszeit
Zwischen Anordnung, Begutachtung und Entscheidung vergehen regelmäßig mehrere Monate, bei Abstinenznachweisen entsprechend länger. Für die Vorlage des Gutachtens setzt die Behörde eine Frist, die eingehalten werden muss. Die Dauer ist je nach Fall und Behörde unterschiedlich.
Online / Termin
Anordnungen, Gutachten und Neuerteilung laufen schriftlich und in Terminen vor Ort. Online bieten viele Behörden nur die Terminvergabe und allgemeine Merkblätter an.

Häufige Fragen zum Führerscheinstelle

Bis wann muss ich meinen alten Führerschein umtauschen?
Maßgeblich ist Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung. Bei Papierführerscheinen, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, zählt das Geburtsjahr: Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 endete die Frist am 19. Juli 2022, für 1959 bis 1964 am 19. Januar 2023, für 1965 bis 1970 am 19. Januar 2024 und für 1971 und später am 19. Januar 2025; wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Bei Kartenführerscheinen zählt das Ausstellungsjahr aus Feld 4a: 1999 bis 2001 mussten bis 19. Januar 2026 getauscht sein, 2002 bis 2004 bis 19. Januar 2027, 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028, danach jahrgangsweise bis 2032 und zuletzt 2012 bis 18. Januar 2013 bis zum 19. Januar 2033. Spätestens 2033 ist der Umtausch für alle abgeschlossen. Stand dieser Angaben: September 2026.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasst habe?
Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, nur das Dokument ist nicht mehr gültig. Wer nach Fristablauf mit dem alten Führerschein kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist das nicht, es drohen also weder Strafverfahren noch Punkte. Im Ausland kann ein ungültiges Dokument allerdings zu Problemen führen. Holen Sie den Umtausch in diesem Fall zeitnah nach, eine Nachfrist gibt es nicht.
Was kostet der Pflichtumtausch?
Die Gebühr ist bundeseinheitlich geregelt und beträgt 26,50 Euro. Sie setzt sich aus 25,50 Euro nach Nummer 202.5 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und 1,00 Euro nach Nummer 126.2 für die Erfassung im Zentralen Fahrerlaubnisregister zusammen. Wird der neue Kartenführerschein direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt, kommen 6,50 Euro hinzu. Hinzu kommen die Kosten für das biometrische Lichtbild, die je nach Fotograf unterschiedlich sind. Für eine zusätzlich benötigte Karteikartenabschrift kann eine weitere Gebühr anfallen.
Muss ich für den Umtausch zum Arzt oder noch einmal zur Prüfung?
Nein. Der Pflichtumtausch ist ein reiner Dokumententausch ohne Sehtest, ärztliche Untersuchung oder Fahrprüfung. Alle eingetragenen Klassen und Schlüsselzahlen werden übernommen, auch die Besitzstände aus alten Klassen bleiben erhalten. Etwas anderes gilt nur für die befristeten Lkw- und Bus-Klassen: Deren Verlängerung ist ein eigener Vorgang mit ärztlicher Untersuchung. Fällt beides zusammen, erledigt die Führerscheinstelle es in einem Termin.
Welche Führerscheinstelle ist zuständig, wenn ich umgezogen bin?
Zuständig ist immer die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Hauptwohnsitz, unabhängig davon, wer den Führerschein damals ausgestellt hat. Stammt das Dokument aus einem anderen Zuständigkeitsbereich, wird eine Karteikartenabschrift der früheren Behörde benötigt; die meisten Führerscheinstellen fordern sie selbst an, manche bitten Sie darum. Das verlängert die Bearbeitung, planen Sie also mehr Zeit ein. Wer im Ausland lebt, wendet sich an die zuletzt zuständige deutsche Behörde. Fragen Sie im Zweifel vor dem Termin kurz nach, welchen Weg Ihre Behörde bevorzugt.
Wie lange gilt der neue Kartenführerschein?
Das Dokument ist 15 Jahre gültig, die Fahrerlaubnis für Klassen wie B oder A bleibt dagegen unbefristet bestehen. Nach 15 Jahren wird die Karte erneuert, damit Lichtbild und Sicherheitsmerkmale aktuell bleiben. Auch das ist ein reiner Dokumententausch ohne Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung. Die befristeten Klassen C und D folgen einem eigenen Rhythmus von längstens fünf Jahren. Die Gebühr für die Erneuerung nach 15 Jahren erfragen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle, sie ist je nach Vorgang unterschiedlich.
Mein Führerschein ist verloren gegangen, darf ich weiterfahren?
Die Fahrerlaubnis besteht weiter, Sie können sie bei einer Kontrolle aber nicht nachweisen, was als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Melden Sie den Verlust deshalb unverzüglich bei der Führerscheinstelle und beantragen Sie ein Ersatzdokument. Viele Behörden stellen für die Wartezeit eine vorläufige Bescheinigung über die Fahrerlaubnis aus, verbindlich vorgeschrieben ist das nicht. Für den Ersatzführerschein sieht die Gebührenordnung einen Rahmen von 20,40 bis 38,30 Euro vor. Findet sich der alte Führerschein später wieder an, müssen Sie ihn abgeben.
Brauche ich für den Urlaub einen internationalen Führerschein?
Innerhalb der EU und des EWR genügt der deutsche Kartenführerschein. Außerhalb verlangen viele Staaten zusätzlich den Internationalen Führerschein, und zahlreiche Mietwagenfirmen bestehen ohnehin darauf. Er ist nur zusammen mit dem nationalen Führerschein gültig und gilt je nach Muster ein Jahr (Genfer Abkommen von 1949) oder drei Jahre (Wiener Übereinkommen von 1968), nie aber länger als das nationale Dokument. Welches Muster Ihr Reiseland anerkennt, sollten Sie vor der Beantragung klären. Die Gebühr liegt nach Nummer 207 der GebOSt zwischen 11,20 und 15,30 Euro.
Wie lange darf ich mit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland fahren?
Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten gelten in Deutschland grundsätzlich weiter, solange sie gültig sind und kein Ausschlussgrund vorliegt. Bei Fahrerlaubnissen aus anderen Staaten dürfen Sie nach § 29 FeV sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes weiterfahren. Diese Frist kann die Behörde auf Antrag um bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihr Aufenthalt nicht länger als zwölf Monate dauert. Danach ist die Umschreibung nötig, sonst fahren Sie ohne Fahrerlaubnis. Ob dafür eine Prüfung verlangt wird, richtet sich nach Anlage 11 der FeV und damit nach dem Ausstellungsstaat.
Wann ordnet die Führerscheinstelle eine MPU an?
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung kommt in Betracht, wenn begründete Zweifel an der Fahreignung bestehen, etwa nach Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten, bei wiederholten erheblichen Verkehrsverstößen, bei acht Punkten im Fahreignungsregister oder bei bestimmten Erkrankungen. Die Behörde legt die Fragestellung fest und setzt eine Frist zur Vorlage des Gutachtens; die Begutachtungsstelle wählen Sie selbst. Wer das Gutachten nicht beibringt, muss damit rechnen, dass die Behörde auf die Nichteignung schließt und die Fahrerlaubnis entzieht. Die Kosten der Begutachtung tragen Sie selbst, sie hängen von der Fragestellung ab und sind je nach Begutachtungsstelle unterschiedlich. Vor der Untersuchung können Sie Akteneinsicht verlangen, um die Fragestellung nachzuvollziehen.

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden. Bundeseinheitliche Gebühren Stand Februar 2026 (Quellen: BMI/Personalausweisportal, Bundesamt für Justiz); örtliche Gebühren nennt Ihnen Ihre Kommune.

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