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Amt

Standesamt Johanngeorgenstadt

Das Wichtigste in Kürze

Standesamt finden Sie in der Eibenstocker Str. 67, 08349 Johanngeorgenstadt. Telefonisch erreichbar unter +49 3773 888255. Öffnungszeiten, Anfahrt und Zuständigkeit stehen darunter.

Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Standesamt-Ratgeber.

Was möchten Sie erledigen?

Anschrift und Kontakt

Standesamt
Eibenstocker Str. 67
08349 Johanngeorgenstadt

Lage und Anfahrt

© OpenStreetMap-Mitwirkende, Protomaps · Höhendaten: Copernicus GLO-30.

Wer ist hier zuständig?

Für Anliegen in Johanngeorgenstadt ist das Standesamt zuständig (Erzgebirgskreis). Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.

Häufige Fragen

Wo ist das Standesamt in Johanngeorgenstadt?
Standesamt: Eibenstocker Str. 67, 08349 Johanngeorgenstadt.
Brauche ich einen Termin beim Standesamt Johanngeorgenstadt?
Ein Termin ist oft sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Rufen Sie im Zweifel vorher an.
Welche Leistungen kann ich beim Standesamt Johanngeorgenstadt erledigen?
Einen Überblick über Aufgaben, benötigte Unterlagen und Gebühren gibt der Standesamt-Ratgeber auf stadt.info.

Wann brauche ich das Standesamt?

Alle Behördengänge in der richtigen Reihenfolge: Lebenslagen-Übersicht.

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Urkunden stellt immer das Standesamt des Ereignisorts aus - Geburt, Ehe oder Sterbefall.
  • Für die Anmeldung einer Eheschließung müssen beide Partner persönlich erscheinen.

Standesamt in der Umgebung

Weitere Ämter in Johanngeorgenstadt

Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Standesamt - im Ratgeber: Standesamt: Aufgaben und Leistungen →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).