Finanzamt Lützen
Für das Finanzamt in Lützen liegen uns keine gesicherten Kontaktdaten vor - Adresse und Öffnungszeiten stehen auf der offiziellen Seite der Gemeinde Lützen. Die nächstgelegenen Stellen finden Sie weiter unten.
Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Finanzamt-Ratgeber.
Was möchten Sie erledigen?
Wer ist hier zuständig?
Für Anliegen in Lützen ist das Finanzamt Lützen zuständig (Burgenlandkreis). Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.
Häufige Fragen
- Brauche ich einen Termin beim Finanzamt Lützen?
- Ein Termin ist oft sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Rufen Sie im Zweifel vorher an.
- Welche Leistungen kann ich beim Finanzamt Lützen erledigen?
- Einen Überblick über Aufgaben, benötigte Unterlagen und Gebühren gibt der Finanzamt-Ratgeber auf stadt.info.
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
Nächste Finanzämter
Zuständig für Meldeangelegenheiten ist immer Ihre Wohnsitzgemeinde Lützen. Die folgenden Stellen sind die nächstgelegenen - für Anliegen, die nicht an den Wohnsitz gebunden sind, oder zur Orientierung.
- Finanzamt Merseburg 15 km
Bahnhofstraße 10, 06217 Merseburg · +49 3461 82240 - Finanzamt Leipzig I 19 km
Wilhelm-Liebknecht-Platz 3/4, 04105 Leipzig · +49 341 5590 - Finanzamt Leipzig II 19 km
Nordpl. 11, 04105 Leipzig · +49 341 5590 - Finanzamt 25 km
Oststraße 26, 06618 Naumburg (Saale) · +49 3445 2380 - Finanzamt Halle (Saale) 28 km
Hallorenring 10, 06108 Halle (Saale) · +49 345 69240 - Finanzamt Altenburg 36 km
Wenzelstraße 45, 04600 Altenburg · +49 361 573623900
Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Finanzamt - im Ratgeber: Finanzamt: Aufgaben und Leistungen →
Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).