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Ordnungsamt – Wissenswertes über die Ordnungsämter in Deutschland

Das Ordnungsamt gehört zu den wichtigsten Einrichtungen der kommunalen Verwaltung und ist typischerweise für den Bereich Sicherheit und Ordnung zuständig. Aus diesem Grund ist vielfach auch vom Amt für öffentliche Ordnung die Rede. Diesbezüglich arbeiten die Ordnungsämter eng mit der Polizei zusammen und sorgen gemeinsam für die Wahrung der öffentlichen Ordnung.

Die Polizei verfügt zwar über weitreichende Befugnisse, in vielen Belangen ist aber das örtliche Ordnungsamt zuständig. Bürgerinnen und Bürger sollten sich dessen bewusst sein und eingehend mit der Arbeit der Ordnungsämter auseinandersetzen. Hier auf Stadt.info können Sie sich einen ersten Eindruck von den Ordnungsämtern in Deutschland verschaffen und sich so besser im Behördendschungel zurechtfinden.

So sind die Ordnungsämter in Deutschland organisiert

Wenn es um den Aufbau der Ordnungsämter in Deutschland geht, ist zunächst festzustellen, dass diese der kommunalen Verwaltung angehören. Wissenswert ist außerdem, dass das Ordnungsamt einerseits als Behörde und andererseits als Vollzugsdienst agiert.

In der Funktion als kommunale Behörde widmet sich das Ordnungsamt der Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung. Gleichzeitig obliegt vielen Ordnungsämtern ebenfalls der Vollzugsdienst der Ordnungsbehörde. Je nach Bundesland und Gemeinde können die Befugnisse und Aufgaben sehr umfassend und unterschiedlich ausfallen. Vielfach kooperieren die Ordnungsämter eng mit der Polizei und arbeiten in zahlreichen Belangen Hand in Hand.

Die rechtlichen Grundlagen der Arbeit des Ordnungsamtes

Dass es hinsichtlich der Befugnisse und Aufgaben teils große Unterschiede gibt, wird schnell deutlich. Insbesondere die rechtlichen Grundlagen in den einzelnen Bundesländern können variieren, was zu mehr oder weniger erheblichen Differenzen führt. Grundsätzlich stellt sich aber stets die Frage nach den rechtlichen Grundlagen der Arbeit des Ordnungsamtes. Aufgrund der Unterschiede in den Ländern kann es zwar keine pauschale Antwort geben, aber in der Regel lassen sich die folgenden Gesetze nennen:

  • Ordnungsbehördengesetz
  • Polizeigesetz
  • Verwaltungsverfahrensgesetz

Die Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Ordnungsämter in Deutschland nehmen je nach Bundesland und Kommune unterschiedliche Aufgaben wahr. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist dies zunächst verwirrend. Grundsätzlich sollten sie sich stets an den Begebenheiten in ihrem Bundesland sowie ihrer Kommune orientieren. Auf diese Art und Weise bekommen sie ein Gefühl für die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes. All diejenigen, die sich zunächst einen ersten Eindruck verschaffen möchten, können sich an der folgenden Auflistung der typischen Aufgabenbereiche orientieren:

  • Lärmschutz
  • Marktwesen
  • Bestattungswesen
  • Waffenwesen
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Obdachlosenwesen
  • Tierschutz
  • Gewerbeamt
  • Verfolgung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten

Checkliste: Diese Unterlagen sind dem Ordnungsamt vorzulegen

Die jeweilige Situation sowie der Anlass des Kontakts zum Ordnungsamt sind ausschlaggebend dafür, ob und welche Unterlagen vorzulegen sind. Grundsätzlich wird das Ordnungsamt die betreffenden Dokumente anfordern. Nichtsdestotrotz schadet es nicht, wenn man gut vorbereitet ist. Die folgende Checkliste kann dabei eine Hilfe sein und nennt einige Unterlagen, die für das Ordnungsamt relevant sein können:

  • Personalausweis
  • etwaige Vollmachten
  • gegebenenfalls Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein
  • gegebenenfalls Führungszeugnis

