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Ausländerbehörde – Wissenswertes über die Arbeit der Ausländerbehörden in Deutschland

Die Ausländerbehörde ist für die meisten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ein Buch mit sieben Siegeln. Sie sind zwar mit der deutschen Bürokratie vertraut, haben als Deutsche aber keine Berührungspunkte mit der Ausländerbehörde. Für Zuwandererinnen und Zuwanderer sieht die Situation vollkommen anders aus. Einerseits überfordert sie die Bürokratie mitunter, andererseits ist die Ausländerbehörde die zentrale Stelle, an die sie sich zunächst wenden müssen. Ob sie in Deutschland bleiben dürfen oder nicht, hängt maßgeblich von der Ausländerbehörde ab.

Für Menschen mit Migrationshintergrund ist die Ausländerbehörde eine bedeutende Institution, während Deutsche bestenfalls als Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe mit dieser Behörde in Kontakt kommen. Unabhängig von der jeweiligen Lebenssituation erfahren Interessierte hier auf Stadt.info Wissenswertes rund um die Ausländerbehörde und können sich so ein eigenes Bild machen.

So sind die Ausländerbehörden organisiert

Die Ausländerbehörde wird zuweilen auch als Zentrale Ausländerbehörde oder als Ausländeramt bezeichnet. Unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung handelt es sich dabei um eine Einrichtung des jeweiligen Landkreises. In kreisfreien Städten existieren eigene Ausländerbehörden. Teilweise verfügen aber auch größere Städte, die einem Landkreis angehören, über ein eigenes Ausländeramt.

Bundeseinheitliche Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden existieren nicht. Es stellt sich somit die Frage, an welche Ausländerbehörde sich Betroffene wenden sollen. Im Allgemeinen ist diesbezüglich das Landesrecht relevant, das die örtliche Zuständigkeit einer Ausländerbehörde nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Ausländers bestimmt.

Das sind die Aufgaben der Ausländerbehörden

Die Ausländerbehörden in Deutschland sind für den Vollzug des Ausländerrechts zuständig. In erster Linie besteht ihre Aufgabe somit darin, über die Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen zu entscheiden. Die Ausstellung von Aufenthaltstiteln sowie Passersatzpapieren ist eine typische Aufgabe des Ausländeramts. Entscheidungen über einen etwaigen Familiennachzug fallen ebenso wie Ausreiseaufforderungen in den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörden. Weiterhin beschäftigen sich diese regelmäßig mit der Klärung der Identität von Ausländern.

Die rechtlichen Grundlagen der Arbeit der Ausländerbehörden

Wenn es um die rechtlichen Grundlagen der Arbeit der Ausländerbehörden in Deutschland geht, ist zunächst auf das Grundgesetz zu verweisen. Dieses schreibt die Ausführung des Aufenthaltsgesetzes den Ländern zu. Das Aufenthaltsgesetz selbst kommt jedoch als Bundesgesetz daher und ist in das Zuwanderungsgesetz eingebettet, das am 1. Januar des Jahres 2005 in Kraft trat.

Checkliste: Diese Unterlagen sind der Ausländerbehörde vorzulegen

Wer als Ausländer/in in Deutschland Fuß fassen möchte und zunächst beim Ausländeramt vorstellig wird, muss sich auf einen gewissen bürokratischen Aufwand gefasst machen. Zudem sollte man wissen, dass die folgenden Unterlagen vorzulegen sind:

  • Pass
  • Lichtbild
  • etwaige ärztliche Atteste
  • gegebenenfalls Zeugnisse aus dem Heimatland
  • eventuell Nachweis der Deutschkenntnisse

5 Tipps für Ehrenamtliche, die sich für Geflüchtete engagieren

Für Deutsche wird die Ausländerbehörde beispielsweise relevant, wenn sie sich ehrenamtlich für Geflüchtete engagieren. Bis dahin ist ihnen das Ausländeramt meist vollkommen unbekannt, weshalb eine gewisse Verunsicherung bestehen kann. Um diese zu überwinden, finden sich nachfolgend fünf wertvolle Tipps:

