Finanzamt: Leistungen, Unterlagen und Gebühren
Diese Anliegen erledigen Sie beim Finanzamt. Was Sie mitbringen müssen, was es kostet und wie lange es dauert, steht bei jeder Leistung. Adresse und Öffnungszeiten Ihres Amtes finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.
Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)
Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID / IdNr.) ist eine 11-stellige Nummer, die jede in Deutschland gemeldete Person ein Leben lang behält. Du findest sie im Zuteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern, auf der Lohnsteuerbescheinigung, im Einkommensteuerbescheid oder im Schreiben nach Geburt bzw. Anmeldung. Ist die Nummer verloren, teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sie auf Antrag erneut mit - das übernimmt nicht das Finanzamt vor Ort.
Einkommensteuererklärung (ELSTER)
Mit der Einkommensteuererklärung rechnest du Einnahmen, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen gegenüber dem Finanzamt vor Ort ab. Viele Arbeitnehmer bekommen dadurch zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück. Abgegeben wird sie elektronisch über Mein ELSTER; Belege reichst du in der Regel nur auf Nachfrage nach.
Steuerklassenwechsel
Ehe- und eingetragene Lebenspartner können ihre Lohnsteuerklassen wechseln (z.B. IV/IV, III/V oder das Faktorverfahren IV/IV mit Faktor), um die monatliche Lohnsteuer sinnvoller zu verteilen. Der Wechsel ändert nur die unterjährige Steuerlast, nicht die endgültige Jahressteuer - die wird erst mit dem Steuerbescheid abgerechnet.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Existenzgründung)
Wer ein Gewerbe anmeldet oder freiberuflich bzw. selbstständig startet, muss den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Daraus vergibt das Finanzamt vor Ort die Steuernummer und legt Vorauszahlungen sowie die Umsatzsteuer-Behandlung fest - hier entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung.
Steuerbescheid und Lohnsteuerbescheinigung
Der Steuerbescheid teilt dir mit, ob du Steuern nachzahlst oder eine Erstattung bekommst. Die Lohnsteuerbescheinigung fasst zusammen, was dein Arbeitgeber im Jahr an Lohnsteuer abgeführt hat - sie ist Grundlage für deine Steuererklärung. Beide Dokumente kannst du in Mein ELSTER einsehen bzw. elektronisch abrufen.
Einspruch gegen den Steuerbescheid
Bist du mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim Finanzamt vor Ort einlegen. Das außergerichtliche Einspruchsverfahren ist kostenlos und führt dazu, dass der Bescheid in vollem Umfang neu geprüft wird - er kann sich dabei allerdings auch zu deinen Ungunsten ändern.
Zuständiges Finanzamt und Terminvergabe
Für die Einkommensteuer ist grundsätzlich das Finanzamt deines Wohnsitzes zuständig. Welches Finanzamt vor Ort für dich zuständig ist, wie du persönlich vorsprichst und welche Öffnungszeiten gelten, findest du auf der offiziellen Seite deiner Stadt bzw. über die Finanzamt-Suche der Finanzverwaltung.
Häufige Fragen zum Finanzamt
- Wo finde ich meine Steuer-ID und meine Steuernummer?
- Die Steuer-ID (11-stellig) steht im Zuteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern, auf deiner Lohnsteuerbescheinigung und in jedem Einkommensteuerbescheid. Die Steuernummer findest du ebenfalls auf dem Steuerbescheid und in deiner Korrespondenz mit dem Finanzamt. Hast du die Steuer-ID verloren, lässt du sie über das Bundeszentralamt für Steuern (bzst.de) erneut zusenden.
- Was ist der Unterschied zwischen Steuer-ID und Steuernummer?
- Die Steuer-ID (Identifikationsnummer) ist bundesweit eindeutig, gilt lebenslang und ändert sich weder bei Umzug noch bei Heirat. Die Steuernummer wird dagegen vom jeweils zuständigen Finanzamt vergeben und kann sich ändern, etwa wenn du in einen anderen Finanzamtsbezirk umziehst. Beide Nummern werden bei der Steuererklärung verwendet.
- Muss ich vor Ort eine Steuererklärung machen?
- Verpflichtet bist du unter anderem bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig, bei Lohnersatzleistungen über 410 Euro (z.B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld), bei den Steuerklassen III/V oder IV mit Faktor sowie bei Nebeneinkünften. Reine Arbeitnehmer mit Steuerklasse I ohne Zusatzeinkünfte müssen oft nicht - eine freiwillige Erklärung lohnt sich hier aber häufig, weil es Geld zurückgibt.
- Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
- Bei Pflichtabgabe ist der Stichtag in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Lässt du die Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen, verlängert sich die Frist deutlich. Eine freiwillige Erklärung kannst du rückwirkend bis zu vier Jahre einreichen.
- Wie lange kann ich die Steuererklärung rückwirkend abgeben?
- Eine freiwillige Steuererklärung (Antragsveranlagung) kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen - für 2022 also bis Ende 2026. Besteht dagegen eine Pflicht zur Abgabe, gelten die kürzeren gesetzlichen Fristen und es können Verspätungszuschläge anfallen.
- Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?
- In der Regel: Lohnsteuerbescheinigung(en), deine Steuer-ID, Bescheinigungen über weitere Einkünfte, Nachweise zu Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie deine IBAN für die Erstattung. Belege musst du meist nicht mitschicken, sondern nur auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen.
- Wie lange dauert die Bearbeitung der Steuererklärung beim Finanzamt vor Ort?
- Meist dauert es zwischen 4 und 12 Wochen, bis der Steuerbescheid kommt. Die genaue Dauer hängt vom Finanzamt, vom Zeitpunkt der Abgabe und von der Komplexität deines Falls ab. Über Mein ELSTER kannst du den Bearbeitungsstand teils online verfolgen.
- Was kostet ein Termin oder eine Leistung beim Finanzamt vor Ort?
- Die typischen Leistungen des Finanzamts - Steuererklärung, Steuer-ID, Steuernummer, Steuerklassenwechsel und Einspruch - sind gebührenfrei. Kosten entstehen nur, wenn du freiwillig einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragst.
- Kann ich meine Anliegen beim Finanzamt online erledigen?
- Ja. Über Mein ELSTER (elster.de) gibst du die Steuererklärung ab, rufst Bescheide ab, wechselst die Steuerklasse, reichst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein und legst Einspruch ein. Für die Registrierung wird ein Aktivierungscode per Post verschickt - plane dafür ein paar Tage ein.
- Wie lege ich Einspruch gegen den Steuerbescheid ein?
- Du hast einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids Zeit. Der Einspruch ist formlos möglich - über Mein ELSTER, schriftlich oder zur Niederschrift beim Finanzamt vor Ort - und muss Steuernummer, Bescheiddatum und eine Begründung enthalten. Das Verfahren ist kostenlos, der Bescheid wird dann vollständig neu geprüft.
Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden. Bundeseinheitliche Gebühren Stand Februar 2026 (Quellen: BMI/Personalausweisportal, Bundesamt für Justiz); örtliche Gebühren nennt Ihnen Ihre Kommune.