5 Tipps bei Problemen mit dem Ordnungsamt

Angesichts der breit gefächerten Aufgaben und der teils weitreichenden Befugnisse des Ordnungsamtes ist Ärger mit der Behörde nie erfreulich. Wer aber falsch parkt oder zu laut feiert, bekommt es mitunter mit dem Ordnungsamt zu tun. Bei etwaigen Problemen sollten Bürgerinnen und Bürger stets die folgenden Tipps beherzigen:

  • Befassen Sie sich mit Ihren Rechten und Pflichten!
  • Zeigen Sie sich dem Ordnungsamt gegenüber kooperativ!
  • Ziehen Sie gegebenenfalls einen Rechtsanwalt beziehungsweise eine Rechtsanwältin hinzu!
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen, um Probleme mit dem Ordnungsamt zu vermeiden!
  • Legen Sie gegebenenfalls Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein!

4 Empfehlungen für den Umgang mit dem Ordnungsamt

Im Laufe eines Lebens kann man hin und wieder mit dem Ordnungsamt in Kontakt kommen. Einerseits hört man vom Ordnungsamt, wenn man sich vermeintlich falsch verhalten hat, andererseits kann man auch das Ordnungsamt kontaktieren, um es auf Missstände und Störungen aufmerksam zu machen. Zusätzlich erfordern bestimmte Situationen, wie zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung oder die Beantragung eines Waffenscheins, eine Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt. Dementsprechend sollten sich Bürgerinnen und Bürger stets um einen angemessenen Umgang mit dem Ordnungsamt bemühen. Passend dazu finden sich nachfolgend vier Empfehlungen aus unserer Redaktion:

  • Treten Sie dem Ordnungsamt gegenüber höflich, aber bestimmt auf!
  • Hinterfragen Sie stets die Zuständigkeit des örtlichen Ordnungsamtes!
  • Bevorzugen Sie eine schriftliche Kommunikation mit dem Ordnungsamt, um stets Belege zur Hand zu haben!
  • Informieren Sie sich über die Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten des örtlichen Ordnungsamtes!

Ordnungsamt: Leistungen, Unterlagen und Gebühren

Diese Anliegen erledigen Sie beim Ordnungsamt. Was Sie mitbringen müssen, was es kostet und wie lange es dauert, steht bei jeder Leistung. Adresse und Öffnungszeiten Ihres Amtes finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.

Bewohnerparkausweis / Anwohnerparken

Mit einem Bewohnerparkausweis dürfen Anwohnerinnen und Anwohner in ausgewiesenen Parkzonen Ihrer Stadt ohne Parkschein oder mit vergünstigter Gebühr parken. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Hauptwohnung in der jeweiligen Bewohnerparkzone liegt und kein privater Stellplatz zur Verfügung steht. Der Ausweis ist meist ein bis zwei Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden.

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse in der Parkzone
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), auf den Antragsteller zugelassen oder nachweislich dauerhaft überlassen
  • bei Firmen- oder Leasingfahrzeug: Halterbestätigung bzw. Überlassungsnachweis
  • ausgefülltes Antragsformular Ihrer Stadt
Gebühren
Je nach Kommune unterschiedlich - die frühere bundesweite Höchstgrenze ist entfallen, die Gebühr legt Ihrer Stadt selbst fest. Verbindlich ist die Behörde vor Ort.
Bearbeitungszeit
Bei Online-Beantragung teils sofort, sonst wenige Tage. Verbindliche Angaben macht das Ordnungsamt vor Ort.
Online / Termin
In vielen Städten online über das Verwaltungsportal oder direkt am Schalter möglich. Ob ein Termin nötig ist, steht auf der offiziellen Seite Ihrer Stadt.

Fundbüro und Fundsachen

Das Fundbüro Ihrer Stadt nimmt gefundene Gegenstände entgegen, verwahrt sie und gibt sie an die Eigentümer zurück. Wer etwas verloren hat, kann hier nachfragen, wer etwas findet, gibt es dort ab. Für Fundsachen aus Bussen und Bahnen sind oft die Verkehrsbetriebe zuständig, für Funde in Zügen die Deutsche Bahn - das städtische Fundbüro hilft bei der Zuordnung weiter.