  • Betrachten Sie die Ausländerbehörde nicht als Gegner, sondern als Partner!
  • Rechnen Sie mit längeren Wartezeiten!
  • Vereinbaren Sie nach Möglichkeit vorab einen Termin!
  • Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen und Übersetzungen vorliegen!
  • Sprechen Sie gegebenenfalls mit dem Teamleiter beziehungsweise der Teamleiterin der Ausländerbehörde, um den Sachverhalt zu klären!

4 Empfehlungen für den Umgang mit der Ausländerbehörde

Ausländerinnen und Ausländer, die sich ein neues Leben in Deutschland aufbauen möchten, müssen sich zunächst an die Ausländerbehörde wenden. Diese entscheidet über die Aufenthaltserlaubnis. Dementsprechend sollte man um eine gute Kommunikation bemüht sein. Die folgenden Empfehlungen aus unserer Redaktion können einen positiven Umgang mit der Ausländerbehörde fördern und verdienen daher eine gewisse Aufmerksamkeit:

  • Lassen Sie Ihre Dokumente vorab übersetzen!
  • Informieren Sie sich, welche/r Sachbearbeiter/in für Sie zuständig ist!
  • Kümmern Sie sich um eine deutschsprachige Unterstützung!
  • Suchen Sie sich Unterstützung bei Wohlfahrtsverbänden!

Ausländerbehörde: Leistungen, Unterlagen und Gebühren

Diese Anliegen erledigen Sie beim Ausländerbehörde. Was Sie mitbringen müssen, was es kostet und wie lange es dauert, steht bei jeder Leistung. Adresse und Öffnungszeiten Ihres Amtes finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.

Aufenthaltserlaubnis beantragen und verlängern

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird immer für einen bestimmten Zweck erteilt, zum Beispiel für Arbeit, Ausbildung, Studium, Familiennachzug oder humanitäre Gründe; der Zweck steht in Ihrem Titel und bestimmt, welche Nachweise die Behörde sehen will. Stellen Sie den Verlängerungsantrag unbedingt, bevor der alte Titel abläuft. Wird der Antrag rechtzeitig gestellt, gilt der bisherige Titel nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz bis zur Entscheidung weiter, auch wenn das Verfahren länger dauert. Wollen Sie den Zweck wechseln, etwa vom Studium in eine Beschäftigung, ist das ein eigener Antrag mit eigener Gebühr.

Benötigte Unterlagen
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Ausgefülltes Antragsformular Ihrer Ausländerbehörde
  • Meldebescheinigung und Mietvertrag oder Wohnungsgeberbestätigung
  • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Sperrkonto oder Stipendium)
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Zweckbezogene Nachweise (Immatrikulations- oder Ausbildungsbescheinigung, Heirats- und Geburtsurkunden, Sprach- oder Integrationskursnachweis, Anerkennung des Berufsabschlusses)
  • Bei fremdsprachigen Urkunden: beglaubigte Übersetzung
Gebühren
Bundeseinheitlich nach der Aufenthaltsverordnung: Erteilung 100 Euro. Verlängerung um bis zu drei Monate 96 Euro, um mehr als drei Monate 93 Euro. Wechsel des Aufenthaltszwecks einschließlich Verlängerung 98 Euro. Für Minderjährige wird in der Regel die halbe Gebühr erhoben. Für bestimmte Gruppen, etwa Menschen mit Schutzstatus oder Stipendiaten, sind Ermäßigungen und Befreiungen vorgesehen; das prüft die Behörde von sich aus.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung dauert je nach Ort und Fallkonstellation einige Wochen bis mehrere Monate. Dazu kommt die Wartezeit auf einen Termin, die vielerorts selbst mehrere Monate beträgt. Die Karte wird zentral in der Bundesdruckerei hergestellt; rechnen Sie nach der Entscheidung noch mit mehreren Wochen bis zur Abholung. Beantragen Sie die Verlängerung deshalb früh, üblicherweise zwei bis drei Monate vor Ablauf.
Online / Termin
Ein bundesweit einheitliches Online-Verfahren gibt es nicht. Die meisten Ausländerbehörden bieten inzwischen eine Online-Terminvergabe, viele auch ein Online-Formular oder ein Antragsportal zum Hochladen der Unterlagen. Mindestens einmal müssen Sie persönlich erscheinen, weil für die Karte Fingerabdrücke und Unterschrift erfasst werden.

Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt)

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und erlaubt jede Erwerbstätigkeit. Nach § 9 Aufenthaltsgesetz brauchen Sie dafür im Regelfall seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis, einen gesicherten Lebensunterhalt, 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, ausreichende Deutschkenntnisse auf Niveau B1, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie ausreichenden Wohnraum. Für Fachkräfte gelten kürzere Fristen: nach § 18c Aufenthaltsgesetz drei Jahre, bei einer Ausbildung oder einem Studium in Deutschland zwei Jahre. Bei Ehepaaren genügt es, wenn eine Person die Voraussetzungen zu Rentenbeiträgen und Erwerbstätigkeit erfüllt. Zeiten der Kinderbetreuung und der häuslichen Pflege werden bei den Rentenbeiträgen angerechnet.

Benötigte Unterlagen
  • Gültiger Pass und bisheriger Aufenthaltstitel
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung
  • Einkommensnachweise der letzten Monate, bei Selbständigen Steuerbescheid und Gewinnermittlung
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Sprachzertifikat B1 und Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, zum Beispiel das Zertifikat Integrationskurs oder der Test Leben in Deutschland
  • Mietvertrag mit Angabe der Wohnfläche und Zahl der Bewohner
Gebühren
Erteilung im Regelfall 113 Euro. Für Hochqualifizierte nach § 19 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz 147 Euro, zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nach § 21 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz 124 Euro. Für Minderjährige, die die Niederlassungserlaubnis nach § 35 Aufenthaltsgesetz erhalten, beträgt die Gebühr 55 Euro. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, die zusätzlich Rechte in anderen EU-Staaten gibt, kostet 109 Euro.
Bearbeitungszeit
Die Prüfung ist aufwendiger als bei einer Verlängerung, weil Rentenzeiten, Einkommen und Sprachnachweise zusammengeführt werden. Üblich sind mehrere Wochen bis mehrere Monate. Fehlt ein einziger Nachweis, ruht der Vorgang oft, bis Sie ihn nachreichen. Stellen Sie den Antrag, sobald die Fünfjahresfrist erfüllt ist; Ihr befristeter Titel muss bis zur Entscheidung gültig bleiben oder rechtzeitig verlängert werden.
Online / Termin
Termin meist online buchbar, in manchen Städten auch der Antrag selbst. Die Abholung der Karte ist immer persönlich, weil Fingerabdrücke abgenommen werden.

Blaue Karte EU und Fachkräfte

Die Blaue Karte EU ist der Aufenthaltstitel für Akademikerinnen und Akademiker mit einem Arbeitsvertrag in Deutschland. Der Abschluss muss anerkannt oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein, der Arbeitsvertrag mindestens sechs Monate laufen, und das Gehalt muss die gesetzliche Schwelle erreichen; sie liegt bei 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, im Jahr 2026 also bei 50.700 Euro brutto im Jahr. Für Engpassberufe und für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, deren Abschluss höchstens drei Jahre zurückliegt, genügt eine niedrigere Schwelle von 45,3 Prozent, 2026 sind das 45.934,20 Euro; dafür muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. IT-Fachkräfte in bestimmten Berufsgruppen können die Blaue Karte auch ohne Hochschulabschluss erhalten, wenn sie in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre einschlägig gearbeitet haben. In den ersten zwölf Monaten der Beschäftigung müssen Sie einen Arbeitgeberwechsel der Ausländerbehörde anzeigen; sie kann ihn innerhalb von 30 Tagen aussetzen und ablehnen.

