Ordnungsamt: Leistungen, Unterlagen und Gebühren
Diese Anliegen erledigen Sie beim Ordnungsamt. Was Sie mitbringen müssen, was es kostet und wie lange es dauert, steht bei jeder Leistung. Adresse und Öffnungszeiten Ihres Amtes finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.
Bewohnerparkausweis / Anwohnerparken
Mit einem Bewohnerparkausweis dürfen Anwohnerinnen und Anwohner in ausgewiesenen Parkzonen Ihrer Stadt ohne Parkschein oder mit vergünstigter Gebühr parken. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Hauptwohnung in der jeweiligen Bewohnerparkzone liegt und kein privater Stellplatz zur Verfügung steht. Der Ausweis ist meist ein bis zwei Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden.
Fundbüro und Fundsachen
Das Fundbüro Ihrer Stadt nimmt gefundene Gegenstände entgegen, verwahrt sie und gibt sie an die Eigentümer zurück. Wer etwas verloren hat, kann hier nachfragen, wer etwas findet, gibt es dort ab. Für Fundsachen aus Bussen und Bahnen sind oft die Verkehrsbetriebe zuständig, für Funde in Zügen die Deutsche Bahn - das städtische Fundbüro hilft bei der Zuordnung weiter.
Lärmbeschwerde und Ordnungswidrigkeit melden
Anhaltende Ruhestörungen, illegale Müllablagerungen, Falschparker oder andere Verstöße gegen die öffentliche Ordnung können Sie beim Ordnungsamt vor Ort melden. Das Amt prüft den Hinweis und leitet bei Bedarf ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Bei akutem, nächtlichem Lärm oder Gefahr im Verzug ist außerhalb der Dienstzeiten die Polizei zuständig.
Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Raum
Wer öffentlichen Grund über den normalen Gemeingebrauch hinaus nutzt, braucht vor Ort eine Sondernutzungserlaubnis. Das gilt zum Beispiel für Außengastronomie, Verkaufsstände, Warenauslagen, Baugerüste, Container, Infostände oder Plakatwerbung auf Gehwegen und Plätzen. Die Erlaubnis wird befristet erteilt und kann mit Auflagen verbunden sein.
Halteverbotszone / verkehrsrechtliche Anordnung
Für einen Umzug, eine Anlieferung oder eine Baustelle können Sie vor Ort eine befristete Halteverbotszone beantragen. Grundlage ist eine verkehrsrechtliche Anordnung des Ordnungs- oder Straßenverkehrsamts. Vielerorts übernehmen Umzugs- oder Schilderfirmen den Antrag samt Aufstellen der Schilder; beantragen können Sie es aber auch selbst.
Gefahrenabwehr und Sicherstellung
Zur allgemeinen Gefahrenabwehr kann das Ordnungsamt vor Ort Maßnahmen anordnen, wenn von Personen, Tieren, Fahrzeugen oder Zuständen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Dazu gehören etwa das Sicherstellen und Verwahren von Gegenständen oder Tieren, das Abschleppen verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge oder Anordnungen bei verwahrlosten Grundstücken. Betroffene können sichergestellte Sachen nach Klärung wieder auslösen.
Häufige Fragen zum Ordnungsamt
- Wofür ist das Ordnungsamt vor Ort zuständig?
- Das Ordnungsamt vor Ort sorgt für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Typische Aufgaben sind Anwohnerparken und Bewohnerparkausweise, das Fundbüro, die Kontrolle des ruhenden Verkehrs und von Ordnungswidrigkeiten, Sondernutzungserlaubnisse für öffentliche Flächen, verkehrsrechtliche Anordnungen wie Halteverbotszonen sowie Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr. Was genau vor Ort dazugehört, steht auf der offiziellen Seite der Stadt.
- Was darf das Ordnungsamt und was nicht?
- Der Ordnungsdienst darf im öffentlichen Raum die Identität feststellen, Platzverweise aussprechen, Verwarnungs- und Bußgelder verhängen und bei Gefahr Sachen sicherstellen. Die genauen Befugnisse regeln die Ordnungs- und Polizeigesetze der Länder. Eine Wohnung darf das Ordnungsamt in der Regel nur mit Einwilligung oder richterlicher Anordnung betreten. Bei akuter Gefahr oder Straftaten ist die Polizei zuständig.