Benötigte Unterlagen
  • möglichst genaue Beschreibung des verlorenen oder gefundenen Gegenstands (Marke, Farbe, Inhalt, Ort und Zeitpunkt)
  • bei Abholung: Personalausweis oder Reisepass
  • wenn vorhanden: Eigentumsnachweis (Kaufbeleg, Seriennummer, Fotos)
Gebühren
Die Abgabe einer Fundsache ist kostenlos. Bei Abholung können Verwahr- oder Bearbeitungsgebühren anfallen, die je nach Kommune unterschiedlich sind. Der gesetzliche Finderlohn richtet sich nach dem Wert der Sache (siehe FAQ und Hinweise).
Bearbeitungszeit
Gefundene Sachen werden gesetzlich in der Regel sechs Monate aufbewahrt; danach kann der Finder Eigentümer werden. Details klärt das Ordnungsamt vor Ort.
Online / Termin
Viele Städte führen eine Online-Fundsachensuche oder ein Verlustmeldeformular. Angaben dazu finden Sie auf der offiziellen Seite Ihrer Stadt.

Lärmbeschwerde und Ordnungswidrigkeit melden

Anhaltende Ruhestörungen, illegale Müllablagerungen, Falschparker oder andere Verstöße gegen die öffentliche Ordnung können Sie beim Ordnungsamt vor Ort melden. Das Amt prüft den Hinweis und leitet bei Bedarf ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Bei akutem, nächtlichem Lärm oder Gefahr im Verzug ist außerhalb der Dienstzeiten die Polizei zuständig.

Benötigte Unterlagen
  • genaue Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit des Vorfalls
  • Beschreibung des Verstoßes (Art des Lärms, Verursacher soweit bekannt)
  • wenn möglich: Fotos, Kennzeichen oder weitere Nachweise
  • Ihre Kontaktdaten für Rückfragen (anonyme Hinweise sind oft möglich, aber weniger belastbar)
Gebühren
Das Melden eines Verstoßes ist kostenlos. Ein etwaiges Bußgeld trägt der Verursacher; die Höhe richtet sich nach dem bundesweiten Bußgeldkatalog bzw. kommunalen Regelungen.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung hängt vom Einzelfall und der Auslastung ab. Verbindliche Auskunft gibt das Ordnungsamt vor Ort.
Online / Termin
Viele Kommunen bieten ein Online-Meldeformular oder einen Mängelmelder. Ob und wie das vor Ort verfügbar ist, steht auf der offiziellen Seite der Stadt.

Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Raum

Wer öffentlichen Grund über den normalen Gemeingebrauch hinaus nutzt, braucht vor Ort eine Sondernutzungserlaubnis. Das gilt zum Beispiel für Außengastronomie, Verkaufsstände, Warenauslagen, Baugerüste, Container, Infostände oder Plakatwerbung auf Gehwegen und Plätzen. Die Erlaubnis wird befristet erteilt und kann mit Auflagen verbunden sein.

Benötigte Unterlagen
  • formloser oder amtlicher Antrag mit Beschreibung der geplanten Nutzung
  • Lageplan oder Skizze mit Maßen und genauer Fläche
  • Zeitraum der Nutzung (von / bis)
  • je nach Vorhaben: Fotos, Haftpflichtnachweis oder Zustimmung von Anliegern
Gebühren
Je nach Kommune unterschiedlich - abhängig von Fläche, Dauer und Art der Nutzung nach der örtlichen Sondernutzungssatzung. Verbindlich ist die Behörde vor Ort.
Bearbeitungszeit
Meist einige Tage bis Wochen, je nach Umfang und Prüfaufwand. Verbindliche Angaben macht das Ordnungsamt vor Ort.
Online / Termin
Antragsformulare stehen oft online bereit, teils auch mit digitaler Einreichung. Details finden Sie auf der offiziellen Seite Ihrer Stadt.