Benötigte Unterlagen
  • Gültiger Pass und, bei Einreise mit Visum, das Einreisevisum
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot mit Gehaltsangabe und Laufzeit
  • Hochschulzeugnis mit Anerkennungsnachweis, zum Beispiel Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen oder Eintrag in der Datenbank anabin
  • Bei reglementierten Berufen: Berufsausübungserlaubnis, etwa die Approbation
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für die Bundesagentur für Arbeit
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Aktuelles biometrisches Passfoto und Meldebescheinigung
Gebühren
Die Blaue Karte EU kostet wie die Aufenthaltserlaubnis 100 Euro bei der Erteilung, 96 Euro bei Verlängerung um bis zu drei Monate und 93 Euro bei längerer Verlängerung. Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz, das Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde vereinbaren können, fallen zusätzlich 411 Euro an; diese Gebühr trägt der Arbeitgeber.
Bearbeitungszeit
Ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit geht es schneller, mit Zustimmung kommen einige Wochen dazu. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist darauf angelegt, die Schritte von der Anerkennung bis zum Visumtermin in einem gesetzten Zeitrahmen abzuarbeiten. Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU können die Niederlassungserlaubnis bereits nach 27 Monaten Beschäftigung beantragen, mit Deutschkenntnissen auf Niveau B1 schon nach 21 Monaten.
Online / Termin
Viele Ausländerbehörden haben für Fachkräfte eigene Servicestellen oder Business-Schalter mit gesonderter Terminvergabe und E-Mail-Zugang. Die Anerkennung des Abschlusses läuft getrennt und lässt sich in der Regel online beantragen. Anzeigen zum Arbeitgeberwechsel nehmen viele Behörden per Online-Formular oder E-Mail entgegen.

Verpflichtungserklärung abgeben

Mit einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz übernehmen Sie die Kosten für den Aufenthalt einer anderen Person in Deutschland, meist für einen Besuch von Verwandten. Die Erklärung wird bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnorts abgegeben und dort beglaubigt; die Auslandsvertretung verlangt sie häufig für das Besuchsvisum. Die Haftung ist weit: Sie umfasst Lebensunterhalt, Wohnraum, Krankheits- und Pflegekosten sowie die Kosten einer Abschiebung, und sie gilt auch dann, wenn die Person später einen Aufenthaltstitel oder Schutz erhält. Sie läuft fünf Jahre ab der Einreise und lässt sich nicht einseitig zurücknehmen. Die Behörde prüft vorher anhand Ihres Einkommens, ob Sie diese Verpflichtung tragen können.

Benötigte Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate, bei Selbständigen Steuerbescheid und betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Mietvertrag mit Angabe von Wohnfläche und Miete
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen wie Kredite und Unterhaltszahlungen
  • Angaben zur eingeladenen Person: vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift, Passnummer, Zweck und Dauer des Aufenthalts
Gebühren
Für die Anerkennung einer Verpflichtungserklärung fallen bundeseinheitlich 29 Euro an. Für jede weitere eingeladene Person wird die Gebühr in der Regel erneut erhoben. Nicht enthalten sind die Kosten der Reisekrankenversicherung, die zusätzlich verlangt wird.
Bearbeitungszeit
Die Erklärung wird meist im Termin selbst geprüft und ausgestellt, wenn alle Einkommensnachweise vollständig sind. Sie ist danach in der Regel sechs Monate lang für die Visumbeantragung verwendbar. Planen Sie die Wartezeit auf den Termin ein und beginnen Sie mehrere Wochen vor der geplanten Reise.
Online / Termin
Die Erklärung kann schriftlich oder elektronisch abgegeben werden; in der Praxis verlangen die meisten Behörden weiterhin die persönliche Unterschrift vor Ort, weil Sie über die Tragweite der Haftung belehrt werden müssen. Formulare und Merkblätter stehen fast überall zum Herunterladen bereit.

