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Finanzamt - Wissenswertes über die Finanzämter in Deutschland

Das Finanzamt hat ein allgemein schlechtes Image, was daran liegt, dass es Steuerpflichtige regelmäßig zur Kasse bittet. Viele Menschen haben aber auch Anspruch auf Steuererstattungen und sollten daher über die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung nachdenken. Zunächst ist es aber sinnvoll, sich mit der Arbeit der Finanzämter im Allgemeinen auseinanderzusetzen.

Hier auf Stadt.info können Sie sich einen ersten Eindruck von der Arbeit der Finanzämter verschaffen. Grundsätzlich sollten Sie das Finanzamt nicht als Gegner betrachten, sondern dessen wichtige Rolle für das staatliche Gemeinwesen anerkennen. Im Folgenden erfahren Sie viel Wissenswertes und sind für einen angemessenen Umgang mit dem Finanzamt gewappnet.

Die Rolle der Finanzämter in Deutschland

Die Finanzämter sind Verwaltungsbehörden, gehören aber nicht den Städten und Gemeinden an. Das Finanzamt ist somit kein Teil der kommunalen Verwaltung, sondern kommt als Landesbehörde daher. Als örtliche Behörde der Finanzverwaltung unterstehen die Finanzämter den Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden. Je nach Bundesland kann die Organisation der Finanzverwaltung variieren.

Das sind die Aufgaben der Finanzämter

Das Finanzamt ist die Institution in Deutschland, die für die Verwaltung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Unter anderem die folgenden Steuern sind in diesem Zusammenhang zu nennen:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Schenkungsteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Körperschaftsteuer

Zusätzlich widmen sich die Finanzämter ebenfalls Steuerstrafsachen sowie der Steuerfahndung. Wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, bekommt somit Probleme mit dem Finanzamt.

Hier erhalten Sie Unterstützung in steuerlichen Angelegenheiten

Viele Menschen betrachten Steuern als notwendiges Übel und sehen die Arbeit der Finanzämter sehr kritisch. Der Staat muss jedoch Einnahmen generieren, um seiner Verantwortung den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber gerecht werden zu können. Dennoch ist es legitim, Maßnahmen zu ergreifen, um die persönliche Steuerlast auf legale Art und Weise zu minimieren.

Grundsätzlich sollten sich Steuerpflichtige stets ein gewisses Grundwissen in Sachen Steuern aneignen. So können sie die Schritte des Finanzamts nachvollziehen und wissen um ihre Rechte und Pflichten. In der Praxis ist es aber ratsam, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Man kann selbstverständlich direkt beim Finanzamt nachfragen, sollte aber auch an die folgenden Optionen denken:

  • Steuerberater/in
  • Lohnsteuerhilfe
  • Steuerspar-Programme
  • Online-Steuer-Tools

Checkliste: Diese Steuernummern gibt es in Deutschland

Im Umgang mit dem Finanzamt ist stets die jeweilige Steuernummer anzugeben. Diese dient der Steuerverwaltung als eindeutige Identifikation. Die folgende Checkliste bietet eine Übersicht über die hierzulande gängigen Steuernummern:

  • Steuernummer
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer

5 Tipps für die Kommunikation mit dem Finanzamt

Die Finanzämter in Deutschland sind persönlich und telefonisch erreichbar, doch ein Großteil der Kommunikation erfolgt schriftlich. Dies kann auf postalischem Wege oder in digitaler Form sein. Dass man stets sehr genau und korrekt sein sollte, muss man allerdings bedenken. Passend dazu gibt es die folgenden fünf Tipps für die Kommunikation mit dem Finanzamt:

  • Geben Sie stets Ihre Steuernummer an!
  • Bewahren Sie den Schriftverkehr mit dem Finanzamt sorgsam auf!
  • Halten Sie die jeweiligen Fristen ein!
  • Scheuen Sie sich nicht, bei Fragen das Finanzamt zu kontaktieren!
  • Suchen Sie sich im Zweifelsfall rechtlichen Beistand!