Halteverbotszone / verkehrsrechtliche Anordnung

Für einen Umzug, eine Anlieferung oder eine Baustelle können Sie vor Ort eine befristete Halteverbotszone beantragen. Grundlage ist eine verkehrsrechtliche Anordnung des Ordnungs- oder Straßenverkehrsamts. Vielerorts übernehmen Umzugs- oder Schilderfirmen den Antrag samt Aufstellen der Schilder; beantragen können Sie es aber auch selbst.

Benötigte Unterlagen
  • Antrag mit genauem Ort, Straße und Hausnummer
  • Zeitraum und Uhrzeit des benötigten Halteverbots
  • Länge der benötigten Fläche bzw. Anzahl der Stellplätze
  • Grund (Umzug, Baustelle, Anlieferung)
Gebühren
Je nach Kommune unterschiedlich - für die Anordnung selbst sowie für Aufstellen und Miete der Schilder (oft über einen privaten Dienstleister). Verbindlich ist die Behörde vor Ort.
Bearbeitungszeit
Antrag rechtzeitig stellen, meist etwa ein bis zwei Wochen vorher; die Schilder müssen einige Tage vor Geltung aufgestellt sein. Genaue Fristen nennt das Ordnungsamt vor Ort.
Online / Termin
In vielen Städten online oder über beauftragte Firmen möglich. Ob Ihrer Stadt ein Online-Verfahren anbietet, steht auf der offiziellen Seite der Stadt.

Gefahrenabwehr und Sicherstellung

Zur allgemeinen Gefahrenabwehr kann das Ordnungsamt vor Ort Maßnahmen anordnen, wenn von Personen, Tieren, Fahrzeugen oder Zuständen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Dazu gehören etwa das Sicherstellen und Verwahren von Gegenständen oder Tieren, das Abschleppen verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge oder Anordnungen bei verwahrlosten Grundstücken. Betroffene können sichergestellte Sachen nach Klärung wieder auslösen.

Benötigte Unterlagen
  • bei Abholung sichergestellter Sachen: Personalausweis oder Reisepass
  • Eigentums- oder Halternachweis (z. B. Fahrzeugschein, Kaufbeleg)
  • gegebenenfalls das Sicherstellungsprotokoll oder Aktenzeichen
Gebühren
Je nach Kommune unterschiedlich - Sicherstellungs-, Abschlepp- und Verwahrkosten trägt in der Regel der Verursacher. Verbindlich ist die Behörde vor Ort.
Bearbeitungszeit
Abhängig vom Einzelfall. Auskunft zu Abholung und Kosten gibt das Ordnungsamt vor Ort.
Online / Termin
Sicherstellungen werden meist vor Ort oder telefonisch abgewickelt. Kontaktdaten stehen auf der offiziellen Seite Ihrer Stadt.