Fiktionsbescheinigung

Die Fiktionsbescheinigung ist ein Papierdokument, das bescheinigt, welche Wirkung Ihr Antrag hat, solange die Behörde noch nicht entschieden hat. Haben Sie die Verlängerung vor Ablauf Ihres Titels beantragt, gilt der bisherige Titel weiter; die Bescheinigung macht das sichtbar, etwa gegenüber Arbeitgeber, Bank oder Grenzbehörde. Welche Rechte gelten, steht angekreuzt auf der Bescheinigung: Sie zeigt, ob Sie arbeiten dürfen und ob Sie ins Ausland reisen und wieder einreisen können. Reisen Sie nicht ohne Rückfrage, wenn das Feld zur Erwerbstätigkeit oder zur Wiedereinreise nicht eindeutig ist. Verlängert die Behörde die Bescheinigung nicht rechtzeitig, bleibt Ihr Antrag trotzdem wirksam; nachweisen können Sie das mit der Eingangsbestätigung.

Benötigte Unterlagen
  • Gültiger Pass
  • Bisheriger Aufenthaltstitel oder die abgelaufene Karte
  • Eingangsbestätigung oder Nachweis über die rechtzeitige Antragstellung
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
Gebühren
Für die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz fallen 13 Euro an. Bei Minderjährigen wird in der Regel die halbe Gebühr erhoben. Wird die Bescheinigung mehrfach verlängert, kann die Gebühr erneut anfallen.
Bearbeitungszeit
Die Bescheinigung wird meist sofort im Termin ausgestellt und für drei bis sechs Monate befristet. Sie wird so lange verlängert, bis über Ihren Antrag entschieden ist. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung, damit Sie durchgehend ein gültiges Dokument in der Hand haben.
Online / Termin
Manche Ausländerbehörden stellen die Bescheinigung auf schriftlichen Antrag oder per E-Mail aus und versenden sie mit der Post, andere verlangen einen Termin. Fragen Sie im Zweifel schriftlich an und bewahren Sie die Antwort auf.

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Aufenthaltstitel werden seit 2011 als Karte im Scheckkartenformat ausgegeben, dem elektronischen Aufenthaltstitel. Im Chip sind Ihr Lichtbild, zwei Fingerabdrücke und die Angaben zu Ihrem Titel gespeichert, dazu die Nebenbestimmungen zur Arbeitserlaubnis. Die Karte enthält außerdem den elektronischen Identitätsnachweis, mit dem Sie sich online bei Behörden und Diensten ausweisen können; dafür brauchen Sie die PIN aus dem PIN-Brief. Die technische Nutzungsdauer der Karte ist begrenzt, deshalb muss sie manchmal neu ausgestellt werden, obwohl Ihr Aufenthaltsrecht unverändert weiterbesteht. Verlust oder Diebstahl melden Sie sofort der Ausländerbehörde und, bei Diebstahl, der Polizei.