4 Empfehlungen aus der Redaktion für Steuerpflichtige

Das Einkommen, Schenkungen, Kapitalerträge, Umsätze, Erbschaften und viele andere Dinge unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht. Für die meisten Menschen sind Steuern somit eine alltägliche Angelegenheit. Gleichzeitig besteht eine große Verunsicherung, denn Fehler oder Nachlässigkeiten können weitreichende Konsequenzen haben. Daher sollten Steuerpflichtige die folgenden Empfehlungen aus unserer Redaktion stets beherzigen:

  • Machen Sie in Ihren Steuererklärungen stets wahrheitsgemäße Angaben!
  • Nehmen Sie die Dienste eines Steuerberaters beziehungsweise einer Steuerberaterin in Anspruch, um nicht zu viel zu zahlen oder Fehler zu machen!
  • Hinterfragen Sie Steuerbescheide kritisch und nehmen Sie diese nicht automatisch hin!
  • Kontaktieren Sie bei Zahlungsproblemen das Finanzamt und bitten Sie um eine individuelle Lösung zur Begleichung Ihrer Steuerschuld!

Finanzamt: Leistungen, Unterlagen und Gebühren

Diese Anliegen erledigen Sie beim Finanzamt. Was Sie mitbringen müssen, was es kostet und wie lange es dauert, steht bei jeder Leistung. Adresse und Öffnungszeiten Ihres Amtes finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.

Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)

Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID / IdNr.) ist eine 11-stellige Nummer, die jede in Deutschland gemeldete Person ein Leben lang behält. Du findest sie im Zuteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern, auf der Lohnsteuerbescheinigung, im Einkommensteuerbescheid oder im Schreiben nach Geburt bzw. Anmeldung. Ist die Nummer verloren, teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sie auf Antrag erneut mit - das übernimmt nicht das Finanzamt vor Ort.

Benötigte Unterlagen
  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • ggf. frühere Meldeadressen
Gebühren
Gebührenfrei.
Bearbeitungszeit
Die erneute Mitteilung durch das BZSt dauert in der Regel einige Wochen; der Versand erfolgt aus Datenschutzgründen nur per Post an die Meldeadresse.
Online / Termin
Erneute Zusendung über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern (bzst.de). Die Steuer-ID wird nie per E-Mail oder telefonisch herausgegeben.

Einkommensteuererklärung (ELSTER)

Mit der Einkommensteuererklärung rechnest du Einnahmen, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen gegenüber dem Finanzamt vor Ort ab. Viele Arbeitnehmer bekommen dadurch zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück. Abgegeben wird sie elektronisch über Mein ELSTER; Belege reichst du in der Regel nur auf Nachfrage nach.

Benötigte Unterlagen
  • Lohnsteuerbescheinigung(en)
  • Steuer-ID
  • Bescheinigungen über weitere Einkünfte (z.B. Kapitalerträge, Renten)
  • Nachweise zu Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
  • Bankverbindung (IBAN)
  • ggf. Vorjahresbescheid
Gebühren
Gebührenfrei bei Abgabe über ELSTER. Kosten entstehen nur, wenn du freiwillig einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragst.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung dauert meist zwischen 4 und 12 Wochen, je nach Finanzamt und Fall. Bei Pflichtabgabe ist die Frist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres; mit steuerlicher Beratung verlängert sie sich.
Online / Termin
Vollständig online über Mein ELSTER (elster.de). Die Registrierung dauert wegen des postalisch versandten Aktivierungscodes einige Tage - am besten rechtzeitig anlegen.

Steuerklassenwechsel

Ehe- und eingetragene Lebenspartner können ihre Lohnsteuerklassen wechseln (z.B. IV/IV, III/V oder das Faktorverfahren IV/IV mit Faktor), um die monatliche Lohnsteuer sinnvoller zu verteilen. Der Wechsel ändert nur die unterjährige Steuerlast, nicht die endgültige Jahressteuer - die wird erst mit dem Steuerbescheid abgerechnet.

