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Amt

Ordnungsamt Nottertal-Heilinger Höhen

Das Wichtigste in Kürze

Ordnungsamt finden Sie in der Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen. Telefonisch erreichbar unter +49 36021 98254. Öffnungszeiten, Anfahrt und Zuständigkeit stehen darunter.

Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Ordnungsamt-Ratgeber.

Was möchten Sie erledigen?

Anschrift und Kontakt

Ordnungsamt
Markt 1
99994 Nottertal-Heilinger Höhen

Lage und Anfahrt

© OpenStreetMap-Mitwirkende, Protomaps · Höhendaten: Copernicus GLO-30.

Mit Bus und Bahn

  • Schlotheim, Bahnhof Bus, etwa 194 m
  • Schlotheim, Sorge Bus, etwa 595 m

Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrplan beim Verkehrsverbund prüfen.

Wer ist hier zuständig?

Für Anliegen in Nottertal-Heilinger Höhen ist das Ordnungsamt zuständig (Unstrut-Hainich-Kreis). Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.

Häufige Fragen

Wo ist das Ordnungsamt in Nottertal-Heilinger Höhen?
Ordnungsamt: Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen.
Brauche ich einen Termin beim Ordnungsamt Nottertal-Heilinger Höhen?
Ein Termin ist oft sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Rufen Sie im Zweifel vorher an.
Welche Leistungen kann ich beim Ordnungsamt Nottertal-Heilinger Höhen erledigen?
Einen Überblick über Aufgaben, benötigte Unterlagen und Gebühren gibt der Ordnungsamt-Ratgeber auf stadt.info.

Wann brauche ich das Ordnungsamt?

Alle Behördengänge in der richtigen Reihenfolge: Lebenslagen-Übersicht.

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.

Ordnungsamt in der Umgebung

Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Ordnungsamt - im Ratgeber: Ordnungsamt: Aufgaben und Leistungen →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).