Benötigte Unterlagen
  • Gültiger Pass
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Bei Verlust: Verlustanzeige oder polizeiliche Diebstahlanzeige
  • Bei Neuausstellung: die bisherige Karte, sofern vorhanden
  • Bei Namens- oder Adressänderung: Nachweis, etwa Heiratsurkunde oder Meldebescheinigung
Gebühren
Die Neuausstellung der Karte kostet 67 Euro, wenn sie wegen eines neuen Passes, wegen Ablauf der technischen Kartennutzungsdauer, wegen geänderter Angaben oder wegen Verlust nötig wird. Ist der Chip ohne Ihr Verschulden defekt, entfällt die Gebühr. Für den elektronischen Identitätsnachweis gilt: Einschalten, Entsperren und Neusetzen der PIN kosten je 6 Euro; kostenlos sind die erste Aktivierung bei der Aushändigung, die erste Aktivierung nach dem 16. Geburtstag, das Ausschalten, das Sperren sowie der Adressaufkleber bei einem Umzug.
Bearbeitungszeit
Nach der Antragstellung wird die Karte zentral produziert; bis zur Abholung vergehen in der Regel mehrere Wochen. Der PIN-Brief kommt getrennt mit der Post, meist kurz nach der Bestellung der Karte. Die Abholung ist persönlich, weil die Fingerabdrücke auf dem Chip mit Ihren abgeglichen werden.
Online / Termin
Die Bestellung erfolgt im Rahmen des jeweiligen Antrags bei der Ausländerbehörde; eine reine Online-Ausstellung gibt es nicht. Eine vergessene PIN können Sie bei der Ausländerbehörde neu setzen lassen. Mit eingeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis und der AusweisApp lassen sich viele Verwaltungsleistungen online erledigen.

Einbürgerung

Wichtig zuerst: Für die Einbürgerung ist nicht überall die Ausländerbehörde zuständig. Je nach Bundesland und Kommune entscheidet eine eigene Einbürgerungsbehörde, die bei der Stadt-, Kreis- oder Bezirksverwaltung angesiedelt sein kann; erkundigen Sie sich vor Ort, wohin Ihr Antrag gehört. Inhaltlich gilt seit dem 30. Oktober 2025 wieder eine einheitliche Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren; die zuvor mögliche Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen wurde gestrichen und kann auch nicht mehr verkürzt werden. Verlangt werden außerdem ein unbefristetes oder passendes Aufenthaltsrecht, Deutschkenntnisse auf Niveau B1, der bestandene Einbürgerungstest, ein ohne Bürgergeld und Sozialhilfe gesicherter Lebensunterhalt, Straffreiheit sowie das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur besonderen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft einschließlich des Schutzes jüdischen Lebens. Die bisherige Staatsangehörigkeit dürfen Sie seit dem 27. Juni 2024 aus deutscher Sicht grundsätzlich behalten; ob Ihr Herkunftsstaat das ebenfalls zulässt, müssen Sie dort klären.

Benötigte Unterlagen
  • Gültiger Pass und aktueller Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde, jeweils mit beglaubigter Übersetzung
  • Sprachzertifikat auf Niveau B1
  • Bescheinigung über den bestandenen Einbürgerungstest
  • Einkommensnachweise der letzten Monate und Nachweis der Krankenversicherung
  • Rentenversicherungsverlauf und Meldebescheinigung über die Aufenthaltszeiten
  • Loyalitätserklärung und Erklärung zu Vorstrafen auf den Formularen der Behörde
Gebühren
Die Einbürgerungsgebühr beträgt nach § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz bundeseinheitlich 255 Euro. Für ein minderjähriges Kind, das gemeinsam mit den Eltern eingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte hat, ermäßigt sie sich auf 51 Euro. Der Einbürgerungstest kostet zusätzlich 25 Euro. Dazu kommen die Kosten für Übersetzungen, Urkunden und den Sprachkurs, die je nach Fall stark schwanken.
Bearbeitungszeit
Einbürgerungsverfahren dauern lange, weil Meldezeiten, Vorstrafen und Sicherheitsabfragen bei mehreren Stellen geprüft werden. Je nach Behörde und Aktenlage sind mehrere Monate bis über ein Jahr üblich. Ihr Aufenthaltstitel muss während des gesamten Verfahrens gültig bleiben. Erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde sind Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger.
Online / Termin
Mehrere Bundesländer und große Städte haben Online-Antragsportale für die Einbürgerung eingerichtet, teils mit digitaler Vorprüfung. Anderswo gibt es nur ein Formular zum Herunterladen. Die Urkunde wird immer persönlich ausgehändigt.