Benötigte Unterlagen
  • Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern
  • Steuer-IDs beider Partner
  • Personalausweis
Gebühren
Gebührenfrei.
Bearbeitungszeit
Die geänderte Steuerklasse gilt in der Regel ab dem Monat nach der Antragstellung; ein Wechsel ist mehrmals im Jahr möglich.
Online / Termin
Online über Mein ELSTER möglich; alternativ mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt vor Ort.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Existenzgründung)

Wer ein Gewerbe anmeldet oder freiberuflich bzw. selbstständig startet, muss den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Daraus vergibt das Finanzamt vor Ort die Steuernummer und legt Vorauszahlungen sowie die Umsatzsteuer-Behandlung fest - hier entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung.

Benötigte Unterlagen
  • Steuer-ID
  • Personalausweis
  • Gewerbeanmeldung (bei Gewerbebetrieb)
  • Angaben zu erwartetem Umsatz und Gewinn
  • Bankverbindung (IBAN)
  • ggf. Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag
Gebühren
Der Fragebogen selbst ist gebührenfrei. Die vorgelagerte Gewerbeanmeldung beim Gewerbe-/Ordnungsamt kann eine Gebühr kosten - je nach Kommune unterschiedlich, verbindlich ist die Behörde vor Ort.
Bearbeitungszeit
Die Steuernummer wird meist innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach vollständiger Übermittlung vergeben.
Online / Termin
Pflicht: elektronische Abgabe über Mein ELSTER. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG kannst du direkt im Fragebogen wählen.

Steuerbescheid und Lohnsteuerbescheinigung

Der Steuerbescheid teilt dir mit, ob du Steuern nachzahlst oder eine Erstattung bekommst. Die Lohnsteuerbescheinigung fasst zusammen, was dein Arbeitgeber im Jahr an Lohnsteuer abgeführt hat - sie ist Grundlage für deine Steuererklärung. Beide Dokumente kannst du in Mein ELSTER einsehen bzw. elektronisch abrufen.

Benötigte Unterlagen
  • Bei Rückfragen zum Bescheid: Steuernummer bzw. Aktenzeichen und Bescheiddatum
  • Steuer-ID
  • die Lohnsteuerbescheinigung stellt der Arbeitgeber elektronisch bereit
Gebühren
Gebührenfrei.
Bearbeitungszeit
Der Bescheid kommt nach Bearbeitung der Erklärung (meist 4 bis 12 Wochen). Die Frist für einen Einspruch beträgt einen Monat ab Bekanntgabe.
Online / Termin
Elektronischer Abruf von Bescheid, Lohnsteuerdaten und vorausgefüllter Steuererklärung über Mein ELSTER (Belegabruf).

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Bist du mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim Finanzamt vor Ort einlegen. Das außergerichtliche Einspruchsverfahren ist kostenlos und führt dazu, dass der Bescheid in vollem Umfang neu geprüft wird - er kann sich dabei allerdings auch zu deinen Ungunsten ändern.

Benötigte Unterlagen
  • Formloses Einspruchsschreiben mit Steuernummer und Bescheiddatum
  • Begründung des Einspruchs
  • Nachweise und Belege zum strittigen Punkt
Gebühren
Gebührenfrei. Das Einspruchsverfahren nach der Abgabenordnung (§§ 347 ff. AO) ist kostenfrei; erst ein späteres Klageverfahren vor dem Finanzgericht kann Kosten auslösen.
Bearbeitungszeit
Einspruchsfrist: ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Die Bearbeitung des Einspruchs selbst kann je nach Fall unterschiedlich lange dauern.
Online / Termin
Einspruch bequem über Mein ELSTER einlegen; alternativ schriftlich oder zur Niederschrift beim Finanzamt.

Zuständiges Finanzamt und Terminvergabe

Für die Einkommensteuer ist grundsätzlich das Finanzamt deines Wohnsitzes zuständig. Welches Finanzamt vor Ort für dich zuständig ist, wie du persönlich vorsprichst und welche Öffnungszeiten gelten, findest du auf der offiziellen Seite deiner Stadt bzw. über die Finanzamt-Suche der Finanzverwaltung.

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis
  • Steuer-ID bzw. Steuernummer
  • Unterlagen zum jeweiligen Anliegen
Gebühren
Gebührenfrei.
Bearbeitungszeit
Auskünfte gibt es oft sofort; für eine persönliche Vorsprache wird zunehmend eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
Online / Termin
Viele Anliegen laufen komplett über Mein ELSTER. Adresse, Öffnungszeiten und Terminbuchung des Finanzamts bitte über die offizielle Seite Ihrer Stadt prüfen.