- Was kostet ein Bewohnerparkausweis vor Ort?
- Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis legt jede Kommune selbst fest, seit die frühere bundesweite Höchstgrenze weggefallen ist. Sie kann daher von Stadt zu Stadt deutlich unterschiedlich ausfallen. Den aktuellen Betrag für Ihrer Stadt nennt Ihnen das Ordnungsamt bzw. die offizielle Seite der Stadt.
- Wie melde ich eine Lärmbelästigung oder Ordnungswidrigkeit vor Ort?
- Melden Sie den Vorfall mit Ort, Datum, Uhrzeit und einer kurzen Beschreibung beim Ordnungsamt vor Ort - je nach Stadt telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Meldeformular. Fotos oder Kennzeichen helfen bei der Prüfung. Das Melden selbst ist kostenlos. Bei akutem nächtlichem Lärm außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich an die Polizei.
- Wo finde ich das Fundbüro vor Ort und was passiert mit einer Fundsache?
- Gefundene Gegenstände geben Sie beim Fundbüro Ihrer Stadt ab; Verluste können Sie dort ebenfalls melden. Die Fundsache wird gesetzlich in der Regel sechs Monate verwahrt. Meldet sich der Eigentümer nicht, kann der Finder danach Eigentümer werden. Für Funde in Bus, Bahn oder Zug sind meist die Verkehrsbetriebe bzw. die Deutsche Bahn zuständig.
- Bekomme ich Finderlohn, wenn ich etwas abgebe?
- Ja. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch steht dem ehrlichen Finder ein Finderlohn zu: 5 Prozent bei einem Sachwert bis 500 Euro und 3 Prozent vom darüber liegenden Wert; bei Tieren 3 Prozent. Der Anspruch besteht gegenüber dem Eigentümer, wenn dieser die Sache zurückerhält. Details klärt das Fundbüro Ihrer Stadt.
- Wie beantrage ich eine Halteverbotszone für meinen Umzug vor Ort?
- Stellen Sie rechtzeitig - meist ein bis zwei Wochen vorher - einen Antrag beim Ordnungs- oder Straßenverkehrsamt Ihrer Stadt mit Ort, Zeitraum und benötigter Länge. Die Schilder müssen einige Tage vor Geltung aufgestellt werden. Viele Umzugs- und Schilderfirmen übernehmen Antrag und Aufstellen komplett. Kosten und Fristen nennt das Ordnungsamt vor Ort.
- Kann ich Anliegen beim Ordnungsamt vor Ort online erledigen?
- Viele Leistungen wie Bewohnerparkausweis, Fundsachensuche, Mängel- und Ordnungswidrigkeitenmeldungen oder Halteverbotsanträge lassen sich in immer mehr Städten online über das Verwaltungsportal abwickeln. Welche Online-Dienste Ihrer Stadt anbietet, sehen Sie auf der offiziellen Seite der Stadt.
- Brauche ich einen Termin beim Ordnungsamt vor Ort?
- Das hängt vom Anliegen und von der jeweiligen Stadt ab. Für viele Vorgänge ist inzwischen eine vorherige Terminvereinbarung üblich oder erforderlich, andere lassen sich online oder ohne Termin erledigen. Buchbare Termine und Öffnungszeiten finden Sie auf der offiziellen Seite Ihrer Stadt.
- Hat das Ordnungsamt am Wochenende geöffnet?
- Die Verwaltung des Ordnungsamts hat in der Regel werktags geöffnet. Viele Städte haben zusätzlich einen kommunalen Ordnungsdienst, der auch abends und am Wochenende im Einsatz ist. Bei akuter Gefahr oder Ruhestörung in der Nacht ist außerhalb der Dienstzeiten die Polizei erreichbar. Die genauen Öffnungszeiten für Ihrer Stadt stehen auf der offiziellen Seite der Stadt.
Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden. Bundeseinheitliche Gebühren Stand Februar 2026 (Quellen: BMI/Personalausweisportal, Bundesamt für Justiz); örtliche Gebühren nennt Ihnen Ihre Kommune.