Häufige Fragen zum Ausländerbehörde

Ich bekomme keinen Termin, und mein Aufenthaltstitel läuft bald ab. Was soll ich tun?
Das ist die häufigste Notlage, und es gibt einen klaren Weg: Entscheidend ist nicht der Termin, sondern der Antrag. Stellen Sie den Verlängerungsantrag vor Ablauf Ihres Titels schriftlich, per Online-Formular, per E-Mail, per Fax oder per Einwurf in den Briefkasten der Behörde, und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Ist der Antrag rechtzeitig gestellt, gilt Ihr bisheriger Titel nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz bis zur Entscheidung weiter, auch wenn Sie erst Monate später einen Termin bekommen. Bewahren Sie den Sendenachweis auf und bitten Sie um eine Fiktionsbescheinigung, damit Sie das gegenüber Arbeitgeber und Behörden belegen können.
Was passiert, wenn ich den Verlängerungsantrag zu spät stelle?
Dann entfällt die automatische Fortgeltung Ihres bisherigen Titels, und Ihr Aufenthalt wird vorübergehend unrechtmäßig. Die Ausländerbehörde kann die Fortgeltung aber nachträglich anordnen, wenn die Verspätung sonst eine unbillige Härte wäre; das ist eine Ermessensentscheidung. Handeln Sie sofort, erklären Sie schriftlich, warum der Antrag zu spät kam, und legen Sie Belege bei, etwa Krankmeldungen oder abgelehnte Terminanfragen. Ein verspäteter Antrag ist deutlich besser als gar keiner. In solchen Fällen lohnt sich Beratung, zum Beispiel bei einer Migrationsberatungsstelle oder in einer auf Aufenthaltsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei.
Darf ich mit einer Fiktionsbescheinigung arbeiten und ins Ausland reisen?
Das hängt davon ab, was auf der Bescheinigung angekreuzt ist; lesen Sie die Felder zur Erwerbstätigkeit und zur Wiedereinreise genau. Beruht die Bescheinigung auf der Fortgeltung eines Titels, der Arbeit erlaubt hat, dürfen Sie in der Regel weiterarbeiten. Beim Reisen ist Vorsicht geboten: Eine Fiktionsbescheinigung wird an der Grenze nicht überall wie ein Aufenthaltstitel behandelt, und ohne den Vermerk zur Wiedereinreise riskieren Sie, nicht wieder einreisen zu können. Fragen Sie vor einer Reise schriftlich bei Ihrer Ausländerbehörde nach und nehmen Sie die Antwort mit.
Was kostet ein Aufenthaltstitel?
Die Gebühren stehen bundeseinheitlich in der Aufenthaltsverordnung und sind überall gleich. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Blauen Karte EU kostet 100 Euro, die Verlängerung um bis zu drei Monate 96 Euro und um mehr als drei Monate 93 Euro. Die Niederlassungserlaubnis kostet im Regelfall 113 Euro, eine Fiktionsbescheinigung 13 Euro, die Neuausstellung der Karte 67 Euro. Für Minderjährige wird in der Regel die halbe Gebühr erhoben, und für bestimmte Gruppen sind Ermäßigungen oder Befreiungen vorgesehen. Getrennt davon können Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und Sprachnachweise anfallen, die je nach Anbieter unterschiedlich hoch sind.
Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?
Nicht überall. In vielen Kommunen ist die Einbürgerung eine eigene Aufgabe, die bei einer Einbürgerungsbehörde, beim Bürgeramt, beim Landkreis oder bei der Bezirksregierung liegt; in anderen erledigt sie die Ausländerbehörde mit. Welche Stelle bei Ihnen zuständig ist, hängt vom Bundesland und von der Größe Ihrer Kommune ab. Sehen Sie deshalb auf der Seite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises nach, bevor Sie Unterlagen einreichen. Ein Antrag bei der falschen Stelle geht nicht verloren, er wird weitergeleitet, kostet aber Zeit.