Häufige Fragen zum Finanzamt

Wo finde ich meine Steuer-ID und meine Steuernummer?
Die Steuer-ID (11-stellig) steht im Zuteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern, auf deiner Lohnsteuerbescheinigung und in jedem Einkommensteuerbescheid. Die Steuernummer findest du ebenfalls auf dem Steuerbescheid und in deiner Korrespondenz mit dem Finanzamt. Hast du die Steuer-ID verloren, lässt du sie über das Bundeszentralamt für Steuern (bzst.de) erneut zusenden.
Was ist der Unterschied zwischen Steuer-ID und Steuernummer?
Die Steuer-ID (Identifikationsnummer) ist bundesweit eindeutig, gilt lebenslang und ändert sich weder bei Umzug noch bei Heirat. Die Steuernummer wird dagegen vom jeweils zuständigen Finanzamt vergeben und kann sich ändern, etwa wenn du in einen anderen Finanzamtsbezirk umziehst. Beide Nummern werden bei der Steuererklärung verwendet.
Muss ich vor Ort eine Steuererklärung machen?
Verpflichtet bist du unter anderem bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig, bei Lohnersatzleistungen über 410 Euro (z.B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld), bei den Steuerklassen III/V oder IV mit Faktor sowie bei Nebeneinkünften. Reine Arbeitnehmer mit Steuerklasse I ohne Zusatzeinkünfte müssen oft nicht - eine freiwillige Erklärung lohnt sich hier aber häufig, weil es Geld zurückgibt.
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Bei Pflichtabgabe ist der Stichtag in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Lässt du die Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen, verlängert sich die Frist deutlich. Eine freiwillige Erklärung kannst du rückwirkend bis zu vier Jahre einreichen.
Wie lange kann ich die Steuererklärung rückwirkend abgeben?
Eine freiwillige Steuererklärung (Antragsveranlagung) kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen - für 2022 also bis Ende 2026. Besteht dagegen eine Pflicht zur Abgabe, gelten die kürzeren gesetzlichen Fristen und es können Verspätungszuschläge anfallen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?
In der Regel: Lohnsteuerbescheinigung(en), deine Steuer-ID, Bescheinigungen über weitere Einkünfte, Nachweise zu Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie deine IBAN für die Erstattung. Belege musst du meist nicht mitschicken, sondern nur auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Steuererklärung beim Finanzamt vor Ort?
Meist dauert es zwischen 4 und 12 Wochen, bis der Steuerbescheid kommt. Die genaue Dauer hängt vom Finanzamt, vom Zeitpunkt der Abgabe und von der Komplexität deines Falls ab. Über Mein ELSTER kannst du den Bearbeitungsstand teils online verfolgen.
Was kostet ein Termin oder eine Leistung beim Finanzamt vor Ort?
Die typischen Leistungen des Finanzamts - Steuererklärung, Steuer-ID, Steuernummer, Steuerklassenwechsel und Einspruch - sind gebührenfrei. Kosten entstehen nur, wenn du freiwillig einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragst.
Kann ich meine Anliegen beim Finanzamt online erledigen?
Ja. Über Mein ELSTER (elster.de) gibst du die Steuererklärung ab, rufst Bescheide ab, wechselst die Steuerklasse, reichst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein und legst Einspruch ein. Für die Registrierung wird ein Aktivierungscode per Post verschickt - plane dafür ein paar Tage ein.
Wie lege ich Einspruch gegen den Steuerbescheid ein?
Du hast einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids Zeit. Der Einspruch ist formlos möglich - über Mein ELSTER, schriftlich oder zur Niederschrift beim Finanzamt vor Ort - und muss Steuernummer, Bescheiddatum und eine Begründung enthalten. Das Verfahren ist kostenlos, der Bescheid wird dann vollständig neu geprüft.

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden. Bundeseinheitliche Gebühren Stand Februar 2026 (Quellen: BMI/Personalausweisportal, Bundesamt für Justiz); örtliche Gebühren nennt Ihnen Ihre Kommune.

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