Häufige Fragen zum Ordnungsamt

Wofür ist das Ordnungsamt vor Ort zuständig?
Das Ordnungsamt vor Ort sorgt für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Typische Aufgaben sind Anwohnerparken und Bewohnerparkausweise, das Fundbüro, die Kontrolle des ruhenden Verkehrs und von Ordnungswidrigkeiten, Sondernutzungserlaubnisse für öffentliche Flächen, verkehrsrechtliche Anordnungen wie Halteverbotszonen sowie Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr. Was genau vor Ort dazugehört, steht auf der offiziellen Seite der Stadt.
Was darf das Ordnungsamt und was nicht?
Der Ordnungsdienst darf im öffentlichen Raum die Identität feststellen, Platzverweise aussprechen, Verwarnungs- und Bußgelder verhängen und bei Gefahr Sachen sicherstellen. Die genauen Befugnisse regeln die Ordnungs- und Polizeigesetze der Länder. Eine Wohnung darf das Ordnungsamt in der Regel nur mit Einwilligung oder richterlicher Anordnung betreten. Bei akuter Gefahr oder Straftaten ist die Polizei zuständig.
Was kostet ein Bewohnerparkausweis vor Ort?
Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis legt jede Kommune selbst fest, seit die frühere bundesweite Höchstgrenze weggefallen ist. Sie kann daher von Stadt zu Stadt deutlich unterschiedlich ausfallen. Den aktuellen Betrag für Ihrer Stadt nennt Ihnen das Ordnungsamt bzw. die offizielle Seite der Stadt.
Wie melde ich eine Lärmbelästigung oder Ordnungswidrigkeit vor Ort?
Melden Sie den Vorfall mit Ort, Datum, Uhrzeit und einer kurzen Beschreibung beim Ordnungsamt vor Ort - je nach Stadt telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Meldeformular. Fotos oder Kennzeichen helfen bei der Prüfung. Das Melden selbst ist kostenlos. Bei akutem nächtlichem Lärm außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich an die Polizei.
Wo finde ich das Fundbüro vor Ort und was passiert mit einer Fundsache?
Gefundene Gegenstände geben Sie beim Fundbüro Ihrer Stadt ab; Verluste können Sie dort ebenfalls melden. Die Fundsache wird gesetzlich in der Regel sechs Monate verwahrt. Meldet sich der Eigentümer nicht, kann der Finder danach Eigentümer werden. Für Funde in Bus, Bahn oder Zug sind meist die Verkehrsbetriebe bzw. die Deutsche Bahn zuständig.
Bekomme ich Finderlohn, wenn ich etwas abgebe?
Ja. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch steht dem ehrlichen Finder ein Finderlohn zu: 5 Prozent bei einem Sachwert bis 500 Euro und 3 Prozent vom darüber liegenden Wert; bei Tieren 3 Prozent. Der Anspruch besteht gegenüber dem Eigentümer, wenn dieser die Sache zurückerhält. Details klärt das Fundbüro Ihrer Stadt.
Wie beantrage ich eine Halteverbotszone für meinen Umzug vor Ort?
Stellen Sie rechtzeitig - meist ein bis zwei Wochen vorher - einen Antrag beim Ordnungs- oder Straßenverkehrsamt Ihrer Stadt mit Ort, Zeitraum und benötigter Länge. Die Schilder müssen einige Tage vor Geltung aufgestellt werden. Viele Umzugs- und Schilderfirmen übernehmen Antrag und Aufstellen komplett. Kosten und Fristen nennt das Ordnungsamt vor Ort.
Kann ich Anliegen beim Ordnungsamt vor Ort online erledigen?
Viele Leistungen wie Bewohnerparkausweis, Fundsachensuche, Mängel- und Ordnungswidrigkeitenmeldungen oder Halteverbotsanträge lassen sich in immer mehr Städten online über das Verwaltungsportal abwickeln. Welche Online-Dienste Ihrer Stadt anbietet, sehen Sie auf der offiziellen Seite der Stadt.
Brauche ich einen Termin beim Ordnungsamt vor Ort?
Das hängt vom Anliegen und von der jeweiligen Stadt ab. Für viele Vorgänge ist inzwischen eine vorherige Terminvereinbarung üblich oder erforderlich, andere lassen sich online oder ohne Termin erledigen. Buchbare Termine und Öffnungszeiten finden Sie auf der offiziellen Seite Ihrer Stadt.
Hat das Ordnungsamt am Wochenende geöffnet?
Die Verwaltung des Ordnungsamts hat in der Regel werktags geöffnet. Viele Städte haben zusätzlich einen kommunalen Ordnungsdienst, der auch abends und am Wochenende im Einsatz ist. Bei akuter Gefahr oder Ruhestörung in der Nacht ist außerhalb der Dienstzeiten die Polizei erreichbar. Die genauen Öffnungszeiten für Ihrer Stadt stehen auf der offiziellen Seite der Stadt.

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden. Bundeseinheitliche Gebühren Stand Februar 2026 (Quellen: BMI/Personalausweisportal, Bundesamt für Justiz); örtliche Gebühren nennt Ihnen Ihre Kommune.

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