Wie lange muss ich für die Einbürgerung in Deutschland gelebt haben?
Seit dem 30. Oktober 2025 gilt einheitlich eine Mindestdauer von fünf Jahren rechtmäßigem und gewöhnlichem Aufenthalt. Die Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen, die zwischen Juni 2024 und Oktober 2025 möglich war, wurde wieder abgeschafft. Die fünf Jahre sind heute eine feste Voraussetzung und können nicht mehr verkürzt werden. Für Ehepartnerinnen und Ehepartner Deutscher sowie für Kinder gelten eigene Regeln, die die Behörde im Einzelfall prüft. Wer den Antrag vor dem Stichtag gestellt hat, sollte sich zum Vertrauensschutz beraten lassen.
Darf ich meine alte Staatsangehörigkeit behalten?
Aus deutscher Sicht ja. Seit dem 27. Juni 2024 nimmt Deutschland Mehrstaatigkeit grundsätzlich hin; Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung nicht mehr aufgeben. An dieser Regel hat die Gesetzesänderung von 2025 nichts geändert, sie betraf nur die Fristen. Entscheidend ist aber auch das Recht Ihres Herkunftsstaates: Manche Staaten entziehen die Staatsangehörigkeit automatisch, wenn jemand eine andere annimmt. Klären Sie das vorher bei Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat.
Wann kann ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Im Regelfall nach fünf Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis, wenn Lebensunterhalt, 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge, Deutschkenntnisse auf Niveau B1, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und ausreichender Wohnraum vorliegen. Fachkräfte können sie schon nach drei Jahren bekommen, nach einer Ausbildung oder einem Studium in Deutschland nach zwei Jahren. Mit einer Blauen Karte EU geht es nach 27 Monaten Beschäftigung, mit Deutschkenntnissen auf Niveau B1 bereits nach 21 Monaten. Für Ehepaare genügt es, wenn eine Person die Bedingungen zu Rentenbeiträgen und Erwerbstätigkeit erfüllt, und Zeiten der Kinderbetreuung oder häuslichen Pflege werden angerechnet.
Wie lange hafte ich aus einer Verpflichtungserklärung?
Fünf Jahre ab der Einreise, die durch Ihre Erklärung ermöglicht wurde. Die Haftung umfasst Lebensunterhalt, Wohnraum, Krankheits- und Pflegekosten sowie die Kosten einer Abschiebung, und sie besteht auch dann fort, wenn die eingeladene Person später einen Aufenthaltstitel bekommt oder als schutzberechtigt anerkannt wird. Zurücknehmen können Sie die Erklärung nicht einseitig. Die Behörde prüft deshalb vorab Ihr Einkommen, und Sie sollten sich die Tragweite vor der Unterschrift genau erklären lassen.
Meine Aufenthaltskarte ist verloren gegangen oder funktioniert nicht mehr. Was nun?
Melden Sie den Verlust sofort Ihrer Ausländerbehörde, bei Diebstahl zusätzlich der Polizei, und lassen Sie den elektronischen Identitätsnachweis sperren. Die Neuausstellung kostet 67 Euro; das gilt auch, wenn die Karte wegen eines neuen Passes, geänderter Angaben oder abgelaufener technischer Nutzungsdauer ersetzt werden muss. Ist der Chip ohne Ihr Zutun defekt, entfällt die Gebühr. Ihr Aufenthaltsrecht selbst geht durch den Verlust der Karte nicht verloren, nur der Nachweis fehlt; bis zur neuen Karte kann die Behörde eine Bescheinigung ausstellen. Rechnen Sie mit mehreren Wochen, bis die neue Karte zur Abholung bereitliegt.

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden. Bundeseinheitliche Gebühren Stand Februar 2026 (Quellen: BMI/Personalausweisportal, Bundesamt für Justiz); örtliche Gebühren nennt Ihnen Ihre Kommune.

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